✨ AI Kontextualisierung
Wie viel Geld steht zur Verfügung?
Wer kann ansuchen?
- Ein-Personen-Unternehmer
- Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
- Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
- Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
- Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)
Welche Voraussetzung gibt es?
Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.
Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.
Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.
Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
- ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
- es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres
Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.
=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.
Welche Unterlagen und Daten sind nötig?
Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:
- Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich. - persönliche Steuernummer
- KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
- Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?
Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.
Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.
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