07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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(c) Startups for Europe
(c) Startups for Europe

Bislang wurde Startup-Europa durch zwei Organisationen auf europäischer Ebene vertreten: Das European Startup Network (ESN) fungierte primär als Dachverband der nationalen Startup-Organisationen wie etwa AustrianStartups in Österreich. Allied for Startups, dessen Netzwerk auch mehrere außereuropäische Organisationen umfasst, trat als Interessensvertretung für Startup-politische Anliegen auf EU-Ebene auf. Nun schlossen sich die beiden Verbände zu „Startups for Europe“ mit Sitz in Brüssel zusammen.

„Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, zu skalieren und im Wettbewerb zu bestehen“

Die Mission sei mutig und einfach: Europa zum besten Ort der Welt zu machen, um ein Unternehmen zu gründen, zu skalieren und im Wettbewerb zu bestehen, heißt es in einer Presseaussendung zum Start. In dieser werden einmal mehr die bekannten Probleme europäischer Startups thematisiert: mangelndes Risikokapital, Bürokratie, Fragmentierung und die aus all dem resultierende Abwanderung von Startups. „Das ist kein Schicksal, sondern ein Regelwerk – und Regeln können neu geschrieben werden“, konstatiert man bei Startups for Europe.

„Durch den Zusammenschluss machen wir aus der Erfahrung von Tausenden Gründer:innen echtes politisches Gewicht. Europa hat alles, was es braucht, um führend zu sein. Jetzt muss es seine Gestalter:innen bauen lassen“, kommentiert Simon Schaefer. Der bisherige Allied-for-Startups-Präsident ist nun Präsident von Startups for Europe. Schaefer war auch Co-Initiator der Initiative EU-INC. Ein weiterer Co-Initiator, der gebürtige Österreicher Andreas Klinger, ist nun auch Teil des neu gebildeten Vorstands von Startups for Europe – ebenso wie AustrianStartups-CEO Hannah Wundsam.

Wundsam: „Wir können es uns nicht mehr leisten, nur innerhalb unserer Landesgrenzen zu denken“

Wundsam kommentiert auf brutkasten-Anfrage: „Die EU-INC-Initiative hat gezeigt: Echte Reformen in Europa brauchen eine starke, klare Stimme von außen. Wir können es uns nicht mehr leisten, nur innerhalb unserer Landesgrenzen zu denken. Auch nicht in der Politik. Die Rahmenbedingungen für Startups werden in Brüssel gesetzt. Deshalb müssen wir unsere Kräfte bündeln und gemeinsam unüberhörbar sagen, was sich ändern muss, damit Europa der Ort wird, an dem die Zukunft gebaut wird.“

Konkrete und übergeordnete Ziele altbekannt

Die Umsetzung der paneuropäischen Rechtsform EU Inc. ist auch – wie nicht anders zu erwarten – eines der zentralen konkreten Anliegen der neuen Dachorganisation. Daneben nennt man den European Innovation Act, die Spar- und Investitionsunion und die Regulierung von KI und dem digitalen Bereich als konkrete Bereiche, die priorisiert werden sollen. Die übergeordneten Ziele überraschen ebenso wenig: ein echter europäischer Binnenmarkt für Startups, mehr verfügbares Kapital und das Ziel, Frontier-Technologien tatsächlich am Kontinent zu Größe zu bringen.

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Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
  • Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro.
  • Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen.
  • Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt.
  • Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden.

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