26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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N26: Finanzchef Arnd Schwierholz verlässt die Neobank

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(c) N26
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Bei N26 geht der nächste Vorstand von Bord: Arnd Schwierholz legt seine Funktionen als Chief Financial Officer und Vorstandsmitglied der N26 SE sowie der N26 Bank SE mit Ende August zurück. Das gab die Berliner Digitalbank am Mittwoch bekannt. Eine Nachfolge werde „zu gegebener Zeit“ kommuniziert, heißt es in der Aussendung. Übergangsweise soll Chief Operating Officer Aytac Aydin die Verantwortung für das Finanzteam übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

Abgang nach erstem Jahresüberschuss

Schwierholz war 2023 als CFO zu N26 gestoßen und hatte anschließend zusätzlich Vorstandsmandate in beiden Gesellschaften übernommen. Von Jänner bis April 2026 führte er das Unternehmen zudem interimistisch als Co-CEO.

Seine Entscheidung falle, so N26, nach dem ersten Jahresüberschuss der Bank: Das Geschäftsjahr 2025 schloss sie mit Bruttoerträgen von über 500 Mio. Euro und einem Rohertrag von über 350 Mio. Euro ab. Die Höhe des Jahresüberschusses selbst nennt das Unternehmen nicht. Ein erstes profitables Quartal hatte N26 im Herbst 2024 verbucht, brutkasten berichtete.

CEO Mike Dargan dankte dem scheidenden Finanzchef für „seinen Beitrag und die Disziplin, mit der er N26 zu nachhaltiger Profitabilität geführt hat“. Man blicke „aus einer Position finanzieller Stärke in die Zukunft“. Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Dombret würdigte Schwierholz‘ Rolle beim Aufbau der finanziellen Grundlagen „für N26 als profitable und widerstandsfähige europäische Bank“.

Der Umbau an der Spitze geht weiter

Der Wechsel reiht sich in einen tiefgreifenden Umbau der Führungsebene ein. Mitgründer Valentin Stalf hatte im August 2025 seinen Rückzug aus der operativen Verantwortung angekündigt und sollte nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, wie er damals im brutkasten-Interview erläuterte. Zuvor hatten Medienberichten zufolge mehrere US-Investoren die Ablösung der beiden Gründer gefordert, brutkasten berichtete. Im Dezember 2025 zog auch Mitgründer Maximilian Tayenthal als CEO nach, ebenfalls von brutkasten dokumentiert: Der Aufsichtsrat bestellte den damaligen UBS-Vorstand Mike Dargan mit Antritt im April 2026 zum neuen CEO.

Hintergrund des Umbaus sind auch die anhaltenden Auseinandersetzungen der Bank mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese hatte im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket gegen die Bank verhängt, einen Sonderbeauftragten bestellt sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen festgelegt. Bereits ab November 2021 hatte die BaFin die Zahl der monatlich aufnehmbaren Neukund:innen begrenzt, diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg.

N26 zählt nach eigenen Angaben rund 1.600 Mitarbeitende, ist in 24 Märkten aktiv und hat neben Berlin auch einen Standort in Wien.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

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  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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