27.05.2020

3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer kündigten heute nach dem Ministerrat Neuerungen beim Härtefallfonds an.
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Fixkostenzuschuss, Blümel, Corona, Umsatzersatz,
(c) BKA / A. Wenzel - Finanzminister Gernot Blümel stellte neue Details zu Förderungsmaßnahmen vor.

Die Kritik am Coronavirus-Härtefallfonds und seiner Umsetzung reißt nicht ab. Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer nun drei weitere Nachbesserungen. Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht. Zudem wird ein sogenannter “Comeback-Bonus” eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.”Damit wollen wir auf das hören, was wir vielfach von Unternehmen zu hören bekommen haben, nämlich dass es sich nicht ausgeht”, sagt Blümel.

+++ Spezial-Seite: Corona & Wirtschaft +++

1. Betrachtungszeitraum auf 9 Monate ausgeweitet

Im bisher im Härtefallfonds geltenden Betrachtungszeitraum von sechs Monaten konnten drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden. Nun können innerhalb von neun Monaten sechs beliebige Monate gewählt werden. Im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Dezember können die Anträge monatsweise gestellt werden.

2. “Comeback-Bonus”: Automatisch 500 Euro mehr

Beim “Comeback-Bonus” von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten. Der Bonus wird nun automatisch ausgezahlt, wenn ein Antrag bereits abgeschlossen ist. Das werde “im Laufe der nächsten Woche” passieren, meint  Harald Mahrer.

3. Aufstockung des Mindestförderbetrags

Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.

Wegen Comeback-Bonus nun mindestens 1000 Euro pro Monat

Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den “Comeback-Bonus” ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat. Wenn der Härtefallfonds inklusive aller neuer Regelungen voll ausgeschöpft wird, können somit bis zu 15.000 Euro ausgezahlt werden.

⇒ Informationspage der WKO

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Die beiden Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz von Rendite Boutique
Die Co-Founder Dominic und Lisa Lorenz | Foto: Rendite Boutique

Im September 2021 lancierten Dominic und Lisa Lorenz eine neue Crowdinvesting-Plattform für Immobilien in Österreich. Ihr Ziel war ähnlich wie jenes weiterer Crowdinvesting-Plattformen wie Brickwise aus Graz oder Rendity aus Wien: Immo-Investments schon ab einer geringen Summe zu ermöglichen. Der Schwerpunkt von Rendite Boutique lag auf exklusiven und hochwertigen sowie auf ökologisch nachhaltigen Projekten. Dass dabei die Planung scheinbar nicht aufging, zeigte sich gestern:

Ursache wird geprüft

Weniger als drei Jahre später ging am gestrigen Donnerstag ein Konkursantrag des Unternehmens ein. Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der KSV1870 berichten, dass die Rendite Boutique Crowdinvestment GmbH zahlungsunfähig ist. Laut KSV1870 handelt es sich um einen Eigenantrag, laut AKV jedoch um einen Gläubigerantrag – die Angaben der Verbände sind also aktuell widersprüchlich.

Laut AKV wurde vom zuständigen Landesgericht Wiener Neustadt ein Konkursverfahren eröffnet. Ursachen der Insolvenz sowie die aktuellen Vermögensverhältnisse müssen im Zuge des Verfahrens noch überprüft werden. Aktuell werde das vorhandene Vermögen inventarisiert und geschätzt. Erst nach den laufenden Ermittlungen soll “eine Stellungnahme zu den Befriedigungsaussichten der Gläubiger möglich sein”, heißt es vonseiten des AKV. Eine Statement-Anfrage von brutkasten beim Unternehmen blieb bislang unbeantwortet.

Ambitionierter Start im Oktober 2021

Wie brutkasten berichtete, startete Rendite Boutique im niederösterreichischen Brunn am Gebirge mit der Ambition, Crowdinvestments in Immobilien ab 50 Euro zu ermöglichen. Damals stellte das Unternehmen Renditen von sechs bis acht Prozent in Aussicht. Möglich sei dies in erster Linie aufgrund einer eigenkapitalähnlichen Verzinsung. Wie die meisten heimischen Crowdinvesting-Plattformen setzte Rendite Boutique auf Mezzaninkapital, das im Bereich zwischen Eigenkapital- und Fremdkapital liegt. Für den Bauträger schaffe dies zusätzliche Liquidität und habe deshalb einen höheren Wert als Fremdkapital, erklärte Co-Founderin Lorenz dem brutkasten damals.

Bevorzugt sollten kurze Laufzeiten zwischen zwölf und 36 Monaten angeboten werden – mit dem Ziel, dass das investierte Kapital zuzüglich Zinsen rasch wieder an Anleger:innen zurückfließt. Auch in puncto Sicherheitsstandards wurden hohe Versprechen abgegeben: So sollen alle Projekte ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen haben. Zudem sollen nur Projekte “mit einer positiven Finanzierungszusage einer österreichischen oder deutschen Bank in das Prüfverfahren von Rendite Boutique aufgenommen” worden sein, sagte Mitgründern Lisa Lorenz brutkasten im Gründungsjahr.

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3 Nachbesserungen: Automatisch mehr Geld für Härtefallfonds-Bezieher

  • Nach dem heutigen Ministerrat verkündeten Finanzminister Gernot Blümel und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer drei weitere Nachbesserungen beim Härtefallfonds.
  • Demnach wird der Betrachtungszeitraum von sechs auf neun Monate erhöht.
  • Zudem wird ein sogenannter “Comeback-Bonus” eingeführt und der Mindestförderbetrag jetzt automatisch auf 500 Euro aufgestockt.
  • Beim “Comeback-Bonus” von 500 Euro pro Monat, wegen der nun geltenden sechs Monate insgesamt bis zu 3000 Euro pro Antragsteller, handelt es sich um eine zusätzliche Zahlung für alle, die in Phase 2 Anspruch auf Zahlungen aus dem Härtefallfonds hatten.
  • Die ebenfalls verkündete automatische Aufstockung des Förderbetrags auf mindestens 500 Euro gilt für jene Antragsteller, die durch die Gegenrechnung von Nebeneinkünften und Versicherungsleistungen von über 1500 Euro netto einen Förderbetrag von unter 500 Euro monatlich erhalten haben.
  • Durch diese Aufstockung der Minimalbeträge und den “Comeback-Bonus” ergibt sich eine Mindestauszahlung von 1000 Euro pro Monat.

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