18.01.2023

Gurkerl kritisiert mit Discount auf veganen Milch-Ersatz Besteuerung

Für vegane Milch-Alternativen gilt ein höherer Mehrwertsteuersatz als für Kuhmilch. Das sei eine "systematischen Benachteiligung", meint man bei Gurkerl.
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Gurkerl
Aus der gurkerl.at Zentrale wird ab sofort in noch mehr Gebiete geliefert (c) gurkerl.at

Kuhmilch wird in Österreich als Grundnahrungsmittel mit zehn Prozent Mehrwertsteuer besteuert, bei veganen Milch-Alternativen sind es dagegen 20 Prozent. Der Online-Lebensmittelhändler Gurkerl (Österreich-Tochter der tschechischen Rohlik, operativ seit kurzem Teil von Knuspr) sieht darin eine „systematische Benachteiligung von Kund:innen des pflanzlichen Sortiments“, der man aktiv entgegenwirken wolle. Bereits seit längerem fordere man die gesetzliche Umsatzsteuersenkung auf pflanzliche Milchalternativen.

„Kein akzeptabler Grund, dass Kund:innen für Milchersatzprodukte mehr zahlen sollten“

Nun „protestiert“ Gurkerl mit einer Marketing-Aktion mit dem Titel „steuerrunter“. Dazu Stephan Lüger, Commercial Director bei gurkerl.at, in einer Aussendung: „Es gibt für mich keinen akzeptablen Grund, dass unsere Kund:innen für Milchersatzprodukte mehr zahlen sollten. Darum reduzieren wir kurzerhand die Preise um die Mehrwertsteuerdifferenz. Da wir ohnehin beim plant-based Sortiment die Maßstäbe in Österreich setzen, ist das nur ein logischer Schritt“. Konkret bedeutet das für Kund:innen des Online-Supermarkts:  Mit Eingabe des Codes „steuerrunter“ reduziert sich der Preis von Pflanzendrinks im Warenkorb um den erhöhten Mehrwertsteuersatz.

Seit September Presideckel für Grundnahrungsmittel bei Gurkerl – vegane Produkte berücksichtigt

Es ist nicht die einzige Marketing-Preisreduktions-Aktion von Gurkerl. Bereits seit September gilt im Online-Supermarkt eine „langfristige Preisobergrenze für ausgewählte Grundnahrungsmittel“, mit der man die „galoppierende Inflation“ für die Kund:innen abdämpfen will. Die Aktion werde bis mindestens Ostern 2023 aufrechterhalten und deckle die Preise für sowohl tierische als auch pflanzliche Produkte, heißt es vom Unternehmen.

Auch hier wird Wert auf die „Gleichstellung“ veganer Produkte gelegt. So heißt es in der aktuellen Gurkerl-Aussendung zur Preisobergrenze: „Dadurch sollen nicht nur die Kund:innen bei der steigenden Teuerung entlastet werden, die Aktion wirkt zugleich dem Vorurteil entgegen, dass pflanzliche Lebensmittel teurer sein müssen. Neben zahlreichen Pflanzendrinks bleiben nämlich auch weitere Produkte wie Tofu und pflanzenbasierte Joghurt preislich fest verankert“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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