13.03.2017

„Hansiklopädie“ – Die 40 Startups des Hansi Hansmann im Überblick

Ohne die Einleitung in einen plumpen Anbiederungsversuch verwandeln zu wollen, steht eines fest: Ohne Hansi Hansmann wäre die heimische Startup-Szene nicht das, was sie heute ist. Der Brutkasten hat sich die Investments von Österreichs Business Angel Nr. 1 einmal genauer angesehen und eine Übersicht erstellt.
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Johann "Hansi" Hansmann hat während der vergangenen Jahre mehrere Millionen Euro in 40 Startups investiert.

Sei es eine App, eine Zahnbürste oder ein Festival – wo Hansi Hansmann eine gute Idee und ein vielversprechendes Geschäftsmodell wittert, investiert er. An 40 Startups hat er sich seit 2010 mit mehreren Millionen Euro beteiligt.

„Mittleres 6-stelliges Investment“

Hansmann ist begeisterter Mountainbiker.

Dass in Österreich nicht gern über (vorhandenes) Geld gesprochen wird, ist kein Geheimnis. Das gilt auch für Investments. Hansmanns Firmenbeteiligungen bewegen sich zumeist zwischen 200.000 und 500.000 Euro, das ist bekannt. Eine detailliertere Auskunft als „ein mittleres sechsstelliges Investment“ bekommt man jedoch nur in seltenen Fällen – sowohl vom Gründer als auch von Hansmann selbst. „Die Höhe der Finanzierung lässt viele Rückschlüsse für die Konkurrenz zu, besonders am Anfang. Einem Early-Stage Startup, das mit 300-500k finanziert wird, gilt es viel mehr Beachtung zu schenken, als einem das ’nur‘ 50k bekommt. Außerdem will ich nicht alle meine Zahlen in der Öffentlichkeit und den Medien sehen“, sagt Hansi Hansmann zu den spärlichen Auskünften.

Investments zwischen 9,5 und 21,5 Millionen Euro

Den Großteil seiner Lead-Investments hat Hansmann in der „Hansmengroup“ zusammengefasst. (In der Übersicht fett gedruckt). Die Hansmengroup ist eine Unternehmensgruppe, die sich aus unterschiedlichsten Startups und Hansmann als Business Angel zusammensetzt. Doch auch außerhalb der Gruppe hält der leidenschaftliche Mountainbiker substantielle Anteile an jungen Unternehmen. Die genauen Investmentzahlen werden meist nicht bekanntgegeben. Deshalb ergibt sich eine theoretische Spanne zwischen 9,5 und 21,5 Millionen Euro. Das tatsächliche Investitionsvolumen wird wohl bei ca. 15 Millionen Euro liegen.

Die 40 Startups im Überblick

25.000 – 75.000 Euro (3)

75.000 – 200.000 Euro (8)

„Die Höhe der Finanzierung lässt viele Rückschlüsse für die Konkurrenz zu, besonders am Anfang.“

200.000 – 500.000 Euro (23)

500.000 – 1.000.000 Euro (3)

> 1.000.000 Euro (3)


Auf ein weiteres Hansmann-Investment darf man in nächster Zeit noch gespannt sein. Danach ist vorerst ein Investmentstopp geplant.


Wo Hansi nicht investieren würde

Kürzlich ließ Hansmann auf seiner Facebook-Seite durchblicken, wo er nicht investieren würde. Soll es ja auch geben.

(c) Screenshot Facebook Hansi Hansmann

HIER gehts zur Hansmengroup

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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