07.07.2025
INSOLVENZ

Hackabu: Wiener Growth-Hacking-Pionier mit bewegter Geschichte muss saniert werden

Hackabu legte nach der Gründung 2017 einen starken Start hin und wechselte dann zwei Mal den Besitzer. Nun wurde ein Sanierungsantrag gestellt.
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Florian Mott ist Geschäftsführer von Hackabu © brutkasten Media
Florian Mott ist Geschäftsführer von Hackabu © brutkasten Media

Nach der Gründung 2017 waren sie regerechte Shooting-Stars in der noch recht jungen österreichischen Startup-Szene: Alexander Meyer und Tamir Israely mit Hackabu. Dabei war das Unternehmen schon damals nicht wirklich ein Startup, sondern eine Agentur. Mit Growth Hacking setzte diese auf einen zu dieser Zeit neuen Trend und konnte schnell Referenzkunden wie A1, ÖBB, die Post oder easybank gewinnen.

Exit weniger als zwei Jahre nach der Gründung

Von Umsätzen sprachen die Gründer damals nur unter der Hand, doch ließen sie keinen Zweifel daran, dass es wirklich gut laufe. Entsprechend kam die Exit-Meldung Ende 2018 – also weniger als zwei Jahre nach der Gründung – eher überraschend. Alexander Meyer behielt damals zunächst noch einen Anteil am Unternehmen. Tamir Israely widmete sich mit dem Spin-out Indelve, das innerhalb von Hackabu gestartet worden war, einem neun Projekt. Neue CEO wurde wenige Wochen nach dem Exit Lorena Skiljan, heute bekannt als Nobile-Gründerin.

Kontroversieller Mehrheitseigentümer bis 2021

Mehrheitseigentümer wiederum wurde im Zuge des Exits eine später auf 360 Innovation Lab GmbH umbenannte Tochter der MyWorld-Gruppe. Das sorgte in der Szene zumindest unter der Hand vielfach für Kritik, war doch MyWorld der neue Name von Lyoness, dessen Geschäftsmodell von Gerichten als verbotenes Schneeballsystem eingestuft worden war, was unter anderem zu rund 400 verlorenen Prozessen geführt hatte.

Erneute Übernahme von Hackabu

Nach dem Verkauf wurde es medial eine Zeit lang eher ruhig um Hackabu – bis 2021 die nächste Übernahme folgte. Gemeinsam mit Partnern kaufte damals Florian Mott das Unternehmen und wurde mit einem Anteil von 30 Prozent auch Geschäftsführer. Auch er war als ehemaliger bwin-Marketing-Chef und Gründer des 3D-Druck-Startups mything in der heimischen Business- und Startup-Welt kein Unbekannter.

Antrag auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gestellt

Heute führt Hackabu auf seiner Website zahlreiche große Namen als Referenzen an, darunter Volkswagen, Uniqa, Verbund, A1 oder die Zürich Versicherung. Dennoch kam es zuletzt zu finanziellen Problemen. Heute brachte Hackabu beim zuständigen Handelsgericht Wien einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ein. Hierbei ist eine Quote von 30 Prozent zahlbar innerhalb von 24 Monaten vorgesehen.

„Mussten Forderungsausfälle in sechsstelliger Höhe erleiden“

CEO Florian Mott war für brutkasten dazu erreichbar. „Wir haben in den letzten Monaten leider durch Konkurse von Kunden Forderungsausfälle in sechsstelliger Höhe erleiden müssen. Das konnten wir nicht stemmen“, so Mott. Das Geschäft soll nun neben dem Sanierungsverfahren normal weiterlaufen. Der Kundenstamm bleibe vollständig erhalten, betont der CEO. „Der Plan ist nun, durch teilweises Outsourcing die Kosteneffizienz zu erhöhen, denn Fokus auf unsere Core-Dienstleistungen zu legen und auf bereits erfolgreiche Projekte im Bereich Automatisierung/AI aufzubauen“, sagt Mott.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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