26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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David R. Prasser, Gründer von StartUs Insights, verkauft die Technologie seines Unternehmens an Sprouts.ai | (c) StartUs Insights

Das US-amerikanische KI-Unternehmen Sprouts.ai hat im August die Such- und Datentechnologie sowie das AI-IP des Wiener Unternehmens StartUs Insights übernommen. Das teilt StartUs Insights in einer Aussendung mit. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Auch Teile des Teams wechseln zu Sprouts.ai. Was mit der Gesellschaft selbst und den bestehenden Kunden der Plattform geschieht, geht aus der Aussendung nicht hervor.

Vom Startup-Netzwerk zur Datenplattform

StartUs Insights wurde 2016 von David R. Prasser in Wien gegründet. Prasser hatte zuvor mit StartUs ein Online-Netzwerk für Startups aufgebaut, das brutkasten bereits in den Anfangsjahren porträtiert hat. Aus dem Startup für die Vernetzung und Entdeckung junger Unternehmen entwickelte sich über die Jahre eine internationale Business- und Innovation-Intelligence-Plattform.

Im Zentrum stand zunehmend die eigene Technologie: Systeme, die große Mengen unstrukturierter Unternehmens- und Technologiedaten erfassen, strukturieren und durchsuchbar machen, darunter KI-basierte Informationsextraktion und Natural-Language-Search. Nach eigenen Angaben handelt es sich um das weltweit umfangreichste Tool zur Suche und Identifikation von Firmen, Technologien und Markttrends. Vor allem in den vergangenen Jahren setzte das Unternehmen Large Language Models und KI-basierte Datenverarbeitung ein, um Informationen aus unstrukturierten Quellen für Recherche und Innovation Intelligence nutzbar zu machen.

Unter Prassers Führung wuchs StartUs Insights auf über 50 Mitarbeiter:innen, 20 davon arbeiteten zuletzt im Technologie- und Datenbereich. Das Unternehmen betreute mehr als 1.500 internationale Kunden mit seiner Discovery-Plattform (SaaS) und unterstützte rund 2.000 Innovations-, Scouting- und Research-Projekte. Zu den Unternehmen, mit denen StartUs Insights zusammenarbeitete, zählen unter anderem Roche, Siemens, Samsung, Shell und Mitsubishi. Ein Großteil der Erkenntnisse zu Startups, neuen Technologien und Branchentrends wurde wöchentlich auf dem eigenen Unternehmensblog veröffentlicht, der zuletzt über 200.000 Leser:innen pro Monat erreichte.

Was Sprouts.ai mit der Technologie vorhat

Sprouts.ai entwickelt eine KI-basierte Go-to-Market-Plattform für Enterprise-Kunden. Im Zentrum stehen Datenintelligenz und autonome Agents entlang des Sales-Funnels. Die Lösung lässt sich unter anderem in Salesforce und Microsoft Dynamics integrieren und arbeitet auch mit KI-Umgebungen wie Copilot und Claude. Das 2023 von Karan Chaudhry, Kapil Chaudhry und Avinash Nagla gegründete Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Palo Alto.

Mit der übernommenen Technologie und den Daten will Sprouts.ai seine AI-ready Datensätze und seine semantische Suche erweitern. „Die Technologie, die Daten und das Team von StartUs Insights passen sehr gut zu unserer Mission, AI-ready Datensätze und die weltweit führende semantische Suchmaschine für Enterprise-GTM zu entwickeln“, sagt Karan Chaudhry, Co-Founder und CEO von Sprouts.ai.

Prasser gründet Tilly & Elliot

„Dass die von uns aufgebaute Technologie jetzt bei einem AI-Unternehmen weiterentwickelt wird, ist für mich ein sehr guter Abschluss dieses Kapitels“, sagt Prasser. „Gleichzeitig interessieren mich heute mehr denn je die Fragen: was passiert, wenn immer leistungsfähigere AI-Systeme auf Unternehmen, Geschäftsmodelle und ganze Branchen treffen und wie man diese Entwicklung strategisch nutzt, statt ihr nur hinterherzulaufen.“

Der Gründer bleibt den Themen Künstliche Intelligenz, neue Technologien und Innovation treu. Aktuell unterstützt er Unternehmen und Startups bei der AI-Produktentwicklung sowie bei Fragestellungen rund um Daten, Technologie und datengetriebene Geschäftsmodelle. Seine Investment- und Advisory-Aktivitäten bündelt er in der neu gegründeten Tilly & Elliot GmbH. „Neben tatkräftiger Unterstützung für Startups und Scaleups rund um AI, Physical AI und datengetriebene Geschäftsmodelle wird Tilly & Elliot ausgewählte Startups in der Frühphase auch mit Kapital unterstützen“, heißt es in der Aussendung.

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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