22.03.2024
LIEFERDIENST

Gurkerl.at: Vollautomatisierung von Wiener Lager soll im Spätsommer abgeschlossen sein

Der Online-Supermarkt gurkerl.at hat die Vollautomatisierung seines Lagers schon länger angekündigt. Im Spätsommer soll es nun soweit sein.
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Das gurkerl-Lager in Wien-Liesing (c) gurkerl.at
Das Gurkerl-Lager in Wien-Liesing (c) gurkerl.at

Im Oktober 2021 hat die tschechische Rohlik-Gruppe angekündigt, europaweit 400 Millionen Euro in die Automatisierung ihrer Fulfillment-Zentren zu investieren (brutkasten berichtete). Dies betraf auch das österreichische Tochterunternehmen gurkerl.at.

Ebenfalls 2021 kündigte der damalige gurkerl.at-Chef Maurice Beurskens eine bevorstehende Automatisierung des Lieferdienst-Lagers an. Als CEO war er allerdings nur bis Februar 2023 im Unternehmen aktiv. Dann vereinte der Mutterkonzern Rohlik die Managementteams seiner beiden Töchter gurkerl.at und dem deutschen Lieferdienst Knuspr. Ihren Namen behielten beide.

Management- und Stellenabbau: Die Reise zur Vollautomatisierung

Knuspr-CEO Erich Comor war von Jänner 2023 bis Ende Oktober 2023 auch für das gurkerl-Management zuständig. Das Ziel des Mergers: Synergien nutzen und Standorte automatisieren, hieß es damals. CEO Comor wurde aber mit 1. November 2023 von Mark Hübner abgelöst, der fortan die Geschäftsführung für gurkerl.at und seine Schwester Knuspr übernahm.

Automatisierungsabsichten äußerte man auch im Februar 2023: gurkerl.at baute nämlich 290 der rund 1.000 Mitarbeiter:innen ab, um das Liesing-Warenlager vollständig zu automatisieren – hieß es in Medienberichten.

Aufgrund der Automatisierung verringere sich der Personalbedarf, parallel bei voller Auslastung weiterzuarbeiten sei nicht möglich, sagte der gurkerl.at-Sprecher damals. Auch an den Münchener und Frankfurter Standorten sei eine Vollautomatisierung im Gange.

Drei Jahre nach Investment: Warenlager wird automatisiert und erweitert

Nun – knapp drei Jahre nach der 400-Millionen-Euro-Ankündigung und ein gutes Jahr nach dem Management- und Job-Abbau – ist es soweit: gurkerl.at plant eine vollständige Automatisierung seines Wiener Lagers in Liesing. Endgültig soweit sei es diesen Spätsommer.

Die Automatisierung habe eine erweiterte Lagerkapazität zur Folge, schreibt gurkerl.at in einer Aussendung. Indes soll sich das Angebot des Lieferdienstes von den aktuell 8.000 Produkten auf über 12.000 erhöhen.

Die Erweiterung betreffe in erster Linie Frischwaren wie Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch und Milchprodukte sowie Backwaren von regionalen Partnerunternehmen.

Bestellungen auf 8.000 pro Tag erhöht

Indes soll es um bis zu viermal mehr Bestellungen geben – konkret 8.000 pro Tag. Auch die Lieferzeit soll sich verkürzen. Die schnellsten Lieferungen sollen in Wien innerhalb von drei Stunden an ihr Ziel kommen, heißt es.

„Mit den Investitionen in den Standort Wien wollen wir weiter dazu beitragen, den Alltag der Kund:Innen durch unseren Service zu erleichtern“, sagt Mark Hübner, CEO von gurkerl.at und Knuspr, zur Kapazitätserweiterung.

„In der Haupternte-Saison stammen bis zu 80 Prozent unserer Frischeprodukte aus der Region – dank der Neuerungen können wir künftig noch mehr Produzenten aus und um Wien unterstützen”, ergänzt Stephan Lüger, Commercial Director gurkerl.at.

Doppelte Lagerfläche und Hoffnung auf „doppeltes Geschäft“

Konkret vergrößere sich die Lagerkapazität des Liesinger Standortes um das Doppelte: Anstelle von 5.000 Quadratmetern sollen ab Spätsommer 2024 nun 10.000 Quadratmeter an Lagerfläche zur Verfügung stehen.

Außerdem soll es weitere Verbesserungen für Kund:innen geben: Ein Premium-Programm mit Gratis-Lieferungen und Rabatten sowie ein 15-Minuten-Lieferzeitfenster „zusätzlich zu den gewohnten Zeitfenstern“.

Schnellere Lieferungen seien auch schon ab sofort möglich – so gurkerl.at – nämlich mit einer Lieferung innerhalb von fünf anstelle von sechs Stunden.

Mit den Neuerungen hofft man auf eine Verdopplung des Geschäftes innerhalb eines Jahres „nach Neustart“ sowie auf ein „bald profitables Wirtschaften am Wiener Standort“.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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