30.11.2015

Pitch und Party in der Wiener Gründerszene

Kaum zu glauben: Obwohl die Wiener Startup-Szene jung ist, haben sich bereits zahlreiche kleine und größere Events etabliert, die jungen Gründern viele Möglichkeiten bieten. Ein Überblick.
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(c) Pioneers Festival

In der Wiener Hofburg empfingen bis vor 150 Jahren noch Kaiser und Könige internationalen Hochadel und Diplomatie. Seit 2012 schütteln sich dort einmal jährlich am Pioneers Festival Startups und Investoren die Hände. 3000 Teilnehmer lockte das Wiener Großevent im Jahr 2015. Im Eingangsbereich des immer wieder ausverkauften Festivals herrscht stets dichtes Gedränge, ohne der Kombination aus Armband und Badge ist kein Vorbeikommen an dem Sicherheitspersonal.

Man passiert die große Feststiege, die im Frühjahr von den Gästen der Ballsaison mit großen Abendroben auf Hochglanz poliert wurde, und findet sich wieder in einem bunten Mix aus kleinen Ständen von etablierten Unternehmen, bekannten und unbekannten Startups. Dazwischen immer wieder Stehtische, hippe Getränke und kleine Häppchen – hier ein kurzes Fachgespräch, dort ein schneller Pitch.

Das bunte Treiben wird begleitet von Vorträgen Diskussionen, Awards und der in der Startup-Szene obligaten After-Party. Die Hofburg etabliert sich als Bühne solcher Events und mittlerweile finden dort auch die „Career Days“ des Karriere-Netzwerks Manageers statt – weil Karrieren immer öfter nicht die klassische Unternehmens-Laufbahn meinen, sind auch dort Startups zu einem zentralen Thema geworden.

+++ Mehr zum Thema: Startup-Hype in Wien +++

Fixpunkte für Gründer

Wenn die vielen internationalen Gäste wieder weg sind, treffen sich die Wiener in kleinerem Kreise und das erstaunlich oft. Neben unregelmäßigen Launch- und Meilenstein-Parties gibt es einige Fixpunkte. Seit etwa zwei Jahren findet monatlich der „Startup Stammtisch“ des Interessensverbandes „Austrian Startups“ statt, bei dem sich fast die gesamte Wiener Startup-Szene einfindet.

Hier baut man als Newcomer ein Netzwerk auf und lernt Mentoren, Berater und vielleicht sogar Investoren kennen. Besonders leicht geht das beim „Startup Speed Dating“, bei dem man, wie beim romantischen Vorbild, in einem Satz erklärt, wer man ist. Gerne werden Neulingen auch die „Startup Live“-Events ans Herz gelegt. Dort kann jeder in 90 Sekunden seine Idee vor Investoren und Experten pitchen und erhält zudem die Möglichkeit, in Workshops neue Teammitglieder zu finden.

Bereits seit 2009 gibt es den „Mobile Monday“, an dem im Naturhistorischen Museum zu einem konkreten Thema diskutiert wird – einmal im Jahr gibt es eine „Demo Night“ mit Pitches. Der „Mobile Monday“ kommt ursprünglich aus Finnland und findet mittlerweile in mehr als 100 Städten statt. Unregelmäßiger redet man in Wien auf der „Fuck Up Night“ über das Scheitern.

+++ Mehr zum Thema: Was ist ein Startup? +++

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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