26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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Nach der jüngsten Neustrukturierung im Management rund um CEO Samuel Brandstätter und CPO Michael Schöngruber (brutkasten berichtete) macht 3Folio nun mit einem neuen Investor auf sich aufmerksam: dem Hansmann Family Office. Das Krypto-Startup möchte durch diese Zusammenarbeit seine technologische Basis weiter skalieren und die Position bei professionellen und regulierten Marktteilnehmern ausbauen. Über die Höhe des Investments wurde Stillschweigen vereinbart. Die Zusammenarbeit soll aber über die Bereitstellung von Kapital hinausgehen: Erfahrung im Unternehmensaufbau, strategischer Austausch und Sparring bei der Skalierung sollen die nächste Entwicklungsphase von 3Folio begleiten. Das Unternehmen möchte „entlang konkreter Kundennachfrage nachhaltig und profitabel wachsen“.

„Mit Erfahrung und Netzwerk unterstützen“

„Digitale Assets werden Teil des Finanzsystems – und damit braucht es professionelle Infrastruktur für Accounting, Tax und Compliance. Sam, Michael und das Team haben dafür eine starke Basis geschaffen. Wir wollen sie jetzt mit Kapital, aber vor allem auch mit Erfahrung und Netzwerk dabei unterstützen, daraus einen europäischen Player zu bauen“, sagt Hansi Hansmann zu seinem neuesten Investment.

Brandstätter blickt über die österreichischen Grenzen hinaus: „Jetzt geht es darum, diese in ein international skalierbares Unternehmen zu übersetzen. Mit dem Hansmann Family Office gewinnen wir einen Partner, der Technologieunternehmen langfristig begleitet und mit uns an den entscheidenden Fragen für die nächste Wachstumsphase arbeitet.“

Europäische Ausrichtung

3Folio will sich als europäische Referenzplattform für Finance und Compliance im Digital-Asset-Markt etablieren. Österreich und Deutschland bilden dabei die ersten Schwerpunktmärkte. Das Fintech-Startup konzentriert sich auf Anwendungsbereiche wie Crypto Accounting & Taxation, bei denen Daten für buchhalterische und steuerliche Prozesse aufbereitet werden. Mit dem Investment des Hansmann Family Offices möchte 3Folio diese Bereiche weiterentwickeln und „die Voraussetzungen für weiteres europäisches Wachstum schaffen“.

3Folio richtet sich unter anderem an Crypto-Asset-Service-Provider und strukturiert Transaktionsdaten so, dass sie für Buchhaltung, steuerliche Verarbeitung und regulatorisches Reporting nutzbar werden. Die Plattform bildet die Daten- und Prozessbasis zwischen dem operativen Umgang mit digitalen Assets und den nachgelagerten Finance-, Compliance- und Reporting-Systemen. Im Mittelpunkt von 3Folio stehen nachvollziehbare Datenherkunft, konsistente Verarbeitung und prüfbare Ergebnisse.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

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  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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