02.09.2021

Gründerpreis Phönix 2021: Anmeldefrist läuft noch bis 15. September

Mit dem Gründerpreis "Phönix" werden jedes Jahr die besten Startups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs ausgezeichnet. Einreichungen sind noch bis 15. September 2021 möglich.
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Gründerpreis Phönix
(c) BMBWF/Lusser

Der Österreichische Gründerpreis Phönix zeichnet jedes Jahr herausragende Leistungen österreichischer Startups, Spin-offs und Forschungsteams aus. Besonders hervorgehoben werden darüber hinaus Leistungen von Gründerinnen, um die Potenziale von Frauen im Bereich High-Tech-Gründungen weiter zu fördern.

Schwerpunkt bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger liegt laut Austria Wirtschaftsservice (aws) vor allem auf herausragenden Leistungen, die einen „wichtigen Beitrag zur Überwindung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen“ schaffen. Denn gerade bei diesen Problemstellungen werde der besondere Nutzen und die breite Wirkung eines erfolgreichen Wissenstransfers von Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft besonders sichtbar, so die aws.

Anmeldungen für Gründerpreis Phönix

Der Gründerpreis Phönix wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) von der aws in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) organisiert.

Anmeldungen für Startups, Spin-offs und Prototypen sind noch bis 15. September 2021 möglich. Die feierliche Auszeichnung der Preisträger erfolgt am 9. Dezember 2021 im Haus der Industrie.

Die Preisträger sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen (Online-)Event im Wert von EUR 5.000,– prämiert.

Jury und Auswahlkriterien

Der Österreichische Gründerpreis Phönix wird in den vier Kategorien „Female Entrepreneurs“, „Startup“, „Spin-off“ und „Prototype“ vergeben. Die Auswahl der Gewinner erfolgt laut aws durch eine international besetzte Fachjury. Für die Teilnahme gelten zum Zeitpunkt der Einreichung folgende Kriterien:

  • die Gründung ist nach dem 1. Jänner 2015 erfolgt (Eintragung ins Firmen­buch oder Ausstellung des Gewerbescheins)
  • Firmensitz in Österreich

Bewertungskriterien der Jury in der Kategorie „Startup“:

  • Alleinstellungsmerkmale
  • Gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit
  • Unternehmerische Leistung
  • Marktpotenzial

Die vier Kategorien im Details

Female Entrepreneurs

Die Potenziale von Frauen, insbesondere im Bereich von High-Tech-Gründungen, werden bislang nur unzureichend genutzt. Die Auszeichnung in der Kategorie „Female Entrepreneurs“ setzt daher ein Signal, um auch entsprechende „Role Models“ zu etablieren. Aus dem Pool aller eingereichten Projekte wird von der Jury ein erfolgreiches Projekt ausgewählt, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich beteiligt ist.

Startup

In dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert deren innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren.

Spin-off

Ausgezeichnet werden Verwertungs-Spin-offs mit ihrer Forschungseinrichtung, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen (wie z.B. Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind.

Prototype

„Modelle“ oder Prototypen veranschaulichen laut den Organisatoren die Machbarkeit von Innovationen und beschleunigen dadurch die Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft. Einreichberechtigt sind alle Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die bei Programmen der Förderagenturen aws bzw. FFG – bspw. PRIZE (aws), PreSeed (aws), Seedfinancing (aws), High-Tech Start-up (FFG), Start-up (FFG) sowie Research Studios Austria RSA (FFG) – ab 1. Jänner 2015 eingereicht und eine Förderung erhalten haben.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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