27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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