27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.“Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht“, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. „Comeback-Bonus“: Automatisch 500 Euro mehr

Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde „im Laufe der nächsten Woche“ passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

⇒ Informationspage der WKO

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Die Founder von The GoodStuff Christian Knauss (l.) und Thomas Schmidbauer (r.) setzen in Zukunft auf einen natürlichen Proteinriegel. | ©Alina Diesner

Ein Proteinshake hier, ein Proteinriegel da. Österreichs Supermarktregale sind gefüllt mit eiweißhaltigen Produkten. Der Trend zur bewussten Ernährung schlägt auch auf die Tierwelt über. Mit SnackSnack erweitert The GoodStuff sein Sortiment um einen Proteinriegel für Hunde, der auf natürlichen Inhaltsstoffen basiert. „Wir wollen Tiere so ernähren, wie es die Natur für sie vorgesehen hat. Und deswegen bieten wir Futter- und Snackprodukte an, die sich einer sehr natürlichen Philosophie unterwerfen“, erklärt Co-Founder Thomas Schmidbauer im brutkasten-Gespräch.

Ein besseres Hundeleben

Hunde sollen durch den Riegel mehr Energie haben und ein glücklicheres Leben führen. „Du bist, was du isst. Das gilt auch für den Hund. Wenn ich nur Schrott in mich reinschaufle, dann wird es mir nicht gut gehen“, sagt Schmidbauer, der die Riegel als „hochwertiges Snackprodukt“ beschreibt. Dass die Hunde den Proteinriegel zwingend für eine gesunde Ernährung brauchen würden, bestätigte er jedoch nicht. Denn für eine ausgewogene Ernährung müsse durch Trocken- und Nassfutter gesorgt werden.

Die Riegel bestehen zu 90 Prozent aus Hühnerfleisch, Quinoa, Flohsamen und Mineralstoffen. „Man kann jetzt in den Supermarkt gehen und Hundesnacks kaufen, die voller Getreide und irgendwelcher Zusatzstoffe sind. Dem Hund wird das nicht gut tun. Unser Riegel ist ein Naturprodukt ohne irgendwelche künstlichen Zusatzstoffe, Geschmacksverstärker oder sonst irgendeinen ‚Klimbim‘“, erklärt Schmidbauer. Die Kombination des proteinhaltigen Hühnerfleisches mit Quinoa, das „den Blutzuckerspiegel konstant auf einem Level hält“, mache den Riegel ideal für aktive Tage.

Ein Kilo für rund 60 Euro

Qualität hat ihren Preis, das trifft auch auf die Proteinriegel von The GoodStuff zu. Ein Kilogramm kommt im Onlineshop auf rund 60 Euro. Zum Vergleich: Die Pedigree Ranchos, die auf Fressnapf als Trainingssnack beworben werden, kosten auf eben dieser Website rund 33 Euro pro Kilo. Schmidbauer sieht den Preis jedoch nicht als problematisch an: „Der ist dadurch gerechtfertigt, dass es einfach ein extrem hochwertiges Produkt ist. Wenn ich hochwertig produziere, dann muss ich auch einen höheren Preis verlangen.“

Der Verkauf der Riegel laufe bisher gut. The GoodStuff habe bereits „Tausende verkauft“, das Feedback sei durchwegs positiv. Aktuell sind die Riegel in der Geschmacksrichtung Huhn erhältlich, weitere seien aber geplant. The GoodStuff sieht die Riegel als logische Ergänzung zu seinem bisherigen Sortiment. Die österreichische Firma verkauft ihre Produkte neben Österreich und Deutschland in weiteren zehn Märkten.

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter „Comeback-Bonus“ eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim „Comeback-Bonus“ von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den „Comeback-Bonus“ ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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