03.05.2021

Apple hui, Impfpass pfui?

In seiner aktuellen Kolumne beschäftigt sich Mic Hirschbrich mit der Datenschutz-Diskussion rund um den "grünen Pass".
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Mic Hirschbrich: Grüner Pass: Übertriebene Datenschutz-Diskussion um den EU-Impfpass
brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich | Hintergrund: (c) Adobe Stock / rarrarorro

Sie haben es vielleicht mitbekommen, der neue grüne Impfpass der EU wird medial heftig diskutiert. Auch wegen der „offensichtlichen Datenschutz-Probleme“, heißt es.

„Wer hat Interesse an unseren Daten? Wer profitiert vom Datenberg? Und droht die totale Kontrolle? Ist der Datenschutz in Gefahr?“, fragte sich dazu eine Runde auf ServusTV. Und auch auf etlichen anderen Sendern in Österreich und Deutschland diskutierten Politiker, Journalisten und Datenschutzexperten über Chancen und Risiken des Impfpasses.

Grüner Pass: Wird der Impfpass besser angenommen als die Stopp-Corona-App?

Wir wissen, dass die Mehrheit der europäischen Bevölkerung die Tracing-App (bei uns bekannt als „Stopp-Corona“) ablehnte, weil sie Sicherheitsbedenken hatte. Die höchste Durchdringung schaffte Island mit rund 40 Prozent der Bevölkerung, welche die App nutzen. In Österreich dürften Schätzungen zufolge bis heute etwa 1,4 Millionen Menschen die App installiert haben. Das wären aber nur 16 Prozent der Bevölkerung. Um einen echten Nutzen zu stiften, müsste sie von 60 bis 75 Prozent verwendet werden. Ein harmloser „Bluetooth-Sniffer“-Test, der die Signal-ID von eingeschalteten Corona-Apps aufspüren kann, hat gezeigt, dass die App meist entweder wieder gelöscht oder deaktiviert wurde. Denn an allen getesteten und belebten Orten wurden so gut wie gar keine Signale gefunden.

Chancen für Impfpass-Akzeptanz hoch

Die Chance, dass der digitale Impfpass besser angenommen wird, ist dennoch intakt. Denn zwar misstrauen die Menschen offensichtlich staatlichen Technologien hier im Land mehr als etwa privaten aus den USA, doch der grüne Pass hat gleich zwei wesentliche Vorteile: 1. Anders als die Stopp-Corona App, hat er eine grundsätzlich positive Nutzenstiftung und gibt dem Nutzer heiß ersehnte Freiheitsrechte. 2. Man wird den Impfpass nur gezielt einsetzen, etwa beim Einchecken, Eintreten oder Überschreiten einer Grenze und sie nicht dauernd in Betrieb haben.

Übertriebene Datenschutz-Diskussion als üblicher Hemmschuh

Verfolgt man die Diskussionen zu den beiden Pandemie-Apps, fallen zwei Dinge auf:

  1. Es scheint neben den jeweilig angebotenen und eher minimalistischen Funktionen der Apps wieder das Angstthema Datenschutz zu dominieren.
  2. Während wir uns etwa in medizinischen Fragen zur Pandemie selbstverständlich von Fach-Experten alles mehrfach detailliert erklären lassen, lässt man die Menschen bei Technologie-Fragen völlig auf sich allein gestellt. Und das, obwohl so viel Aufklärung nötig wäre. Gleichzeitig werden Tech-Dystopien und Ängste befeuert.

Absolute Sicherheit ist eine Selbstverständlichkeit – auch beim EU-Impfpass

Dass auch eine (offizielle) App absolut sicher sein muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Das sollte nicht bei jedem Thema alarmistisch breitgetreten und damit die Menschen immer wieder neu verunsichert werden. Digitale Sicherheit ist ein komplexes Thema, um das sich sehr gut ausgebildete und erfahrene Experten kümmern. Weshalb belasten wir die Einführung so gut wie einer jeden (heimischen) Innovation mit dieser überzogenen Datenschutz-Debatte? Ist das schon so etwas wie ein gewohnter Reflex? Jemand sagt „heimische App für…“ und schon schreit eine darauf konditionierte Gruppe laut „Datenschutz in Gefahr!“?

Die Grüner Pass-App dürfte relativ trivial gebaut werden. Sie wird eine ID des Nutzers verwalten und vermutlich drei Status kennen, die z.B. in einem fälschungssicheren QR-Code eingebettet sein werden: Ist man geimpft, genesen und/oder getestet. Sie verzeihen, aber das ist nun wirklich nicht Rocket Science.

Von der Daten-Pfütze ins Daten-Meer

Apropos, haben Sie schon von denen neuen Apple AirTags gehört? Nein? Tolle Sache. Sie werden nie wieder ihre Autoschlüssel verlegen oder Ihren Hund verlieren!

Die kleinen Teile können Sie an all jenen Dingen befestigen, die Sie sonst gerne mal verloren hatten. Ihr iPhone kann sie mittels Bluetooth aufspüren, selbst wenn sie bis zu 100 Meter weg sind. Beziwhungsweise… egal wie weit sie weg sind. Genial: z.B. Ihr poppig-roter Autoschlüssel-Tag kann auch 250 Kilometer entfernt gefunden werden oder meinetwegen „around the globe“, weil das Bluetooth-Signal nämlich auch alle anderen iPhones der Welt nutzen können wird, die das erlauben. Jaja, diese „Apple-Familien-Vernetzung“ ist natürlich sicher, weil verschlüsselt.

Und ja, das ist eigentlich dieselbe Technologie, welche auch die Stopp-Corona-App nutzt(e), nur ausgelegt auf etwa einen 20 Meter Radius und darauf ausgelegt, Menschenleben zu retten.

Sarkasmus beiseite, wir müssen diesen Schritt jetzt gemeinsam meistern. Wir müssen als Gesellschaft endlich lernen, Hochtechnologie im Sinne unserer Bürger*innen einzusetzen. Es nicht zu tun, ist eine ethische Bankrotterklärung.

Sie lassen, so Sie welche besitzen, Ihren Samsung-Fernseher oder Ihre Alexa mithören, was sie zuhause sprechen, nur damit auch ihre Befehle vom Gerät verstanden werden. Ihr Amazon-Konto weiß vermutlich mehr über Sie, als alle österreichischen Ämter zusammengenommen und höchstwahrscheinlich vertrauen Sie Google und Apple sowie gängigen sozialen Netzwerken Ihre sensibelsten Daten an. Vermutlich vertrauen Sie Ihnen auch zurecht Ihre Daten an, weil Sie über einen langen Zeitraum hinweg nie enttäuscht wurden.

Vielleicht bin ich ja zu naiv mir vorzustellen, welcher enorme Schaden mit einem digitalen Impfpass verursacht werden kann. Aber ich bin erfahren genug, um zu wissen, dass so eine Anwendung keine ungewöhnlich hohen Anforderungen hat.

Daten-Ökonomie zum Nutzen aller

Wir haben 2021 und digitale Technologie kann enorm Gutes für uns tun, auch für uns als Gesellschaft. Wenn wir also das nächste Mal unser ganzes Adressbuch auf Clubhouse laden, unsere intimen Bilder mit iphoto und unsere Verträge mit Dropbox synchronisieren, all unsere Wege mit Maps planen und unsere politischen Meinungen mehr als freizügig auf Twitter teilen, wenn wir alles online eingekauft, bezahlt und privat wie beruflich dokumentiert sowie schon bald alle liebgewonnen Dinge mit ortungsbaren Bluetooth-Tags versehen haben werden, – dann denken wir doch bitte auch einmal an die Einsatzmöglichkeiten solcher Technologien für unsere Gesundheit, unseren Wohlstand, unsere Demokratie und Sicherheit. Denn wenn wir all das selbstverständlich und freiwillig mit ausländischen Unternehmen und für private Interessen schaffen, dann doch bitte auch im Einsatz für unser Land, unsere Familien, unsere Gesellschaft, Freunde, Unternehmen und … unsere Freiheit!


Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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