26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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v.l. Hermann Erlach (General Manager Microsoft Österreich), Andreas Wagner (Geschäftsführer SAP Österreich), Robert Kaup (Geschäftsführer Tieto Österreich), Lukas Keller (Head of Business Development Tieto Österreich) | Foto: Lara Artis

Vom KI-Hype zur breiten Wirkung ist es weiterhin ein weiter Weg: 60 Prozent der befragten heimischen Führungskräfte stecken noch in der Pilot- oder Experimentierphase. Erst vier Prozent haben KI vollständig in ihre Kernprozesse integriert, nur acht Prozent wollen sich überhaupt zu solchen Vorreitern wandeln. Die Zahlen stammen aus einer Erhebung, die TQS Research & Consulting im Auftrag des Tech-Consulting-Dienstleisters Tieto durchgeführt und gemeinsam mit den Partnern Microsoft und SAP vorgestellt hat.

Den Handlungsdruck spüren die Befragten durchaus: 61 Prozent fürchten verpasste Chancen, wenn sie beim KI-Einsatz nicht mithalten. „Wir erleben aktuell einen entscheidenden Wendepunkt: KI verändert nicht nur Effizienz, sondern wie Wertschöpfung grundlegend entsteht“, sagt Hermann Erlach, General Manager von Microsoft Österreich. Entscheidend sei, diese Dynamik konsequent in Wertschöpfung zu übersetzen.

Deutlicher Rückstand auf Deutschland

Besonders deutlich wird der Rückstand im Vergleich mit Deutschland: Nur etwas mehr als ein Viertel (27 Prozent) der heimischen Unternehmen schätzt die KI-Integration in Kernprozesse als „sehr weit“ oder „weit fortgeschritten“ ein – in Deutschland sind es mehr als drei Viertel (77 Prozent). 60 Prozent der österreichischen Befragten verorten ihre Integration hingegen als „wenig fortgeschritten“: Erste Pilotprojekte werden getestet oder nur vereinzelt eingesetzt.

Daten und Vertrauen als Bremse

Ausgebremst wird der Wandel vor allem im Datenbereich. Für die Hälfte der Befragten zählen rechtliche Aspekte wie Datenschutz zu den größten Hürden, 46 Prozent nennen Datensicherheit. 44 Prozent bekunden mangelndes Vertrauen in die Korrektheit KI-generierter Ergebnisse. „Saubere Daten, integrierte Datenplattformen, eine klare Cloud-Strategie sowie Security und Compliance by Design sind ein Muss für eine erfolgreiche KI-Integration“, erklärt Robert Kaup, Geschäftsführer von Tieto Österreich.

Jede vierte Führungskraft sieht keinen Vorteil

Der deutlichste Befund: 26 Prozent der heimischen Führungskräfte geben an, dass KI „in keinem Bereich“ Wettbewerbsvorteile generiert hat – in Deutschland sagt das nur ein Prozent. „Viele Unternehmen haben das volle Potenzial von KI als datengetriebener Motor der Innovation und Wettbewerbsfähigkeit noch nicht ausgeschöpft. Entscheidend ist jetzt, rasch vom ‚proof of concept‘ zum ‚proof of value‘ zu kommen“, betont Andreas Wagner, Geschäftsführer von SAP Österreich.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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