26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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Das Gründerteam von refinq (l.n.r.): Lukas Fischer, Franziska Walde, Markus Berger | © refinq

Die Hitze hatte Europa in diesem Sommer fest im Griff. Die EU-Kommission möchte daher im Oktober einen Rahmen für Klimaresilienz vorlegen und 100 der am stärksten gefährdeten Gebiete Europas benennen. Das Wiener Unternehmen refinq ist bereits einen Schritt voraus und stellt seit heute eine Liste zur Verfügung, die alle 1.165 Regionen der 27 EU-Länder nach ihrer klimatischen Exposition reiht. Österreichische Gebiete sind ab Rang 294 zu finden.

„Wir veröffentlichen das vollständige Ranking und die Methode dahinter, nicht nur die Top 100. Jede und jeder kann nachsehen, wo die eigene Region steht und wie wir dorthin gekommen sind“ sagt refinq-Co-Founder und Co-CEO Lukas Fischer. Refinq bewertet dabei vier Gefahren: Hitze, Wasserknappheit, Waldbrand und Hochwasser. Diese Gefahren werden zu einem kombinierten Wert zusammengefasst, der durch einen einfachen Mittelwert auf einer Skala von 0 bis 100 dargestellt wird. Die Kennzahlen beschreiben den Zeitraum von 2066 bis 2085 in einem Hochemissionspfad.

Die Karte zeigt, „was physisch auf dem Spiel steht“

„Die Kommission wird sagen, welche Gebiete gefährdet sind. Unsere Karte zeigt, was dort physisch auf dem Spiel steht. Das sind zwei verschiedene Fragen, und Europa braucht auf beide eine Antwort“, erklärt Franziska Walde, Co-Founder und Managing Director. Dabei betont refinq, dass Exposition nicht dasselbe ist wie Vulnerabilität. Das refinq-Ranking misst, wie stark die vier Klimagefahren in einer Region ausgeprägt sind. Es misst nicht, wie gut diese Region darauf vorbereitet, finanziert oder geschützt ist. Die kommende Bewertung der Kommission bezieht die Vulnerabilität mit ein.

Italien am gefährdetsten

Italiens Region Ferrara belegt auf dieser Liste von refinq den unbeliebten ersten Platz. Die norditalienische Region kommt auf 97,4 von 100 möglichen Punkten, wobei die Hitze das führende Risiko ist. Insgesamt liegen 40 italienische Regionen in den Top 100. Mit Spanien und Griechenland stellen diese drei Länder fast drei Viertel der exponiertesten 100 Regionen dar. Österreich höchstplatzierte Region ist das Weinviertel. Bis 2080 steigt dort die Hitzeexposition um zwei Stufen auf der fünfstufigen Skala von refinq, die Wasserknappheit um eine Stufe auf die zweithöchste.

Die Karte zeigt die Top 100 exponiertesten Regionen Europas, wobei das größte Risiko der Region mit einer eigenen Farbe markiert ist (Orange: Hitze, Violett: Wasserknappheit, Rot: Waldbrände, Türkis: Hochwasser). | © refinq

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
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  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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