06.06.2024
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Handcheque: Konkurs von Wiener FinTech mit Mehrfach-Bankkarte mit Touch-Funktion

2016 gegründet brachte Handcheque seine Touch-Bankkarte nie auf den Markt. Der CEO hörte bereits im August des vergangenen Jahrs auf.
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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Wer sich das Payment-Verhalten im Jahr 2024 ansieht, merkt, dass die Gründer des Wiener Startups Handcheque schon im Jahr 2016 an einer Idee dran waren, die später Anwendung in der Masse finden sollte. Ausgangspunkt war der Umstand, dass die meisten Menschen mehrere Bank- bzw. Kreditkarten besitzen. Die Lösung des FinTechs: Eine Karte, auf der mehrere Bezahl- aber etwa auch Krypto- oder Kundenkarten abgerufen werden können – per Touch-Funktion.

Smartphone-Payment überholte Handcheque-Karte

Einige Jahre später haben wir uns daran gewöhnt, nicht mehr unzählige Karten mitführen zu müssen. Als All-In-One-Device durchgesetzt hat sich aber – wie in so vielen Bereichen – das Smartphone, mit Google Pay, Apple Pay und allen möglichen Apps. Dieser Umstand dürfte auch dem Wiener Startup zum Verhängnis geworden sein. 2019 wollte es ursprünglich mit seiner Karte auf den Markt und Banken als Partner gewinnen. Tatsächlich kam es aber nie zum Marktstart. Daran konnten auch zusätzlich Versprechen an potenzielle Kunden, etwa ein „datengetriebenes Payment-Ökosystem“, das Zusatzinformationen über die Endkund:innen liefern sollte, dem Vernehmen nach nichts ändern.

Exit kam nicht zustande

Dabei scheint Handcheque 2022/2023 knapp an einem Happy End in Form eines Exits vorbeigeschrammt zu sein. Die börsengelistete JJ Entertainment SE gab im Dezember 2022 in einer verpflichtenden Aussendung bekannt, sich in Übernahmeverhandlungen mit dem FinTech zu befinden.

Im August 2023 hörte Gründer Khaled Asef schließlich als CEO im eigenen Unternehmen auf, wie seinem LinkedIn-Profil zu entnehmen ist. Dort ist bereits seit April 2022 eine andere Tätigkeit als Country Manager eines tschechischen FinTechs vermerkt, die Asef ebenfalls bis August 2023 ausführte. Seit April dieses Jahrs betreibt er laut LinkedIn ein neues Startup im Stealth-Mode. Als Geschäftsführer bei Handcheque fungierte seit November 2023 Niall Murray.

Konkursantrag eingebracht

Wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV heute vermelden, wurde für Handcheque ein Konkursantrag eingebracht. Eine Fortführung ist also wahrscheinlich nicht geplant. Die Page des Startups ist ebenfalls offline. Laut AKV handelt es sich um einen Gläubigerantrag, beim KSV1870 ist von einem Schuldnerantrag die Rede. Details wie etwa die Höhe der Schulden oder die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter:innen und Gläubiger:innen nennen die Verbände aktuell noch nicht.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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