07.10.2020

Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

Am Mittwoch hat die Bundesregierung ankündigt, den Förderzeitraum für den Härtefallfonds von derzeit sechs auf künftig zwölf Monate zu verlängern. Die maximale Förderhöhe für Betroffene wird somit auf 30.000 Euro aufgestockt. Ebenfalls wird die Überbrückungsfinanzierung für Künstler und der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) bis vorerst Jahresende verlängert.
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Härtefallfonds
Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Mittwoch am Rande der heutigen Ministerratssitzung die Verlängerung bestehender Corona-Hilfsmaßnahmen. Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für “Non Profit Organisationen”.

Härtefallfonds bis März 2021 verlängert

Bislang war im Rahmen des Härtefallfonds eine Förderung für bis zu sechs Monate möglich, wobei die Betroffenen einen Antrag im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember 2020 stellen konnten. Ab sofort soll die Unterstützung von sechs auf zwölf Monate ausgeweitet werden. Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.

Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro. Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen. Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt. Der Fonds ist aktuell mit rund zwei Milliarden Euro dotiert.

Überbrückungsfinanzierung für Künstler

Ebenfalls angehoben soll die Überbrückungsfinanzierung für Künstler werden. Seit Juli können Künstler, die bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) versichert sind und sich in einer Notlage befinden, aus diesem Topf eine Einmalzahlung von 6.000 Euro beantragen. Diese Zahlung wird jetzt auf 10.000 Euro erhöht. Wer laut Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer noch nichts beantragt und auch noch nichts aus dem Härtefallfonds bezogen hat, erhält die vollen 10.000 Euro.

Bisher wurden laut der Bundesregierung rund 25 Millionen Euro an knapp 5.000 Personen ausgezahlt. Der Fördertopf ist mit insgesamt 90 Millionen Euro dotiert. Die Antragstellung für die erhöhte Überbrückungsfinanzierung ist ab sofort bei der SVS möglich. Der Überbrückungsfonds für NPOs läuft vorerst bis Jahresende, so Vizekanzler Werner Kogler im Rahmen des Pressefoyers.

Unterstützung für Non Profit Organisationen

Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden. Der Fonds wurde ins Leben gerufen, um gemeinnützigen Organisationen – wie Sportvereine, Freiwillige Feuerwehr, anerkannte Glaubensgemeinschaften oder Kulturverbände – zu unterstützen. Der Förderzeitraum wird laut Bundesministerin Elisabeth Köstinger um ein Quartal verlängert. Bisher wurden rund 10.000 Anträge gestellt und bereits 186 Millionen Euro zugesagt.


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Nadina Ruedl | © Die Pflanzerei

Der Preis wurde von Frau in der Wirtschaft (FiW) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ins Leben gerufen und in diesem Jahr erstmals verliehen. Ziel des Awards ist es, die Leistungen österreichischer Unternehmerinnen zu würdigen, ihre Bedeutung für die Wirtschaft hervorzuheben und Frauen in Führungspositionen sichtbarer zu machen.

„Mit dem Woman in Business Award zeichnen wir heuer erstmals herausragende Unternehmerinnen aus und zeigen, was Frauen in der Wirtschaft bewegen. Sichtbarkeit schafft Vorbilder und fördert ein vielfältigeres Wirtschaftsumfeld, von dem wir alle profitieren können“, betonte WKÖ-Präsident Harald Mahrer bei der Übergabe der Trophäen.

Die Pflanzerei bietet vegane österreichische Küche

Nadina Ruedl, Gründerin des Wiener Food-Startups Die Pflanzerei, wurde mit dem Titel „Gründerin des Jahres“ ausgezeichnet. Ihr Startup vereint heimische Landwirtschaft und traditionelles Handwerk in pflanzlichen Fleischalternativen. Dabei zeigt Die Pflanzerei, dass vegane Ernährung und typisch österreichische Küche nicht unbedingt im Widerspruch stehen müssen.

Im Oktober 2021 startete das Startup mit seinem ersten Produkt, dem veganen Leberkäse “Gustl”. Nach einer einjährigen Pilotphase war der vegane Gustl in den Feinkosttheken von über 130 Billa-Filialen zu kaufen – brutkasten berichtete. Ende Mai letzten Jahres erweiterte Die Pflanzerei ihr Sortiment um zwölf weitere Produkte, darunter vegane Alternativen von Käsekrainer, Fleischknödel und Kaiserschmarrn.

Die Preisträgerinnen des Woman in Business Award 2024

  • Gründerin des Jahres: Nadina Ruedl, Die Pflanzerei – Veganer Lebensmittelhandel GmbH
  • Ein-Personen-Unternehmerin des Jahres: Maren Wölfl, FEMALE WAKE-UP CALL e.U
  • Innovatorin des Jahres: Birgit Mitter, Ensemo GmbH
  • Social Entrepreneurin des Jahres: Madeleine Alizadeh, dariadéh GmbH
  • Unternehmerin mit besonderer Leistung: Renate Ozlberger, Fleischhauerei Ozlberger GmbH
  • Unternehmerin mit Lebenswerk: Gesine Tostmann, Tostmann Trachten GmbH und CoKG

Weibliche Gründungen steigen an

Der Woman in Business Award will sichtbar machen, wie bedeutend der Beitrag von Unternehmerinnen zur heimischen Wirtschaft ist. Im Jahr 2023 wurden 39,3 Prozent der österreichischen Einzelunternehmen von Frauen geführt, was einem Anstieg von 2,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Zudem war 2023 ein Rekordjahr für weibliche Gründungen: Noch nie zuvor wurden so viele Einzelunternehmen von Frauen ins Leben gerufen. Der Anteil der Gründerinnen stieg auf 44,5 Prozent, ein Zuwachs von 5,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

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Härtefallfonds: Förderzeitraum wird von sechs auf zwölf Monate verlängert

  • Konkret handelt es sich um den Härtefallfonds für EPU und Kleinstunternehmen, den Überbrückungsfonds für Künstler und den Fonds für “Non Profit Organisationen”.
  • Die Frist für die Antragstellung wurde zudem bis zum 15. März 2021 verlängert.
  • Im Rahmen der Verlängerung des Härtefallfonds wird die maximale Förderhöhe auf 30.000 Euro aufgestockt – das entspricht einem monatlichen Maximum von 2.500 Euro.
  • Die bislang geltende Mindestförderhöhe von 1000 Euro pro Monat bleibt bestehen.
  • Insgesamt wurden laut Finanzminister Gernot Blümel rund 600 Millionen Euro ausbezahlt.
  • Ebenfalls bis Jahresende soll der Unterstützungsfonds für Non Profit Organisationen (NPO) verlängert werden.

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