24.10.2023

Guardmine: Steirisch-deutsches Smart-Safe-Startup muss Sanierung beantragen

Das steirische Unternehmen GerdBox hat mit seiner Guardmine unter anderem über die Show 2 Minuten 2 Millionen Bekanntheit erlangt.
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Die Hauptfunktion von Guardmine ist jene als Safe, doch das Gerät kann noch viel mehr
Die Hauptfunktion von Guardmine ist jene als Safe, doch das Gerät kann noch viel mehr | (c) Guardmine

Sie erinnert an Inspector Gadget oder die alten James Bond-Filme: Die Guardmine des Leobener Unternehmens GerdBox mit der Münchner Muttergesellschaft GuardBox ist ein außergewöhnliches Multifunktions-Gimmick. Die Hauptfunktion des Geräts, das etwa die Größe eines mittelstarken gebundenen Buchs hat, ist jene als tragbarer Safe, in dem etwa Smartphone oder Geldbörse Platz haben, wenn man am Strand ist.

Guardmine: Safe, Lautsprecher, Überwachungssystem, Babyphone und Powerbank

Bei einer Berührung ertönt ein Alarm „in der Lautstärke eines Düsenjets“. Den dafür notwendigen leistungsstarken Lautsprecher kann man dann auch als Bluetooth-Speaker zum Musik Hören nutzen. Ebenfalls mitgeliefert wird eine Kamera mit Bewegungsmelder, die an einem beliebigen anderen Ort angebracht werden kann, um mit der Guardmine eine Fernüberwachung mit Push-Benachrichtigungen am Handy durchzuführen. Dieses System kann wiederum auch als Babyphone mit Kamera genutzt werden. Und außerdem ist das Gerät noch eine Powerbank.

Kapital über Conda und Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen

Damit konnte das 2016 gegründete Unternehmen in der Vergangenheit an unterschiedlichen Stellen auf sich aufmerksam machen. 2018 etwa schloss es erfolgreich eine Crowdinvesting-Kampagne über den Wiener Anbieter Conda ab – damals kamen knapp über 80.000 Euro von mehr als 70 Investor:innen herein. 2022 gab es einen Auftritt in der Show 2 Minuten 2 Millionen – dort gab es keinen Deal für Guardmine.

Insolvenz: Guardmine-Produktion wurde zu teuer

Nun meldete die Leobener Gerdbox GmbH Insolvenz an. Auf der Seite des AKV heißt es dazu: „Hinsichtlich der Insolvenzursachen wird auch hier auf die COVID-19 Pandemie verwiesen, durch die die Entwicklung des Produktes 1,5 Jahre länger als geplant gedauert hat. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung erhöhten sich die Produktionskosten letztlich auf das das Doppelte, was letztlich dazu führte, dass der Verkaufspreis entsprechend höher war, was auch die Absatzzahlen negativ beeinflusste.“

Passiva knapp über einer Million Euro – „im Wesentlichen Investorendarlehen“

Passiva von 1.031.000 Euro stehen Aktiva von rund 132.000 Euro gegenüber. Dadurch errechnet sich eine Überschuldung von 899.000 Euro. Bei den Schulden handle es sich „im Wesentlichen um Investorendarlehen“, heißt es beim AKV. Ob damit auch die im Rahmen der oben erwähnten Conda-Kampagne vergebenen Nachrangdarlehen gemeint sind, geht aus den Angaben nicht hervor. Das Unternehmen hat ein Sanierungsverfahren beantragt mit dem Ziel einer Quote von 20 Prozent zahlbar innerhalb von 24 Monaten nach Bewilligung. Dafür erachte man jedoch auch den Einstieg eines Investors als erforderlich, heißt es beim AKV.

Der brutkasten fragte beim Unternehmen per Mail um ein Statement an. Wenn dieses eintrifft, wird es hier ergänzt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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