07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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REEDuce-Gründerin Birgit van Duyvenbode (Mitte) bei der Eröffnung der neuen Schilf-Lärmschutzwand | (c) Strabag

An der A1 Westautobahn bei Völlerndorf nahe St. Pölten geht eine neue Lärmschutzanlage in Betrieb. Statt auf herkömmliche Materialien wie Beton oder Aluminium setzt diese auf Schilf, Thermoholz und Lehm. Dahinter steckt das Wiener Startup REEDuce rund um Gründerin und CEO Birgit van Duyvenbode. Gemeinsam mit der Asfinag und dem Baukonzern Strabag wurde die Technologie nun auf einem rund einen Kilometer langen Autobahnabschnitt umgesetzt.

REEDuce-Geschäftsführerin Birgit van Duyvenbode, Infrastrukturminister Peter Hanke und ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl bei der Präsentation der neuen Schilf-Lärmschutzwand an der A1.

4.000 Schilfbündel für einen Kilometer Lärmschutz

Die Anlage entstand im Zuge der Sanierung der A1 zwischen St. Pölten und Völlerndorf. Auf einer Fläche von rund 2.690 Quadratmetern wurden Lärmschutzelemente mit einem Rahmen aus thermisch behandeltem Holz, einer Lehmfüllung und beidseitiger Schilfabdeckung verbaut.

Das verwendete Schilf stammt aus dem Raum Neusiedler See. Für den rund einen Kilometer langen Abschnitt wurden insgesamt 4.000 Schilfbündel benötigt. Das entspricht etwa 1,5 Prozent der gesamten österreichischen Schilfernte. Die Nutzung des Rohstoffs soll gleichzeitig zur Pflege des Ökosystems am Neusiedler See beitragen.

Anders als konventionelle Lärmschutzwände soll die Konstruktion nach Angaben von REEDuce vollständig kreislauffähig sein. Zugleich soll sie dieselben technischen Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz und Haltbarkeit erfüllen, wie herkömmliche Systeme.

„Mit dem ersten Autobahn-Kilometer unserer Lärmschutzwand aus Schilf, Thermoholz und Lehm erreichen wir einen wichtigen Meilenstein“, sagt Gründerin van Duyvenbode. Die Technologie zeige, dass Lärmschutz und Umweltschutz gemeinsam funktionieren können.

Von der Idee des Vaters zum Startup

Der Ursprung der Idee reicht bis ins Jahr 2008 zurück. Damals entwickelte das Sägewerk von van Duyvenbodes Vater im Rahmen eines EU-Forschungsprojekts eine ökologische Lärmschutzwand, die an der A22 bei Langenzersdorf errichtet wurde. Die Gründerin griff die Idee später auf und entwickelte die Technologie unter dem Namen REEDuce weiter.

Bereits Anfang 2022 berichtete brutkasten über das Startup. 2023 wurde REEDuce bei der #glaubandich Challenge zum „Startup des Jahres“ gekürt. Im selben Jahr folgte ein erstes Pilotprojekt mit der Asfinag: An der S33 bei Herzogenburg wurde eine 16 Meter lange Testwand errichtet, um die Technologie unter realen Bedingungen zu erproben.

Mit der neuen Anlage an der A1 kommt die weiterentwickelte Technologie nun in deutlich größerem Umfang zum Einsatz. Für die Asfinag ist das Projekt zugleich eine Möglichkeit, weitere Erfahrungen mit der Bauweise aus regionalen Naturmaterialien zu sammeln.

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Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für „Non Profit Organisationen“.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
  • Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro.
  • Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen.
  • Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt.
  • Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden.

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