26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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Vereinsplaner-Gründer (v.l.) Lukas Krainz und Mathias Maier © Vereinsplaner

Das oberösterreichische Software-Startup Vereinsplaner, das 2019 von Lukas Krainz und Mathias Maier gegründet wurde, setzt den nächsten Wachstumsschritt. Nach eigenen Angaben betreut das Unternehmen bereits rund 7.500 Vereine auf dem deutschen Markt. Nun soll die Präsenz mit einer eigenen Niederlassung im grenznahen Passau weiter ausgebaut werden, um die Betreuung vor Ort sowie lokale Partnerschaften zu intensivieren.

Strategische Überlegungen zum Markteintritt

Eine klassische Finanzierungsrunde ist aktuell zwar nicht geplant, für strategische M&A-Optionen hält sich Krainz die Option jedoch offen. Denn im deutschen Markt trifft das Startup auf drei bis vier relevante Mitbewerber. „Was für uns spannend sein könnte, ist einen Mitbewerber zu übernehmen oder sich mit einem Mitbewerber zusammenzuschließen“, erklärt der Gründer im Interview. Man will am deutschen Markt so verstärkt Präsenz zeigen und ihn nach uns nach erschließen.

Bereits im Vorjahr gab es erste Sondierungsgespräche mit größeren deutschen Konkurrenten, unter anderem aus Berlin, bezüglich potenzieller Fusionen oder Übernahmen. „Daraus ist schlussendlich aber nichts Konkreteres geworden“, so der Gründer weiter. Ob die Konsolidierungspläne vielleicht doch noch realisierbar werden, bleibt abzuwarten. Die Ansage seitens Vereinsplaner: „Wir wollen den deutschen Markt nicht kampflos irgendeinem deutschen Mitbewerber überlassen.“

Finanzierung aus dem eigenen Cashflow

Im März 2022 machte das Startup mit einem Auftritt bei der TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf sich aufmerksam. Damals stiegen Hermann Futter, Geschäftsführer der Compass-Gruppe, mit einer 15-prozentigen Beteiligung sowie die 8eyes GmbH der Runtastic-Gründer mit Christian Kaar als Lead (3,75 Prozent Anteile) mit insgesamt einer halben Million Euro ein – brutkasten berichtete.

Die Expansion in den Nachbarmarkt erfolgt nun allerdings ohne frisches externes Kapital. Co-Gründer Lukas Krainz erklärt zur aktuellen wirtschaftlichen Lage: „Mit Vereinsplaner wachsen wir im aktuellen Geschäftsjahr Year-to-Date in einem dreistelligen Prozentbereich. In den letzten Monaten haben wir so einen deutlichen Cashflow-Überschuss erzielt, den wir in die nächste Wachstumsphase und einen zielgerichteten Service investieren möchten.“

Regulatorische Anpassung für den deutschen Markt

Um den rechtlichen Anforderungen in Deutschland zu begegnen, wurde die Softwarearchitektur in den vergangenen Monaten angepasst. Das Tool bildet laut Angaben des Unternehmens nun die spezifischen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Vereine ab, insbesondere hinsichtlich der Gemeinnützigkeit und der internen Buchhaltung. Durch Schnittstellen zu deutschen Banken sowie einen DATEV-Export soll eine nahtlose Integration für Schatzmeister:innen und Steuerberater:innen ermöglicht werden.

Für den physischen Markteintritt fiel die Wahl ganz bewusst auf Passau, erklärt Krainz im Interview. In Passau soll nun ein eigenes Team aufgebaut werden, das primär den Support für den deutschen Markt übernimmt, um die Betreuung vor Ort sowie lokale Wirtschaftspartnerschaften effizient zu intensivieren.

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Als nächsten strategischen Meilenstein kündigt das Startup für den Sommer 2026 die Funktion „Vereinsplaner Payment“ an. Damit baut das Unternehmen seine finanzielle Verwaltung weiter aus, für die bereits zuvor erste Features gestartet wurden – brutkasten berichtete.

Mit dem neuen Payment-Tool können Mitgliedsbeiträge künftig direkt über die Software abgewickelt und vollständig automatisiert werden. Technisch kooperiert das Startup hierfür im Hintergrund mit dem US-Zahlungsdienstleister Stripe. Das Unternehmen verrät außerdem, dass der Prozess den digitalen Einzug, die Zuordnung der Zahlungen sowie die automatische Verbuchung im System ohne manuellen Aufwand für die Vereinsvorständ:innen umfassen soll. Auch ein Ticketing-System ist laut Gründer bereits in der Pipeline.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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