26.03.2020

Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

Die Bundesregierung hat am Donnerstagnachmittag neue Eckpunkte zum 38 Milliarden schweren Hilfspaket präsentiert – darunter auch Details zum Härtefallfonds, der EPU und Kleinstunternehmern zur Verfügung steht.
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Härtefallfonds
(c) BKA
Die Antragsstellung für den Härtefallfonds zur Hilfe für EPU und Kleinstunternehmer sollen ab morgen Freitag 17 Uhr möglich sein und erste Auszahlungen bereits kommende Woche erfolgen. Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt, in der neue Details zum 38 Milliarden Euro schweren Hilfspaket präsentiert wurden.

Wie viel Geld steht zur Verfügung?

Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden. In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern bis zu 6000 Euro zur Verfügung stehen. In einer ersten Phase sollen 1000 Euro sofort ausgezahlt werden, in der zweiten Phase bis zu maximal 2000 Euro pro Monat, wobei sich dies in weiterer Folge am jeweiligen Bedarf orientiert.
Beim Härtefallfonds handelt es sich übrigens um einmalige Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Von der Bundesregierung heißt es, dass Anträge „vorbehaltlich der budgetären Bedeckung“ bis Ende 2020 möglich sind. Der Härtefallfonds ist mit insgesamt einer Milliarde Euro dotiert.

Wer kann ansuchen?

Ansuchen können laut Wirtschaftsministerium rechtmäßig selbstständige Betreiber eines gewerblichen Unternehmens oder eines freien Berufes. Eine Kammermitgliedschaft ist nicht erforderlich. Nach derzeitigem Stand werden folgende Gruppen Ansprüche stellen können:
  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Neue Selbständige wie z. B. Vortragende und Künstler, Journalisten, Psychotherapeuten
  • Freie Dienstnehmer wie EDV-Spezialisten und Nachhilfelehrer
  • Freie Berufe (z.B. im Gesundheitsbereich)

Welche Voraussetzung gibt es?

Für die Anspruchsberechtigung soll es laut einem Bericht des ORF eine Ober- und Untergrenze geben: Wer mehr als rund 60.000 Euro jährlich – 80 Prozent der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage – oder im Jahr weniger als rund 5.500 Euro – jährliche Geringfügigkeitsgrenze – verdient, soll keinen Anspruch auf einen Zuschuss haben.

Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer Nebeneinkünfte über der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze von 460,66 Euro bezieht.

Um einen Anspruch zu bekommen, muss die Unternehmensgründung laut dem Wirtschaftsministerium bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgt sein. Der Sitz der Betriebstätte muss zudem in Österreich liegen.

Für einen Anspruch muss eine der drei Voraussetzungen erfüllt werden:

  • die laufenden Kosten können nicht gedeckt werden
  • ein behördlich angeordnetes Betretungsverbot liegt vor
  • es gibt einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Vorjahres

Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll. Bei den weiteren Auszahlungsrunden wird hingegen der konkrete Bedarf genau erhoben und die Auszahlung dementsprechend angepasst.

=> Nähere Informationen zu den Voraussetzung auf der Seite des Wirtschaftsministeriums (BMDW) und der Wirtschaftskammer Österreich.

Welche Unterlagen und Daten sind nötig?

Laut der Wirtschaftskammer werden folgende Unterlagen und Daten nötig sein:

  • Zugangsdaten für das WKO-Benutzerkonto, falls vorhanden.
    Hinweis: Anmeldung ist auch ohne WKO-Benutzerkonto möglich.
  • persönliche Steuernummer
  • KUR ODER GLN (Die KUR ist die Kennziffer des Unternehmensregisters. GLN die Global Location Number (GLN) beide finden sich im Unternehmensserviceportal)
  • Freie Dienstnehmer brauchen weder KUR noch GLN
  • Personalausweis, Reisepass oder Führerschein

Warum erfolgt der Antrag über die Wirtschaftskammer?

Die Abwicklung erfolgt über die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzministerium, wie dies beispielsweise bei Steuerstundungen der Fall ist. Finanzminister Gernot Blümel begründet dies damit, dass die neuen Hilfsinstrumente nicht auf eine einzelne Einheit abgewälzt werden können. So wolle die Regierung eine Überforderung des Systems vorbeugen und rasche Auszahlungen gewährleisten.

Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.


+++ Coronavirus, Wirtschaft und die Innovation +++

 

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© Microsoft - Joachim Franz.

Microsoft gab heute bekannt, dass Joachim Franz mit 1. Oktober 2026 die Position des Country Manager Österreich übernehmen wird. Er folgt auf Hermann Erlach, der sich entschieden hat, eine Rolle außerhalb des Unternehmens anzunehmen.

Microsoft: Nutzung von KI vorantreiben

„Österreich ist für Microsoft ein strategisch bedeutender Markt. Joachim verbindet tiefgehende Branchenerfahrung mit einem klaren Kundenfokus und einem starken Verständnis dafür, wie sich Innovation in nachhaltigen Geschäftserfolg übersetzen lässt. Ich freue mich sehr, ihn in dieser Rolle willkommen zu heißen, und darauf, gemeinsam mit ihm und seinem Team die digitale Transformation und die Nutzung von KI in Österreich weiter voranzutreiben. Gleichzeitig möchte ich Hermann für seinen langjährigen Beitrag zu Microsoft danken. In den vergangenen fünf Jahren hat er maßgeblich dazu beigetragen, Digitalisierung und Innovation in Österreich voranzubringen. Er hat eine Organisation aufgebaut, die das Vertrauen von Kundinnen und Kunden sowie Partnern genießt und hervorragend für die Zukunft aufgestellt ist“, sagt Agnes Heftberger, Corporate Vice President & CEO, Microsoft Deutschland & Österreich.

Joachim Franz verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in den Bereichen Managementberatung, digitale Transformation und Mobilität. Seit 2022 verantwortete er das Automotive-&-Mobility-Geschäft von Microsoft in Deutschland. Vor seinem Wechsel zu Microsoft hatte er verschiedene Führungspositionen im Volkswagen-Konzern inne und begann seine berufliche Laufbahn als Managementberater bei Accenture.

„Ich freue mich auf die neue Rolle und darauf, Teil des österreichischen Teams zu werden. Österreich bietet hervorragende Voraussetzungen, die Chancen der Künstlichen Intelligenz für Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und Wachstum zu nutzen. Ich möchte dazu beitragen, dieses Potenzial gemeinsam mit dem Team und unseren Kunden und Partnern in konkrete Ergebnisse für den Standort Österreich zu verwandeln“, kommentiert Franz seine neue Rolle.

„Manche Kapitel schwerer zu schließen“

Erlach selbst nahm per LinkedIn-Post Abschied: „Manche Kapitel sind schwerer zu schließen, weil sie prägen, wer wir sind. Wenn ich zurückblicke, sehe ich prägende Momente aus den vergangenen zehn Jahren und trage sie mit tiefer Dankbarkeit in mir. Doch erst Veränderung öffnet die Tür zu dem, was als Nächstes kommt. Nach vielen anspruchsvollen und wunderbaren Jahren bei Microsoft habe ich mich entschieden, eine neue, internationale Rolle außerhalb des Unternehmens zu übernehmen. Diese Worte zu schreiben, fühlt sich aufregend und schwierig zugleich an. Vor allem bin ich dankbar für das Vertrauen unserer Kunden, Partner und öffentlichen Institutionen – und für die Kolleginnen und Kollegen, die diesen Weg mit mir gegangen sind.“

Und weiter: „Ich freue mich, dass Joachim Franz die Rolle als Country Manager für Microsoft Österreich übernehmen wird. Er bringt umfangreiche Branchenerfahrung, Kundenorientierung und eine Leidenschaft dafür mit, Innovation in Wirkung zu verwandeln. Ich weiß, dass er seine eigene Energie und seine eigene Handschrift in das nächste Kapitel einbringen wird.“

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Härtefallfonds: Anträge ab Freitag – Auszahlung bis zu 6000 Euro

  • Das hat die Bundesregierung am Donnerstagnachmittag im Rahmen einer Pressekonferenz mitgeteilt.
  • Die Anträge für den Härtefallfonds können bei der Wirtschaftskammer online eingereicht werden.
  • In den nächsten drei Monaten sollen EPU und Kleinstunternehmern insgesamt 6000 Euro zur Verfügung stehen.
  • Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es Ober- und Untergrenzen: Personen oder Unternehmer, die mehr als rund 60.000 Euro jährlich verdienen, haben keinen Anspruch auf Zuschuss.
  • Vizekanzler Werner Kogler versicherte, dass die Erstauszahlungsrunden im Härtefall – sprich die Auszahlung der ersten 1000 Euro – möglichst rasch und unbürokratisch erfolgen soll.
  • Finanzminister Blümel rechnet mit mindestens 70.000 Anträgen, die in den nächsten Tagen bei der Wirtschaftskammer eingehen werden.

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