07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für “Non Profit Organisationen”.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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PÜSPÖK
(c) PÜSPÖK/Alex Lang Photography - PÜSPÖK Agrar-Photovoltaikpark Nickelsdorf II.

Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt der Püspök Unternehmensgruppe 80 Millionen Euro für die Errichtung von sechs Agrar-Solarfarmen im österreichischen Burgenland zur Verfügung. Dieses Vorhaben wird gemeinsam mit der Erste Bank der österreichischen Sparkassen realisiert, die zusätzlich ein Darlehen von 43 Millionen Euro bereitstellt. Davon wiederum werden 28 Millionen Euro durch die EIB refinanziert.

Püspök: Ausbau erneuerbarer Energien

Bis Mitte 2026 werden in Nickelsdorf, Parndorf, Gattendorf und Mönchhof Agri-PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 257 Megawattpeak entstehen, ergänzt durch ein Batteriespeichersystem mit einer Kapazität von 4,1 Megawatt/8,6 Megawattstunden.

Diese Anlagen sollen in der Lage sein, den Strombedarf von 71.000 Haushalten zu decken und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von Energieimporten leisten.

“Ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energien ist entscheidend für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Die von Püspök geplanten Solarfarmen stellen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer klimaneutralen Energieversorgung dar und tragen dazu bei, Europas Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten zu reduzieren”, sagte Thomas Östros, Vizepräsident der EIB.

REPowerEU

Die Projekte werden auf Grundlage von Marktprämienverträgen gemäß dem österreichischen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz realisiert. Zusätzlich unterstützt der REPowerEU-Plan der Europäischen Union dieses Vorhaben mit dem Ziel, die europäische Abhängigkeit von fossilen Energieträgern rasch zu reduzieren. Dank REPowerEU kann die EIB 72 Prozent der Gesamtkosten von 144 Millionen Euro finanzieren.

“Die Unterstützung der Europäischen Investitionsbank und der Erste Bank ermöglicht uns die Realisierung von sechs Agrar-Photovoltaikparks, die einen Meilenstein auf unserem Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft darstellen. Mit einer Leistung von 257 Megawattpeak beschleunigen wir nicht nur den Weg zur Energieunabhängigkeit Österreichs, sondern leisten auch einen Beitrag zur Erreichung unserer Klimaziele. Durch die Integration eines leistungsfähigen Batteriesystems sorgen wir für eine stabilere Einspeisung und entlasten damit die Netze”, erklärt Lukas Püspök, CEO von Püspök und Founding Partner von Push Venures. “Dieses Projekt ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz und eine lebenswerte Zukunft.”

Hans Unterdorfer, Firmenkundenvorstand Erste Bank Österreich, sieht die grüne Transformation der Wirtschaft als eine der größten Herausforderungen unserer Zeit: “Gleichzeitig ist sie eine enorme Wachstumschance für innovative Unternehmen”, sagt er. “Mit dem Bau der Solarparks adressiert Püspök einen entscheidenden Erfolgsfaktor für eine erfolgreiche Zukunft, nämlich eine verlässliche und nachhaltige Energieversorgung. Daher freut es uns besonders, Partner dieses zukunftsweisenden Projekts sein zu dürfen.”

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Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für “Non Profit Organisationen”.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
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  • Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen.
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