15.11.2018

Exit für Wiener Startup Hackabu: Co-Founder gehen getrennte Wege

Ein Unternehmen der MyWorld Gruppe übernimmt 80 Prozent des Wiener Growth Hacking-Startups Hackabu. Wir holten dazu Statements von den Gründern Alexander Meyer und Tamir Israely ein.
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Hackabu: Die Co-Founder Alexander Meyer und Tamir Israely
(c) Hackabu: Die Co-Founder Alexander Meyer und Tamir Israely

Das Wiener Startup Hackabu hat einen neuen Mehrheitseigentümer. Die im Kerngeschäft auf Cashback-Lösungen spezialisierte MyWorld Gruppe, die auch den neuen 360 Lab Accelerator betreibt, übernahm über die in London angesiedelte MyWorld Brain Group Limited 80 Prozent des Wiener Growth Hacking-Unternehmens. Das geht aus aus Firmenbuch-Daten hervor. Hackabu-Co-Founder Alexander Meyer will auf Anfrage des brutkasten keine Details zum Deal, insbesondere keine Summe verraten. „Ja, das Shareholder-Verhältnis hat sich geändert. Das gibt uns viele neue Möglichkeiten“, sagt er.

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Meyer bleibt bei Hackabu, Israely will mit Indelve durchstarten

Meyer hält nun die verbleibenden 20 Prozent am Unternehmen. Co-Founder und bislang Geschäftsführer Tamir Israely ist dagegen draußen. Zuvor hatten beide je 50 Prozent am Unternehmen gehalten. „Es gab im Zuge der Sache mehrere Deals. Einer ist, dass Indelve ausgegründet wurde und Tamir nun 100 Prozent daran hält. Er wollte das weitermachen, ich Hackabu“, erklärt Meyer. Indelve war als Teilbereich von Hackabu Mitte diesen Jahres gelauncht worden. Mit dem Tool sollen UnternehmenskundInnen als Micro Influencer gewonnen werden – der brutkasten berichtete.

Kein Kommentar von Tamir Israely

Israely gibt sich gegenüber dem brutkasten wortkarg. Er habe eine strikte Geheimhaltungsvereinbarung unterschrieben. Soviel verrät er aber: „Ich habe mich in den vergangenen Monaten in Indelve verliebt. Wir haben bereits ein Team mit drei Personen und Kunden in Österreich, Deutschland und im Vereinigten Königreich. Ich freue mich auf diese neue Herausforderung“.

Team in Wien wird verdreifacht

Alexander Meyer verrät dagegen im Gespräch mit dem brutkasten noch etwas mehr. Beim Deal floss nicht nur Kapital. „Wir haben uns zugleich einige Verträge gesichert, die gemeinsam mit dem Kapital unser geplantes Wachstum ermöglichen werden. Und wenn es um dieses Wachstum geht, ist er noch deutlich gesprächiger. „Wir werden ganz massiv die Standorte in San Francisco, Hamburg und London aufbauen. Am massivsten stocken wir aber am Standort Wien auf. Hier wollen wir das Team bis nächstes Jahr verdreifachen“, sagt der Gründer.

Neues Führungsteam zu 85 Prozent Frauen

Bereits jetzt habe man viele neue Leute angestellt. Unter anderem soll in Kürze Tamir Israelys Nachfolgerin als CEO bekanntgegeben werden. „Wir haben jetzt viele Seniors gehired. Wir haben uns aus allen Bereichen die Besten geholt. Uns siehe da: Unser Führungsteam besteht jetzt zu 85 Prozent aus Frauen“, sagt Meyer.

Erweiterung auf PR und UX

Wenn Meyer von „allen Bereichen“ spricht, meint er mehr als nur das Stammgeschäft Growth Hacking. Man werde das Produktportfolio stark erweitern und „weit über Growth Hacking hinaus“ im gesamten Wachstumsbereich Services anbieten, sagt der Gründer. Stark werde man etwa den PR-Bereich beackern. Einen weiteren Fokus werde man auf UX und UI-Design legen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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