19.07.2019

Halbe Milliarde Euro Investment für Münchner Flixmobility

Das Münchner Scaleup Flixmobility, das hinter Flixbus und Flixtrain steht, sichert sich in seiner sechsten Finanzierungsrunde laut Angaben der Nachrichtenagentur Reuters "rund eine halbe Milliarde Euro". Das Kapital soll unter anderem in den neuen Ridesharing-Dienst "Flixcar" fließen.
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Flixmobility
(c) Flixmobility

Vor gerade einmal sechs Jahren wurde Flixmobility von André Schwämmlein, Jochen Engert und Daniel Krauss in München gegründet. Die Fernbusmarke Flixbus ist auch hierzulande inzwischen nicht mehr wegzudenken, schluckte das Münchner Mobility-Unternehmen doch auch die ehemalige ÖBB-Fernbus-Tochter Hellö. Auch im Heimatland Deutschland zeigte das Scaleup mit der Akquisition der Deutschen Postbus Zähne. Weitere europäische Fernbus-Unternehmen folgten, ebenso wie der Start eines eigenen Eisenbahnunternehmens mit der Marke Flixtrain. Dabei ist man aktuell bei rund 50 Prozent jährlichem Wachstum knapp Cashflow-positiv.

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Bislang größte Finanzierungsrunde in Deutschland

Wie nun bekanntgegeben wurde, schloss das Münchner Unternehmen seine sechste Kapitalrunde ab. Die Nachrichtenagentur Reuters schreibt unter Berufung auf „drei mit der Finanzierung vertraute Personen“ von „rund einer halben Milliarde Euro“ Volumen. Auf der Plattform Crunchbase wird die Runde mit 531 Millionen US-Dollar (umgerechnet 471 Millionen Euro) angegeben. Es ist damit jedenfalls die größte Finanzierungsrunde eines Deutschen Jungunternehmens bislang. Der Anfang 2018 aufgestellte Rekord von Auto1 mit einem 460 Millionen Euro-Investment  vom japanischen Technologie-Investor Softbank wird damit gebrochen.

TourRadar-Investor TCV als neuer VC an Bord

In der aktuellen Runde kommen der Frankfurter VC Permira (u.a. in Klarna investiert) und der Silicon Valley-VC TCV (u.a. TourRadar) als Neuinvestoren dazu, die jeweils mehr als 10 Prozent erwerben. Mehrere Bestandsinvestoren, darunter Holtzbrinck Ventures und die Europäische Investitionsbank (EIB) beteiligen sich ebenfalls. Die Unternehmensbewertung von Flixmobility soll nach Reuters-Angaben nun bei über zwei Milliarden Euro liegen. Damit ist das Unternehmen dennoch deutlich weniger Wert als Deutschlands neuer Spitzenreiter N26 mit 3,1 Milliarden Euro Bewertung.

Vorerst Verzicht auf Flixmobility-Börsengang

Auf einen Börsengang, den man bereits geprüft hatte, werde man nach der aktuellen Runde in den kommenden Jahren verzichten, heißt es von den Gründern. Das Kapital soll in die Internationalisierung und weitere Produkte fließen. „Das versetzt uns in eine Lage, in der wir alle Freiheiten haben, unsere Strategie umzusetzen und unsere Vision zu verfolgen, Flix zu einer globalen Mobilitätsplattform auszubauen“, kommentiert Co-Founder Jochen Engert gegenüber Reuters.

Neuer Ride-Sharing-Dienst Flixcar

Konkret will man nach Südamerika und Asien expandieren. In Europa ist das Unternehmen bereits in 30 Ländern aktiv. In den USA ist man schon in Kalifornien, Texas und mehreren Staaten der Ostküste am Markt. Neben der geografischen Expansion soll auch ein weiteres Geschäftsfeld erschlossen werden: Ride-Sharing. Das neue Service Flixcar soll vor allem in der „First Mile“ und „Last Mile“ als Ergänzung zu den Angeboten Flixbus und Flixtrain dienen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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