27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

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Christoph Schmidt (dritter v. l.) wird Präsident des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. (c) BMWET

Österreich erzeugt zunehmend mehr erneuerbaren Strom, als das System in Echtzeit aufnehmen kann, heißt es von Seiten des neu gegründeten Bundesverbandes Energiespeicher Österreich. Das Problem: Überschussstrom werde zu Niedrigstpreisen exportiert, während man in anderen Phasen auf Importstrom angewiesen ist. Energiespeicher, wie jener in Nickelsdorf im Burgenland, sollen eine Lösung sein, indem sie Energieüberschüsse speichern und das Netz bei Bedarf stabilisieren.

Um die Energiespeicher in ihrer Entwicklung voranzutreiben, wurde mit dem Bundesverband Energiespeicher Österreich eine eigenständige Interessenvertretung geschaffen, die als Partner von Politik und Regulierungsbehörden auftreten soll.

Geschäftsführer von Bloch3 S als Präsident

Die Funktion des Präsidenten nimmt Christoph Schmidt ein. Als Geschäftsführer von Bloch3 S, der Speichersparte der Blochberger Gruppe, bringt er mehr als 15 Jahre Erfahrung in Energie- und Infrastrukturunternehmen mit. Schmidt ist unter anderem auch als ehemaliger Geschäftsführer des Vienna Airport Conference & Innovation Center bekannt.

Der Verband repräsentiert mehr als 35 Unternehmen und Organisationen aus den Bereichen Speicherbetrieb, Projektentwicklung, Energiewirtschaft, Technologie, Infrastruktur, Finanzierung und Vermarktung. Darunter fallen: EVN Naturkraft, BE Energy GmbH, Blackvolt Energy, Bloch3, Püspök, Electrify, Enspired, Contour Global, Enrail, Metaplan, Amarenco, Impeto und Hello Energy.

Ziel: Überwindung von Hemmnissen

Von Seiten des Verbands wird kritisiert, dass Energiespeicher in Österreich aktuell wie „Endverbraucher“, wie beispielsweise Haushalte oder Industriebetriebe, behandelt werden und dadurch doppelte Netzentgelte anfallen. Obwohl sie den Strom nicht selbst verbrauchen, sondern ihn für das Stromnetz zwischenspeichern und bei Bedarf wieder abgeben, blockiert diese finanzielle Doppelbelastung laut Verband aktuell geplante Investitionen von bis zu fünf Milliarden Euro.

Um diesen Investitionsstau aufzulösen, fordert der Bundesverband die rechtliche Anerkennung von Speichern als essenzielle Netzinfrastruktur und will nun darauf drängen, dass auf Basis des neuen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) diese regulatorischen Hürden in der Praxis endgültig abgebaut werden.

„Wir fordern keine Förderungen – wir fordern faire Spielregeln. Wenn Österreich die regulatorischen Hürden beseitigt, werden private Unternehmen die nötigen Milliarden investieren. Das Ergebnis: niedrigere Energiekosten, mehr Versorgungssicherheit und ein stärkerer Wirtschaftsstandort“, so Christoph Schmidt.

Österreich als Energiestandort

Als potenzieller Vorreiter für erneuerbare Energien in Mitteleuropa bringe Österreich beste Voraussetzungen mit. Der Bundesverband setzt sich dafür ein, dieses Potenzial durch einen einheitlichen nationalen Plan nutzbar zu machen. So sollen langfristig eine verlässliche Energieversorgung, wirtschaftliche Stärke und nationale Unabhängigkeit im Energiesektor gesichert werden.

Eine aktuelle Ausarbeitung belege laut Verband das Potenzial: Ein konsequenter Speicherausbau könne Österreich jährlich bis zu 4,1 Milliarden Euro an vermeidbaren Systemkosten einsparen. Haushalte würden von einer Entlastung von rund 200 Euro pro Jahr profitieren.

„Jede Kilowattstunde, die wir intelligent speichern, ist eine Kilowattstunde weniger Abhängigkeit von Gaslieferungen und geopolitischen Risiken. Energiespeicher sind keine Technologiefrage – sie sind eine wirtschaftspolitische Notwendigkeit und eine nationale Chance“, appelliert Schmidt.

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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