07.07.2025
INSOLVENZ

Hackabu: Wiener Growth-Hacking-Pionier mit bewegter Geschichte muss saniert werden

Hackabu legte nach der Gründung 2017 einen starken Start hin und wechselte dann zwei Mal den Besitzer. Nun wurde ein Sanierungsantrag gestellt.
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Florian Mott ist Geschäftsführer von Hackabu © brutkasten Media
Florian Mott ist Geschäftsführer von Hackabu © brutkasten Media

Nach der Gründung 2017 waren sie regerechte Shooting-Stars in der noch recht jungen österreichischen Startup-Szene: Alexander Meyer und Tamir Israely mit Hackabu. Dabei war das Unternehmen schon damals nicht wirklich ein Startup, sondern eine Agentur. Mit Growth Hacking setzte diese auf einen zu dieser Zeit neuen Trend und konnte schnell Referenzkunden wie A1, ÖBB, die Post oder easybank gewinnen.

Exit weniger als zwei Jahre nach der Gründung

Von Umsätzen sprachen die Gründer damals nur unter der Hand, doch ließen sie keinen Zweifel daran, dass es wirklich gut laufe. Entsprechend kam die Exit-Meldung Ende 2018 – also weniger als zwei Jahre nach der Gründung – eher überraschend. Alexander Meyer behielt damals zunächst noch einen Anteil am Unternehmen. Tamir Israely widmete sich mit dem Spin-out Indelve, das innerhalb von Hackabu gestartet worden war, einem neun Projekt. Neue CEO wurde wenige Wochen nach dem Exit Lorena Skiljan, heute bekannt als Nobile-Gründerin.

Kontroversieller Mehrheitseigentümer bis 2021

Mehrheitseigentümer wiederum wurde im Zuge des Exits eine später auf 360 Innovation Lab GmbH umbenannte Tochter der MyWorld-Gruppe. Das sorgte in der Szene zumindest unter der Hand vielfach für Kritik, war doch MyWorld der neue Name von Lyoness, dessen Geschäftsmodell von Gerichten als verbotenes Schneeballsystem eingestuft worden war, was unter anderem zu rund 400 verlorenen Prozessen geführt hatte.

Erneute Übernahme von Hackabu

Nach dem Verkauf wurde es medial eine Zeit lang eher ruhig um Hackabu – bis 2021 die nächste Übernahme folgte. Gemeinsam mit Partnern kaufte damals Florian Mott das Unternehmen und wurde mit einem Anteil von 30 Prozent auch Geschäftsführer. Auch er war als ehemaliger bwin-Marketing-Chef und Gründer des 3D-Druck-Startups mything in der heimischen Business- und Startup-Welt kein Unbekannter.

Antrag auf Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gestellt

Heute führt Hackabu auf seiner Website zahlreiche große Namen als Referenzen an, darunter Volkswagen, Uniqa, Verbund, A1 oder die Zürich Versicherung. Dennoch kam es zuletzt zu finanziellen Problemen. Heute brachte Hackabu beim zuständigen Handelsgericht Wien einen Antrag auf ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung ein. Hierbei ist eine Quote von 30 Prozent zahlbar innerhalb von 24 Monaten vorgesehen.

„Mussten Forderungsausfälle in sechsstelliger Höhe erleiden“

CEO Florian Mott war für brutkasten dazu erreichbar. „Wir haben in den letzten Monaten leider durch Konkurse von Kunden Forderungsausfälle in sechsstelliger Höhe erleiden müssen. Das konnten wir nicht stemmen“, so Mott. Das Geschäft soll nun neben dem Sanierungsverfahren normal weiterlaufen. Der Kundenstamm bleibe vollständig erhalten, betont der CEO. „Der Plan ist nun, durch teilweises Outsourcing die Kosteneffizienz zu erhöhen, denn Fokus auf unsere Core-Dienstleistungen zu legen und auf bereits erfolgreiche Projekte im Bereich Automatisierung/AI aufzubauen“, sagt Mott.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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