07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
  • Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro.
  • Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen.
  • Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt.
  • Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden.

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