27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

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Ubitec
© Ubitec

Es war 2024, als sich in einer Ausschreibung der Bundesrepublik Deutschland das 2016 gegründete Linzer Startup Ubitec gemeinsam mit den Partnerunternehmen Materna Information & Communications SE und PwC Deutschland durchsetzte. Die Unternehmen schlossen damals einen Rahmenvertrag mit einem Volumen von 45 Millionen Euro über eine Laufzeit von vier Jahren mit ITZB (Informationstechnikzentrum Bund), dem IT-Dienstleister der deutschen Bundesverwaltung, ab.

Ubitec mit modell-agnostischer KI-Plattform

Etwas mehr als zwei Jahre später schließt sich die Ubitec GmbH mit aicx, einem KI-Unternehmen aus Deutschland, zusammen, um eine „der leistungsfähigsten souveränen KI-Plattformen im deutschsprachigen Raum“ zu schaffen.

Beide Unternehmen bündeln künftig ihre Kompetenzen und treten gemeinsam am Markt auf. Ubitec bringt seine modell-agnostische KI-Plattform sowie Chat- und Voicebot-Lösungen ein, die on-premise und in abgeschotteten (air-gapped) Umgebungen betrieben werden können. Eine Referenzinstallation von KIPITZ ist im Umfeld der deutschen Bundesverwaltung im Einsatz. Das deutsche Unternehmen indes bringt mit der Plattform „Heart“ Enterprise-Agenten ein, die nativ in Microsoft Teams, E-Mail und Messengerdiensten integriert sind und Geschäftsprozesse über natürliche Sprache automatisieren können.

Native Mobile-App

Zeitnah soll zudem eine native Mobile-App für agentisches Arbeiten hinzukommen, die mobiles Arbeiten niederschwellig ermöglicht. Auf der Plattform von Ubitec ergänzen dagegen die Multi-Agenten-Fähigkeiten und Systemintegrationen von aicx – etwa in ERP-, CRM- und Kommunikationssysteme – die bestehenden Einsatzfelder in Verwaltung, Finanzwesen und kritischer Infrastruktur, heißt es per Aussendung.

Die Lösungen von Ubitec und aicx können künftig für unterschiedliche Anwendungsfälle eingesetzt werden – vom RAG-gestützten Wissensmanagement über die automatisierte Angebotserstellung bis hin zu durchgängigen Geschäftsprozessen. Je nach Anforderungen lassen sich die Anwendungen in abgeschotteten, streng regulierten Umgebungen oder in bestehenden Cloud- und Systemlandschaften betreiben.

Ubitec mit Fokus auf öffentlichem Sektor

Durch den Zusammenschluss möchten beide Unternehmen ihre gemeinsame Marktabdeckung erweitern. Ubitec konzentriert sich auf den öffentlichen Sektor und regulierte Branchen in der DACH-Region sowie den Nordics, während aicx Unternehmen aus dem Mittelstand und dem Enterprise-Umfeld adressiert.

„Mit aicx liefern wir gemeinsam das europäische KI-Fundament – für Organisationen, die KI zu ihren eigenen Bedingungen nutzen wollen und für die Datensouveränität, Sicherheit und verlässlicher Betrieb nicht verhandelbar sind“, sagt Dieter Perndl, Geschäftsführer der Ubitec GmbH.

Und David Rizek, Geschäftsführer von aicx, ergänzt: „Ubitec bringt mit seiner souveränen, bis in die Bundesverwaltung erprobten KI-Plattform genau das sichere Fundament ein, das unsere praxiserprobten KI-Agenten auch in regulierten Umgebungen einsatzfähig macht – souveräne Infrastruktur und Enterprise-KI aus einer Hand.“

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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