21.04.2021

Happylab eröffnet neuen Standort in Wien – inklusive neuer 3D-Drucker, Laser Cutter & CNC-Fräsen

Die Wiener Innovationswerkstatt Happylab hat am Mittwoch im 2. Bezirk in Wien einen neuen Standort eröffnet. Auf über 900 Quadratmetern können Tech-Startups ihre Produktideen mit professionellen High-Tech-Maschinen ab sofort umsetzen.
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Happylab
Im Happylab kann sogar geschweißt werden | (c) Happylab

Die Ursprünge des Happylab gehen auf das Jahr 2006 zurück. Damals haben Karim Jafarmadar und Roland Stelzer Österreichs ersten Makerspace mit Standorten in Wien, Salzburg und Berlin, konzipiert und aufgebaut. Seit der Gründung des Happlabs haben zahlreiche Startups mit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur, wie 3D-Drucker, Laser Cutter oder CNC-Fräsen, ihre ersten Prototypen entwickelt. Mittlerweile zählt die Community über 2000 Mitglieder.

Neuer Standort dreimal so groß

Am Standort Wien war das Happylab bis lang im zweiten Bezirk untergebracht. Wie die Gründer erläutern, reichte der Platz allerdings nicht mehr aus. Auf der Suche nach einem neuen Standort wurden Jafarmadar und Stelzer schlussendlich in einer ehemalige Elektromotorenfabrik im Wiener Stuwerviertel fündig, die sich ebenfalls im zweiten Bezirk in Wien befindet.

In den letzten Wochen erfolgte der Umzug. Heute war es nun so weit: Unter Beisein von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Stadtrat Peter Hanke, Wirtschaftsagentur Wien Geschäftsführer Gerhard Hirczi und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth wurde der neue Standort am Mittwochvormittag feierlich in der Schöngasse 15-17 im 2. Bezirk eröffnet.

(c) Happylab

Neues Happylab ab 19,90 Euro pro Monat nutzbar

Auf über 900 m2 können Tech-Startups ab sofort ihre Produktideen mit professionellen High-Tech-Maschinen mitten in Wien umsetzen. Der neue Standort ist laut den Gründern dreimal so groß wie der alte Standort.

Die neue Innovationswerkstatt ermöglicht den Zugang zu digitalen Fertigungstechnologien wie 3D-Druckern und Laser Cuttern, professionellen Prototyping-Maschinen im Holz- und Metallbereich und einem integrierten Co-Working-Space. Neben der Produktionswerkstätte steht auch ausreichend Platz für Austausch in der Community zur Verfügung.

Die Nutzung der neuen Innovationswerkstatt steht sowohl Privatpersonen, als auch Startups und KMU offen. Ab 19,90 Euro pro Monat kann das gesamte Angebot rund um die Uhr genutzt werden.

“Ab einem gewissen Professionalisierungsgrad stoßen Startups in Makerspaces schnell an ihre Grenzen und benötigen professionelleres Equipment und Beratung. Mit dem neuen Happylab schließen wir die Lücke zwischen bestehenden Werkstätten und industrieller Fertigung. Prototyping, Produktentwicklung und Kleinserienfertigung sind ab sofort an einem Standort mitten in Wien möglich”, so die beiden Happylab-Geschäftsführer Roland Stelzer und Karim Jafarmadar.

(c) Happylab

Happylab sucht aktiv Kooperationen

Durch Kooperationen mit bestehenden Institutionen wie Universitäten, KMU oder anderen Makerspaces soll um den neuen Standort ein innovatives Ökosystem stehen. Die Gründer nennen es auch “Happylab Innovation Cluster“. Im Sinne der “Sharing Economy” wird bestehende Infrastruktur an verschiedenen Standorten gemeinsam genutzt, statt miteinander in Konkurrenz zu treten.

(c) Happylab

Neben der Erweiterung von Maschinenpark und Beratungsangeboten unterstützt das Happylab in den nächsten Jahren Schulen beim Aufbau von Makerspaces, um den Umgang mit neuen Technologien nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern. Ein weiteres Ziel des Happylab ist es, die Eintrittsbarrieren für Frauen in die Maker-Szene mit gezielten Maßnahmen abzubauen und Diversität zu fördern. 

(c) Happylab

Fördermittel in Höhe von 750.000 Euro

Über das Programm “Innovationswerkstätten” wurde die Innovationswerkstatt mit Fördermitteln in Höhe von 500.000 Euro durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) unterstützt. In den kommenden vier Jahren wird Happylab daher von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unterstützt. Ergänzend zur Förderung des Bundes unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien das Projekt mit einer Kofinanzierung in der Höhe von 250.000 Euro.

Tipp der Redaktion: Onlineführung

Um 17:00 Uhr gibt es für alle, die am neuen Standort interessiert sind, die erste Online-Führung durch den neuen Space auf Youtube und der FB-Page.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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