01.06.2022

Gs’hund: Mit Soldatenfliegen für gesunde Hundemunde

Das Wiener Startup gs’hund will den Hundefuttermarkt mit Insektenproteinen erobern.
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(c) gs'hund - Das gs'Hund-Team bestehend aus (v.l.n.r.) Florian Koidl, Gloria Castka, Ines Haddu und Max Kern, stellt gesunde Leckereien für Hunde her.

In Österreich leben rund 827.000 Hunde, die momentan mit überwiegend Fleisch ernährt werden, weiß gs’hund-Gründerin Gloria Castka. Das schlage sich auch in der Öko-Bilanz nieder. Ein mittelgroßer Hund erzeugt nach 13 Jahren 8,2 Tonnen C02. 90 Prozent der Emissionen entstehen dabei im Napf.

Gs’hund löst ökologisches Dilemma beim Hundefutter

Und genau hier möchte das junge Wiener Startup, das von Castka gemeinsam mit Ines Haddu gegründet wurde, ansetzen. Um das Dilemma vieler Hundebesitzer:innen zwischen gesunder, hochwertiger und klimaschonender Hundenahrung zu lösen. Mit der Proteinquelle der schwarzen Soldatenfliege als Lösung.

Castka gesteht, dass es zu Beginn vielleicht ungewohnt klingen kann; tatsächlich werden Insekten jedoch bereits seit einigen Jahren als Heimtierfutter eingesetzt – besonders für stark allergische Hunde.

Üblicherweise werden hierfür schwarze Soldatenfliegen oder Mehlwürmer verarbeitet. Insekten seien aber nicht bloß für Allergiker geeignet, sondern würden ein enormes ökologisches Potenzial für Hund und Katze bieten.

Schwarze Fliege als Proteingeber

Forschungen an der niederländischen Wageningen Universität haben bewiesen, dass die schwarze Soldatenfliege als Proteinquelle eine Verdaulichkeit von 90 Prozent aufweist. Neben einem hohen Proteingehalt von 40 bis 60 Prozent eignet sich auch das Fettsäuremuster aus größtenteils gesättigten- und Omega-3 Fettsäuren sehr gut”, erklärt die gebürtige Wienerin. “Die hohen Mineralstoffgehalte, insbesondere Mangan, Eisen, Zink, Kupfer, Phosphor und Kalzium machen die Schwarze Soldatenfliege außerdem zu einem super Mikronährstofflieferanten für Hunde.”

CO₂-Einsparung durch Insekten

Ein großer Vorteil einer solchen Ernährung liege Castka nach in der Einsparung von CO₂ “Da die Fliegenlarven in Anzuchtboxen heranwachsen, können sie sehr platzsparend gezüchtet werden. Jene werden dabei übereinandergestapelt und so braucht es für eine Tonne Larven nur 16 Quadratmeter Fläche”, erklärt sie.

Für das Futter werden Reststoffe der Landwirtschaft verwertet, wodurch für die Larven keine zusätzlichen Futterpflanzen angebaut werden müssen. Die Larven der Schwarzen Soldatenfliege würden in etwa so viel Futter wie Hühner benötigen. Der große Unterschied dabei: “Sie bekommen ausschließlich landwirtschaftliche “Abfälle”, die wir Menschen nicht mehr konsumieren. Das sind zum Beispiel Gemüse- oder Obstabfälle, oder auch altes Brot”, sagt die Gründerin.

Auch Wasser lasse sich zu einem sehr großen Teil mit Insekten einsparen. Ihre kleine Körpergröße ermögliche nämlich eine ressourceneffiziente Züchtung.

Kooperation mit Spirulix

Gs’Hund verfügt aktuell über drei Leckerli-Sorten, die durch schonende Infrarot-Trocknung 99 Prozent der Vitamine österreichischer Kräuter und Früchte beibehalten. Diese sind: Apfel und Spirulina, das das Startup direkt von Spirulix erhält. Diese Sorte dient der Verdauung und dem Immunsystem des Hundes. Karotte und Bierhefe dagegen ist für Haut- und Fellpflege gedacht. Die Variante mit Aronia und Hanfsamen zielt auf gesunde Gelenke ab.

Wer die Gründerin treffen möchte, hat am Neubaumarkt in Wien am 15., 22. und 29. Juni plus am 19. und 26. Juni auf der Pionierinsel in Klosterneuburg die Gelegenheit dazu. Dort stellt sie ihre Produkte für die Vierbeiner vor. Ihr Onlineshop launcht noch im Juni.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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