27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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