21.05.2021

Handel in Zahlen: Wie Corona die Haushaltsausgaben beeinflusst

Dass sich die Corona-Pandemie massiv auf die privaten Haushaltsausgaben und damit auf den heimischen Handel ausgewirkt hat, ist kein Geheimnis. Welche Branchen es 2020 besonders hart getroffen hat, zeigt die aktuelle Studie "Österreichs Handel in Zahlen" von Branchenradar.com Marktanalyse und Handelsverband.
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„Die Ausgaben der Österreicherinnen und Österreicher sind im Corona-Jahr 2020 um -8,2 Prozent eingebrochen. Für 2021 erwarten wir zwar eine leichte Erholung von real +0,5 Prozent, das Vorkrisenniveau werden wir aber vermutlich erst 2024 wieder erreichen. Insgesamt haben uns die Covid-Lockdowns Ausgabenausfälle von 39 Milliarden Euro gekostet“, fasst Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will die zentralen Ergebnisse zusammen. Hier sind auch schon die Ausfälle für 2021 miteingerechnet. Allein die Oster-Ruhe im Osten des Landes ging mit einem Umsatzverlust von 1,95 Milliarden Euro einher, wie der brutkasten bereits berichtet hat.

Einzelhandel mit realem Umsatzminus von 1,3 Prozent

Konkret gingen die privaten Haushaltsausgaben im Vorjahr von 206,5 Milliarden Euro auf 192,5 Milliarden Euro zurück. Das entspricht einem Minus von -6,8 Prozent, das jedoch inflationsbereinigt auf die eben angesprochenen -8,2 Prozent klettert. Am stärksten betroffen waren der Dienstleistungssektor und Kraftfahrzeuge (-15,1 %). Der Einzelhandel musste ein reales Umsatzminus von rund -1,3 Prozent auf 67,6 Milliarden Euro verkraften. „Auf den ersten Blick wirkt diese Zahl nicht so dramatisch“, betont Rainer Will im Rahmen der Studienpräsentation. Sieht man sich die Entwicklungen jedoch im Detail an, dann werde das wahre Schadensausmaß deutlich.

Mode, Schmuck und Großhändler mit Verlusten

Im Branchenvergleich fuhr der stationäre Modehandel 2020 mit einem Umsatzeinbruch von minus 24 Prozent die größten Verluste ein. Wintersportgeräte-, Schmuck- und Schuhhändler verzeichneten ebenfalls Rückgänge von mehr als minus 15 Prozent. Und Händler in Tourismusregionen sowie die Gastronomie beliefernde Großhändler hatten im Vorjahr ebenfalls wenig zu lachen. Teilweise mussten diese mit Totalausfällen zurecht kommen, was zahlreiche Unternehmen an den Rand der Überlebensfähigkeit brachte und bringt. In den nächsten zwei Jahren – das prognostiziert der Handelsverband – müssen zwischen 5.000 und 10.000 Geschäfte schließen.

Betriebe, die auf Onlineshops setzten, konnten zwar einen Teil ihrer Ausfälle im stationären Handel kompensieren, dennoch haben hier – so Rainer Will – hauptsächlich Webshops aus Drittstaaten wie etwa Amazon profitiert.

Handelsverband
Rainer Will, Gf Handelsverband und Andreas Kreutzer von der branchenradar.com Marktanalyse bei der Studienpräsentation. © Handelsverband

Dynamisches Versandhandelsgeschäft

Allerdings zeigt sich, dass die Digitalisierung in Corona-Zeiten einen neuen Schub erhalten hat. „Der Onlinehandel hat im letzten Jahr erneut an Bedeutung gewonnen, die Wachstumsdynamik ist im Vergleich zu 2019 wie erwartet gestiegen. Der Vertriebskanal generierte während der Pandemie um satte +17 Prozent höhere Privatausgaben. Damit steigt der eCommerce-Anteil am gesamten Einzelhandelsumsatz auf den neuen Rekordwert von 11,2 Prozent“, so Will. 2019 lag der Anteil bei 9,6 Prozent. Zudem werden online neben Bekleidung und Schuhen (31,2%), Elektrogeräten (26,3%) und Büchern (46,8%) nun auch Produkte gekauft, die man bisher bevorzugt stationär besorgt hat. „So erhebt der aktuelle Branchenradar für 2020 substanzielle Zuwächse etwa bei Kunst-Antiquitäten (+75%), Grünraumprodukten (+45%), Drogeriewaren (+36%) und Einrichtungsgegenständen (+40%). Im Lebensmittelhandel ist Online-Shopping zwar trotz massiver Investitionen noch eine Nischenangelegenheit, die Wachstumsdynamik ist allerdings mit +46% ebenfalls beträchtlich“, sagt Studienautor Andreas Kreutzer von der branchenradar.com Marktanalyse.

KEP Markt wächst beachtlich- Amazon profitiert

Von der Corona-Krise profitiert hat aber auch der sogenannte KEP-Markt (Kurier-, Express- und Paketdienste). Das Paketvolumen legte im B2C-Bereich um plus 27 Prozent auf 139 Millionen Stück an. 2019 waren es noch 109 Millionen Stück. Auf die steigende Anzahl ausgewirkt haben dürften sich auch Teillieferungen und Retouren. Allerdings ist der Paketwert um acht Prozent gesunken, da auch viele Produkte mit einem geringeren Warenwert online bestellt wurden, die man vor der Corona-Pandemie vermutlich stationär gekauft hätte.

Aber auch wenn die Österreicher immer mehr online einkaufen, gibt es einen Wermutstropfen zu beklagen. Größter Profiteur der Corona-bedingten Shutdowns waren nämlich nicht die heimischen Onlinehändler, sondern globale Versandriesen – allen voran Amazon. Nur jedes dritte Paket wird bei heimischen Webshops bestellt; der Anteil ausländischer Onlinehändler liegt bei 64 Prozent. Groß ist auch die Flut von Paketen aus China, weshalb Will froh ist, dass das bereits lange geforderte Aus für die 22-Euro-Freigrenze für Paketlieferungen aus Drittstaaten nun umgesetzt wird. „Das Aus für die 22-Euro-Freigrenze mit 1. Juli 2021 ist überfällig. Damit wird die Europäische Union ein 7 Milliarden Euro großes Steuerschlupfloch für asiatische Onlinehändler endlich schließen“, freut sich Will.

Prognose 2021: Klima der Zuversicht, aber steiniger Weg

Dass seit dieser Woche wieder normale Geschäftszeiten herrschen und die Gastronomie und Hotellerie wieder ihre Pforten geöffnet hat, stimmt auch die Handelsbranche positiv. Man hofft, dass durch steigende Besucherzahlen Impulskäufe wieder angekurbelt werden und man pro Woche im Vergleich zu den bisherigen Umsatzentwicklungen seit der Öffnung des Handels einen Mehrumsatz von 100 Millionen Euro pro Woche generieren kann. Vorausgesetzt, es wird auf einen vierten Lockdown verzichtet, denn „die selben Antworten, die man im Zuge der ersten Corona-Welle zur Eindämmung der Pandemie hatte, dürfen jetzt und in Zukunft nicht mehr gegeben werden“, betont Will.

Damit der wirtschaftliche Neustart gelingt, sieht der Handelsverband vor allem in vier Bereichen akuten Handlungsbedarf:

  • Schaffung gleicher und fairer Wettbewerbsbedingungen in der EU (Fair Commerce)
  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Abschaffung der Mietvertragsgebühr
  • Rückkehr von der 20m2 zur 10m2 pro Kunde-Regel im Handel
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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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