14.06.2022

Wie ein Startup aus dem Burgenland mit Abwärme der Industrie Garnelen züchtet

Das Startup "Güssinger Garnelen" betreibt eine regionale Garnelenzucht im Burgenland. Wir haben mit Co-Founder Georg Ofner über die außergewöhnliche Geschäftsidee gesprochen und wie das Unternehmen die Abwärme der Industrie nutzt.
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(c) Güssinger Garnelen

Garnelen sind an vielen kulinarischen Orten der Welt zu Hause und vertragen sich entsprechend mit allerlei Gewürzen, Ölen und viel Knoblauch. Aber eine derartig beliebte Delikatesse aus Österreich, regional produziert und das ganz ohne Meereszugang?

Dieser Herausforderung nahmen sich zwei Studenten der Montanuniversität in Leoben an. Gemeinsam entwickelten Georg Ofner und Andreas Pfeifer die innovative Idee in Versuchsbecken in einer Halle in Güssing Garnelen zu züchten – und waren damit äußerst erfolgreich. Neben den Kremstalgarnelen und der Tiroler Alpengarnele ist das nun die dritte Zucht in ganz Österreich. Über drei Jahre lang forschten die beiden Studenten an ihrer Zero-Waste-Strategie bis sie die Anlage in Güssing eröffnen konnten, erzählt Georg Ofner im Brutkasten-Interview beim Pop-up markta-Bauernmarkt im Palmenhaus im Burgarten Wien.

Güssinger Garnelen setzen auf Abwärme von Industrie

Für die regionale Zucht im Südburgenland entwickelten Ofner und Pfeifer das Konzept einer Abwärmenutzung der Industriebetriebe vor Ort. Technische Anlagen müssen gekühlt werden, wobei Warmwasser als optimaler Nebeneffekt entsteht und für die Beckenbeheizung der Garnelenzucht genutzt werden kann. So simuliere man den natürlichen Lebensraum der Garnele, die sich am Wohlsten bei einer Warmwassertemperatur von 28°-30° fühlt. Mit diesem einzigartigen Verfahren werden die Krebstiere ganz ohne Negativbelastungen aus dem Meer, wie Mikroplastik oder Antibiotika, herangezüchtet und innerhalb von 24 Stunden zu den Kund:innen geliefert. Aufgrund des schnellen Zustellungssystems kann die frische Ware ungefroren überbracht werden. Das verändere die Fleischkonsistenz und sorge für ein aromatisches Geschmackserlebnis. „Der echte Geschmack der Garnele“, wie es Ofner im Interview betont.

(c) Güssinger Garnelen

Unterstützung durch Südhub

Mit ihrer erfolgsversprechenden Projektidee gewannen die beiden Jungunternehmer die finanzielle Zusicherung des Südhub, eines Startup-Programmes der Wirtschaftsagentur Burgenland, sowie Unterstützung von weiteren Investoren. Dem Markteintritt stand also nichts mehr im Wege. Seit einem Jahr laufen Betrieb und Verkauf im Südburgenland auf Hochtouren. Derzeit sei die Nachfrage groß, grinst Ofner zuversichtlich. Besonders beliebt seien die Garnelen bei den lokalen Gastrobetrieben in Güssing und Umgebung. „Seit Neuestem sind wir auch auf markta gelistet, man kann uns also online für den privaten Gebrauch bestellen, oder die Garnelen direkt bei uns abholen“, erläutert Ofner. Ziel sei es, derzeit noch prominenter am österreichischen Garnelenmarkt zu werden und der Gesellschaft eine ökologische Alternative zu bieten.

Der Umweltschaden durch konventionelle Garnelenfarmen

Schaut man sich internationale Studien zur globalen Massenproduktion an, liefern diese höchstbedenkliche Statistiken über gesundheitsschädliche Folgen für Mensch und Natur. Konventionelle Garnelenfarmen verabreichen bei der Zucht Chemikalien und Antibiotika, die dann im Abwasser landen. Nicht nur die Konsumierenden leiden unter den Schadstoffen, sondern auch das damit zusammenhängende Ökosystem. Hoher Energieverbrauch, zerstörter Ozeanboden und das Sterben anderer Meeresbewohner sind nur einige Negativbeispiele, die für eine transparente Produktion und den Kauf zertifizierter Garnelen sprechen. Wer also auf die Umwelt und sich selbst schauen möchte, sollte beim nächsten Supermarkteinkauf auf das Bio-Siegel der Produkte achten.



Dieser Text entstand im Rahmen des 360 Grad Journalist:innen Traineeships, das die Wiener Zeitung in Kooperation mit brutkasten umsetzt. Dabei lernen junge Talente in einem mehrmonatigen Programm in Theorie und Praxis alle Aspekte journalistischen Arbeitens kennen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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