26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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Die Gewinner:innen des SME EnterPRIZE 2026 der Generali Österreich | (c) Niko Cami

Die Generali Österreich hat auch heuer wieder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem SME EnterPRIZE ausgezeichnet. Der Preis würdigt laut dem Versicherer Betriebe, die ökologische und soziale Aspekte mit wirtschaftlicher Entwicklung verbinden und nachhaltige Lösungen in ihrem Wirkungsbereich umsetzen.

Vergeben wurde der Award in drei Hauptkategorien: Nachhaltiges Geschäftsmodell, Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen sowie Nachhaltige Startups. Die Erstplatzierten erhalten jeweils 10.000 Euro Preisgeld, eine einjährige Mitgliedschaft bei der Climate Academy des Startups Glacier sowie die Chance, am internationalen SME EnterPRIZE Event in Brüssel teilzunehmen. Zusätzlich vergab die Generali einen Sonderpreis für nachhaltige Familienunternehmen, dotiert mit je 3.000 Euro.

„KMU sind ein zentraler Bestandteil der österreichischen Wirtschaft. Hinter jedem Unternehmen stehen Menschen, die den Mut haben, Verantwortung zu übernehmen und neue Wege zu gehen. Mit dem SME EnterPRIZE machen wir jene sichtbar, die nachhaltige Aspekte in ihr wirtschaftliches Handeln einfließen lassen und damit Impulse für ihre Branche setzen“, sagt Gregor Pilgram, CEO der Generali Österreich.

2nd Cycle gewinnt Startup-Kategorie

In der Kategorie Startups setzte sich die 2nd Cycle FlexCo aus Niederösterreich durch. Das Startup entwickelt Lösungen für die Wiederverwendung und das Recycling von Photovoltaikmodulen und will damit die Kreislaufwirtschaft in der Solarbranche stärken. Das Amstettener Unternehmen ist in der heimischen Startup-Szene kein Unbekannter: Bereits bei der Gründung Anfang 2024 stiegen Business Angel Michael Altrichter und die Müller-Guttenbrunn Gruppe ein, im Oktober 2025 folgte eine Finanzierungsrunde über rund eine Million Euro, unter anderem mit eQventure und Angels United.

Den Preis in der Kategorie Nachhaltiges Geschäftsmodell erhielt die Sonnenschmiede GmbH aus der Steiermark. Das Unternehmen ermöglicht gemeinschaftlichen Sonnenstrom in Mehrparteienhäusern und macht die Energiewende damit für Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen leichter zugänglich. Die Gründer Thomas Auer und Alexander Hojas haben ihr Modell im Mai 2025 im brutkasten-Talk „Climate Business“ erläutert. Das gebootstrappte Unternehmen hatte damals nach eigenen Angaben bereits mehr als 200 PV-Anlagen in ganz Österreich realisiert.

In der Kategorie Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen ging der Preis ebenfalls in die Steiermark: Die lixtec GmbH entwickelt intelligente Sensorsysteme für bedarfsgerechte Außenbeleuchtung und verbindet damit Energieeffizienz mit dem Schutz von Mensch und Umwelt. brutkasten hat die Grazer Firma bereits 2022 vorgestellt, damals im Kontext der Energiekrise: Die radarbasierte Sensorik soll laut lixtec Energieeinsparungen von bis zu 85 Prozent bei der Straßenbeleuchtung ermöglichen.

Sonderpreis geht ex aequo an Luftburg und Rabmer

Der Sonderpreis für nachhaltige Familienunternehmen wurde ex aequo vergeben. Die Kolarik im Prater GmbH mit dem Restaurant Luftburg in Wien wurde für ihre familiengeführte Gastronomie mit Fokus auf biologische Lebensmittel, Regionalität und Ressourcenschonung ausgezeichnet. Die Rabmer Gruppe GmbH aus Oberösterreich überzeugte mit Lösungen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Ressourceneffizienz sowie regionaler Wertschöpfung.

Über die Auszeichnungen entschied eine Expertenjury aus Wirtschaft, Nachhaltigkeit und Wissenschaft. Bewertet wurden unter anderem die gesellschaftliche Wirkung der umgesetzten Maßnahmen, der Innovationsgrad, nachhaltigkeitsbezogene Strategien im Unternehmen, die Einbindung relevanter Stakeholder sowie das Potenzial für die weitere Entwicklung.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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