09.03.2018

H3O: Hydrominer geht mit zweitem Token in den Markt

Auf den ersten ICO im Oktober 2017 folgt nun mit der Ausgabe von H3O, einem "Security Token", der echte Genussrechte einräumt. Vorerst für Großeinlagen ab 140.000 US-Dollar.
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H3O Hydrominer zweiter ICO Kapitalmarktprospekt
(c) VGN: Die HydroMiner-Gründerinnen Nicole (l.) und Nadine Damblon.

Nachdem das Mining-Startup Hydrominer im Herbst 2017 unter den ersten österreichischen Unternehmen war, die ein Initial Coin Offering (ICO) wagten, folgt nun der nächste Schritt. Der damals initiierte H2O-Token soll durch den neuen H3O-Token ergänzt werden. Für die abermals als Rechtsbeistand engagierte Kanzlei Stadler Völkel Rechtsanwälte „der wohl erste Security Token nach österreichischem Recht“.

Kanzlei-Partner Oliver Völkel führt aus: „Bei den neuen H3O-Token handelt es sich um Genussrechte, die ‚tokenisiert‘ werden. Sie geben den Zeichnern das Recht auf einen Anteil am Ergebnis des Unternehmens und bilden bestimmte Rechte nach, die sonst nur Gesellschaftern zukommen“. In diesem Sinn – mit der Abbildung von Genussrechten im Token – handle es sich beim H3O dann auch „um ein Wertpapier im kapitalmarktrechtlichen Sinn“.

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Frei übertragbare Genussrechte

Im Unterschied zum „traditionellen“ ICO, der mit dem Verkauf von Coins oder Tokens den teilnehmenden Personen eben kein Recht auf eine Dividende, Zinszahlungen oder eine Rückzahlung der getätigten Investition einräumt, geht es beim Security Token genau darum, diese Sicherheit zu garantieren. Für den H3O-Token wurde der ERC20-Standard gewählt, welcher auf der Ethereum-Blockchain beruht. Die verkauften Genussrechte werden mit der Inhaberschaft am Token verknüpft und sind in der Folge auch frei übertragbar. Gewinnausschüttungen des Unternehmens erfolgen zunächst über die Umwandlung in Ether, um anschließend direkt an jene Adressen auf der Ethereum-Blockchain übertragen zu werden, auf denen sich die H3O-Token befinden.

Mindesteinlage von 140.000 US-Dollar bei H3O-Pre-Sale

Für den Pre-Sale stützt sich Hydrominer auf eine Ausnahme von der Prospektpflicht, weshalb auch nur Großinvestoren zugelassen werden. Konkret sieht die Rechtslage keine Prospekt-Auflage bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) vor, wenn weniger als 150 Investoren adressiert werden oder wenn die vergebenen Anteile einen Wert von 100.000 Euro übersteigen. Hydrominer legt vorerst nur H3O-Pakete im Wert von „mindestens 140.000 US-Dollar auf“, erklärt Völkel auf Nachfrage. Damit sei man hinsichtlich der 100.000-Euro-Grenze auf der sicheren Seite.

Bis Ende März soll zudem der Prospekt für Kleinanleger fertig gestellt und an die FMA übermittelt werden. Völkel hoffe, dass dieser Kapitalmarktprospekt „in den nächsten Monaten gebilligt wird“. Nicht nur für Hydrominer, sondern für den gesamten Kapitalmarkt in Österreich „wäre dies ein großer Schritt in die richtige Richtung“.

FMA folgt den klassischen Regeln

Aus der FMA wird übrigens klar gestellt, dass auch beim neuen H3O-Security Token dieselben Regeln wie für einen „klassischen“ Kapitalmarktprospekt gelten: Die Prüfung erfolgt nicht nach inhaltlichen, sondern nach formalen Kriterien. Für das Wertpapier bzw. den Token an sich – das dahinter stehende Geschäftsmodell – ist das herausgebende Unternehmen als Emittent verantwortlich.

Sehr wohl geprüft wird aber, ob der Prospekt für künftige Anleger verständlich ist, ob die mit der Investition verbundenen Risiken umfassend dargestellt sind und ob die Formulierung des Einlage-Angebots in sich widerspruchsfrei ist. „Die wirtschaftliche Billigung“, so Mediensprecher Klaus Grubelnik, „steht bei der FMA-Prüfung nicht an. Es geht von unserer Seite um die Richtigkeit aller Angaben im Prospekt“.

Erster Hydrominer-Token kann nun getauscht werden

Die den neuen Security Token ausgebende Hydrominer IT-Services GmbH betreibt mehrere Mining-Anlagen in Österreich. Diese beziehen ihre Energie in Form von günstigem Ökostrom aus nicht mehr staatlich geförderten Kleinwasserkraftwerken. Der im Oktober 2017 aufgelegte H2O-Token kann nun, rund ein halbes Jahr später, gegen Mining-Leistung für das Schürfen von Bitcoin oder Ether eingetauscht werden.

Mining in der Kritik

Das Mining-Konzept an sich wurde in jüngerer Zeit immer stärker hinterfragt, ist es doch für den enormen Stromverbrauch von Kryptowährungen verantwortlich. Bei Ethereum steigt man daher momentan vom „Proof of Work“-System, das hinter dem Mining steht, auf das „Proof of Stake“-System um, bei dem die Verschlüsselung der Blöcke nach anderen Parametern als der Rechenleistung vergeben wird. Bei der größten Kryptowährung Bitcoin gilt ein derartiger Umstieg aber als nahezu ausgeschlossen.

+++ Hat Krypto-Mining eine Zukunft? +++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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