29.01.2025
WKÖ-GENERALSEKRETÄR

Gründungen in Österreich: Hattmannsdorfer stellt drei Forderungen an nächste Regierung

Die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichte heute ihr Wirtschaftsbarometer sowie die Gründungszahlen aus dem Jahr 2024. Auch innenpolitische Maßnahmen wurden im Lichte der Koalitionsverhandlungen diskutiert.
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Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin, und Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der WKÖ (c) Nadine Studeny.

Die Zahl der Gründungen steigt. Faktisch verzeichnete Österreich im Jahr 2024 sogar einen Gründungsrekord. „Das ist die Grundlage für Wachstum und Wohlstand“, sagt Wolfgang Hattmannsdorfer, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einem Pressetermin heute.

Zweimal im Jahr veröffentlicht die WKÖ ein Wirtschaftsbarometer zum Aufzeigen der aktuellen Wirtschaftslage. Ein zentraler Punkt davon: Österreich verzeichnet aktuell das zweitschwächste BIP-Wachstum in ganz Europa, nach Estland. Außerdem sei Österreich im internationalen Wettbewerbsranking (IMD) von Platz 19 auf 26 von 67 zurückgerutscht. Hattmannsdorfer spricht dahingehend auch von „zu hohen Lohnstückkosten“. Faktisch liegen diese pro Kopf bei 8,2 Prozent, der EU-Durchschnitt liegt bei 4,8 Prozent.

Stimmungsbild der Unternehmen

Das Wirtschaftsbarometer versucht neben dem Aufzeigen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch das Stimmungsbild heimischer Unternehmer:innen abzubilden. Befragt wurden dazu 3.200 Unternehmen nach einer Panelstruktur im vergangenen November.

Konkret plant ein Viertel der teilnehmenden Unternehmen, in diesem Jahr keine Investitionen vorzunehmen. Als besonders wachstumshemmend sieht der Großteil die hohen Arbeitskosten (78 Prozent) vor der Nachfrageschwäche (69 Prozent) und einer allgemeinen Unsicherheit (66 Prozent). Auch Bürokratie (62 Prozent), Arbeits- und Fachkräftemangel (59 Prozent), Steuern und Abgaben (48 Prozent) sowie Energiekosten (41 Prozent) werden als wachstumshemmend bezeichnet.

2024 brachte Gründungsrekord in Österreich

Derartige Wachstumsgrenzen, wie sie die WKÖ bezeichnet, schrecken vielerorts allerdings nicht vor einer Unternehmensgründung ab. „Wir erleben einen neuen Gründungsrekord in Österreich“, sagt stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ, Mariana Kühnel, im heutigen Pressetermin.

Insgesamt zeigt die Gründungsaktivität einen Aufschwung: Im vergangenen Jahr verzeichnete die heimische Wirtschaft eine absolute Zahl von 36.673 Neugründungen. 46 Prozent davon werden von Frauen gegründet – ein Anstieg von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr.

Der Großteil – knapp drei Viertel der erhobenen Neugründungen – sind nicht eingetragene Einzelunternehmen. Nur 13,5 Prozent der verzeichneten Neugründungen aus dem Jahr 2024 wurden als GmbH getätigt. Die neue Rechtsform der FlexKap wurde in nur 0,6 Prozent der Neugründungen angewandt. 6,2 Prozent sind als eingetragene Einzelunternehmen zu verzeichnen.

Was auf einen Schub in der Gründungsaktivität hindeutet, lässt sich allerdings schwer auf die Startup-Branche ummünzen. Immerhin sind mit knapp drei Viertel der Neugründungen und Einzelunternehmen nicht ausschließlich Startups gemeint.

Weiters fällt auf, dass die meisten Neugründungen im Gewerbe und Handwerk (39,7 Prozent) getätigt werden. Ein Viertel der neuen Unternehmen wurde im Handel gegründet, 19,9 Prozent in der Sparte Information und Consulting.

Die Branche Tourismus und Freizeitwirtschaft verzeichnete 8,7 Prozent der heimischen Gründungsaktivität, während die beiden Schlusslichter die Sektoren Transport und Verkehr mit sechs Prozent und Industrie, Banken und Versicherungen mit nur 0,1 Prozent der heimischen Gründungsaktivität bilden.

Drei Forderungen für „ein wirtschaftliches Comeback“

Die WKÖ richtet sich in einer in drei zentralen Punkten aufgeteilten Forderung an die nächste Bundesregierung. Unter dem Vorwand „Was die Wirtschaft für ein Comeback von Leistung und Wettbewerb braucht“ soll internationale Wettbewerbsfähigkeit in erster Linie durch eine Senkung der Lohnstück- und Energiekosten erreicht werden.

Hierbei brauche es einen „Schub nach vorne“ in der aktuellen Energiepolitik für Unternehmen. Und: Das Bekenntnis zu einem offenen Welthandel soll der österreichischen (Export-)Wirtschaft eine Chance für eine höhere Wettbewerbsfähigkeit geben.

Zweitens soll „mehr Leistung durch Anreize“ gefördert werden. Sei es in Form von Überstunden oder das „Arbeiten im Alltag“. Im Fokus steht das Belohnen von Leistung, Sonderprämien für Mitarbeitende sowie die immer häufiger diskutierte Frage der qualifizierten Zuwanderung.

Hattmannsdorfer verweist hierbei auf einen „dringend notwendigen Schub nach vorne“ in Bezug auf die Rot-Weiß-Rot-Karte, was gerade in der internationalen Anwerbung von Fachkräften eine große Rolle spiele.

Der dritte Forderungspunkt an die nächste Regierung stellt die „Attraktivierung des Unternehmertums“ in das Rampenlicht. Hierbei soll es gezielt Anreize für Investitionen und eine Entschlackung der Bürokratie geben, um Gründung und Unternehmertum in Österreich zu fördern und die Selbstständigkeit als attraktive Erwerbsform wahrzunehmen.

„Wir haben einen Schimmer der Hoffnung“, meint Hattmannsdorfer zuletzt. „Am Ende des Tages brauchen wir ein wirtschaftliches Comeback, damit wir den Sozialstaat Österreich auf Dauer finanzieren können.“

„Am Ende des Tages müssen wir Finanzierungen garantieren können“

Auch im Hinblick auf Themen der aktuellen Koalitionsverhandlungen äußerte sich Hattmannsdorfer im Rahmen des Pressetermins. In Bezug auf eine mögliche Bankenabgabe äußerte sich der Generalsekretär mit klaren Worten: „Am Ende des Tages wollen wir attraktive Rahmenbedingungen für Häuslbauer, Sparer und Unternehmer. Ich halte nichts von populistischen Diskussionen. Am Ende des Tages geht es darum, dass wir Finanzierungen auch garantieren können. Dafür braucht es ordentliche Diskussionen.“

Qualifizierte Zuwanderung und Beitrag zur Wertschöpfung

Auch im Hinblick auf Integration, Asyl und qualifizierter Zuwanderung äußerte sich Hattmannsdorfer für einen „Beitrag zur Wertschöpfung“: „Die Leute sollen zu uns kommen, damit sie einen Beitrag zur Wertschöpfung leisten – nicht, weil sie aus dem Sozialsystem schöpfen wollen. Es geht um Zuwanderung in einer Selbsterhaltungsfähigkeit und nicht um Zuwanderung im Sozialsystem. Asyl ist ein Menschenrecht. Das muss immer außer Streit stehen, dass man Asyl und Wirtschaftsmigration miteinander vermischt.“

Anmerkung zur „Herdprämie“ und Offensive in der Kinderbetreuung

Zu guter Letzt kam auch das medial breit diskutierte Thema einer möglichen künftigen „Herdprämie“ zu Wort. Auch hier gab Hattmannsdorfer ein klares Bekenntnis zum Thema Kinderbetreuungsausbau ab. „In einer freien und liberalen Gesellschaft besteht Wahlfreiheit. Das Individuum kann entscheiden, wie es die Kinderbetreuung organisiert. Wir bekennen uns für einen offensiven Ausbau im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen, um die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewähren.“

Eine klare Stellungnahme dazu gab es auch von Mariana Kühnel: „Wir verzeichnen die zweithöchste Teilzeitquote in der gesamten Europäischen Union. Unser Ansatz muss sein, mehr Menschen in die Beschäftigung zu bekommen. Vor allem für Frauen besteht derzeit häufig keine Wahlfreiheit in puncto Kinderbetreuung. Ohne die notwendigen Rahmenbedingungen besteht auch weiterhin keine Wahlfreiheit, und wir brauchen gerade jetzt jedes Talent am österreichischen Arbeitsmarkt.“

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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