21.04.2021

Happylab eröffnet neuen Standort in Wien – inklusive neuer 3D-Drucker, Laser Cutter & CNC-Fräsen

Die Wiener Innovationswerkstatt Happylab hat am Mittwoch im 2. Bezirk in Wien einen neuen Standort eröffnet. Auf über 900 Quadratmetern können Tech-Startups ihre Produktideen mit professionellen High-Tech-Maschinen ab sofort umsetzen.
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Happylab
Im Happylab kann sogar geschweißt werden | (c) Happylab

Die Ursprünge des Happylab gehen auf das Jahr 2006 zurück. Damals haben Karim Jafarmadar und Roland Stelzer Österreichs ersten Makerspace mit Standorten in Wien, Salzburg und Berlin, konzipiert und aufgebaut. Seit der Gründung des Happlabs haben zahlreiche Startups mit der zur Verfügung gestellten Infrastruktur, wie 3D-Drucker, Laser Cutter oder CNC-Fräsen, ihre ersten Prototypen entwickelt. Mittlerweile zählt die Community über 2000 Mitglieder.

Neuer Standort dreimal so groß

Am Standort Wien war das Happylab bis lang im zweiten Bezirk untergebracht. Wie die Gründer erläutern, reichte der Platz allerdings nicht mehr aus. Auf der Suche nach einem neuen Standort wurden Jafarmadar und Stelzer schlussendlich in einer ehemalige Elektromotorenfabrik im Wiener Stuwerviertel fündig, die sich ebenfalls im zweiten Bezirk in Wien befindet.

In den letzten Wochen erfolgte der Umzug. Heute war es nun so weit: Unter Beisein von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Stadtrat Peter Hanke, Wirtschaftsagentur Wien Geschäftsführer Gerhard Hirczi und FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth wurde der neue Standort am Mittwochvormittag feierlich in der Schöngasse 15-17 im 2. Bezirk eröffnet.

(c) Happylab

Neues Happylab ab 19,90 Euro pro Monat nutzbar

Auf über 900 m2 können Tech-Startups ab sofort ihre Produktideen mit professionellen High-Tech-Maschinen mitten in Wien umsetzen. Der neue Standort ist laut den Gründern dreimal so groß wie der alte Standort.

Die neue Innovationswerkstatt ermöglicht den Zugang zu digitalen Fertigungstechnologien wie 3D-Druckern und Laser Cuttern, professionellen Prototyping-Maschinen im Holz- und Metallbereich und einem integrierten Co-Working-Space. Neben der Produktionswerkstätte steht auch ausreichend Platz für Austausch in der Community zur Verfügung.

Die Nutzung der neuen Innovationswerkstatt steht sowohl Privatpersonen, als auch Startups und KMU offen. Ab 19,90 Euro pro Monat kann das gesamte Angebot rund um die Uhr genutzt werden.

“Ab einem gewissen Professionalisierungsgrad stoßen Startups in Makerspaces schnell an ihre Grenzen und benötigen professionelleres Equipment und Beratung. Mit dem neuen Happylab schließen wir die Lücke zwischen bestehenden Werkstätten und industrieller Fertigung. Prototyping, Produktentwicklung und Kleinserienfertigung sind ab sofort an einem Standort mitten in Wien möglich”, so die beiden Happylab-Geschäftsführer Roland Stelzer und Karim Jafarmadar.

(c) Happylab

Happylab sucht aktiv Kooperationen

Durch Kooperationen mit bestehenden Institutionen wie Universitäten, KMU oder anderen Makerspaces soll um den neuen Standort ein innovatives Ökosystem stehen. Die Gründer nennen es auch “Happylab Innovation Cluster“. Im Sinne der “Sharing Economy” wird bestehende Infrastruktur an verschiedenen Standorten gemeinsam genutzt, statt miteinander in Konkurrenz zu treten.

(c) Happylab

Neben der Erweiterung von Maschinenpark und Beratungsangeboten unterstützt das Happylab in den nächsten Jahren Schulen beim Aufbau von Makerspaces, um den Umgang mit neuen Technologien nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern. Ein weiteres Ziel des Happylab ist es, die Eintrittsbarrieren für Frauen in die Maker-Szene mit gezielten Maßnahmen abzubauen und Diversität zu fördern. 

(c) Happylab

Fördermittel in Höhe von 750.000 Euro

Über das Programm “Innovationswerkstätten” wurde die Innovationswerkstatt mit Fördermitteln in Höhe von 500.000 Euro durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) unterstützt. In den kommenden vier Jahren wird Happylab daher von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) unterstützt. Ergänzend zur Förderung des Bundes unterstützt die Wirtschaftsagentur Wien das Projekt mit einer Kofinanzierung in der Höhe von 250.000 Euro.

Tipp der Redaktion: Onlineführung

Um 17:00 Uhr gibt es für alle, die am neuen Standort interessiert sind, die erste Online-Führung durch den neuen Space auf Youtube und der FB-Page.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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