02.09.2021

Gründerpreis Phönix 2021: Anmeldefrist läuft noch bis 15. September

Mit dem Gründerpreis "Phönix" werden jedes Jahr die besten Startups, Spin-offs, Prototypen und Female Entrepreneurs ausgezeichnet. Einreichungen sind noch bis 15. September 2021 möglich.
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Gründerpreis Phönix
(c) BMBWF/Lusser

Der Österreichische Gründerpreis Phönix zeichnet jedes Jahr herausragende Leistungen österreichischer Startups, Spin-offs und Forschungsteams aus. Besonders hervorgehoben werden darüber hinaus Leistungen von Gründerinnen, um die Potenziale von Frauen im Bereich High-Tech-Gründungen weiter zu fördern.

Schwerpunkt bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger liegt laut Austria Wirtschaftsservice (aws) vor allem auf herausragenden Leistungen, die einen „wichtigen Beitrag zur Überwindung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen“ schaffen. Denn gerade bei diesen Problemstellungen werde der besondere Nutzen und die breite Wirkung eines erfolgreichen Wissenstransfers von Forschungseinrichtungen in die Wirtschaft besonders sichtbar, so die aws.

Anmeldungen für Gründerpreis Phönix

Der Gründerpreis Phönix wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) und des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) von der aws in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) organisiert.

Anmeldungen für Startups, Spin-offs und Prototypen sind noch bis 15. September 2021 möglich. Die feierliche Auszeichnung der Preisträger erfolgt am 9. Dezember 2021 im Haus der Industrie.

Die Preisträger sowie die mit ihnen verbundenen Forschungseinrichtungen werden im Rahmen einer Gala mit Trophäen, Urkunden und einer Entsendung als Expertinnen und Experten zu einem einschlägigen internationalen oder nationalen (Online-)Event im Wert von EUR 5.000,– prämiert.

Jury und Auswahlkriterien

Der Österreichische Gründerpreis Phönix wird in den vier Kategorien „Female Entrepreneurs“, „Startup“, „Spin-off“ und „Prototype“ vergeben. Die Auswahl der Gewinner erfolgt laut aws durch eine international besetzte Fachjury. Für die Teilnahme gelten zum Zeitpunkt der Einreichung folgende Kriterien:

  • die Gründung ist nach dem 1. Jänner 2015 erfolgt (Eintragung ins Firmen­buch oder Ausstellung des Gewerbescheins)
  • Firmensitz in Österreich

Bewertungskriterien der Jury in der Kategorie „Startup“:

  • Alleinstellungsmerkmale
  • Gesellschaftliche Relevanz und Nachhaltigkeit
  • Unternehmerische Leistung
  • Marktpotenzial

Die vier Kategorien im Details

Female Entrepreneurs

Die Potenziale von Frauen, insbesondere im Bereich von High-Tech-Gründungen, werden bislang nur unzureichend genutzt. Die Auszeichnung in der Kategorie „Female Entrepreneurs“ setzt daher ein Signal, um auch entsprechende „Role Models“ zu etablieren. Aus dem Pool aller eingereichten Projekte wird von der Jury ein erfolgreiches Projekt ausgewählt, an dem eine Frau als Forscherin, Gründerin oder Geschäftsführerin maßgeblich beteiligt ist.

Startup

In dieser Kategorie werden österreichische Start-ups prämiert deren innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen adressieren.

Spin-off

Ausgezeichnet werden Verwertungs-Spin-offs mit ihrer Forschungseinrichtung, die unter anderem aus öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Kooperationsprogrammen (wie z.B. Research Studios Austria, COMET-Zentrum oder CD-Labors) hervorgegangen sind.

Prototype

„Modelle“ oder Prototypen veranschaulichen laut den Organisatoren die Machbarkeit von Innovationen und beschleunigen dadurch die Verwertung in Gesellschaft und Wirtschaft. Einreichberechtigt sind alle Universitäten, öffentliche Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die bei Programmen der Förderagenturen aws bzw. FFG – bspw. PRIZE (aws), PreSeed (aws), Seedfinancing (aws), High-Tech Start-up (FFG), Start-up (FFG) sowie Research Studios Austria RSA (FFG) – ab 1. Jänner 2015 eingereicht und eine Förderung erhalten haben.

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vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media
vl. Shalev Hulio (Co-Founder und CEO) und Sebastian Kurz, (Co-Founder and President) | (c) DREAM/eclipse media

Anfang 2025 war Dream mit einer 100 Millionen US-Dollar schweren Finanzierungsrunde zum Unicorn geworden (brutkasten berichtete). Nun holte sich das Scaleup erneut frisches Kapital. Mit einem Investment von 260 Millionen US-Dollar erreicht es in seiner Series-C-Kapitalrunde eine Bewertung von drei Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentfonds Bicycle Capital und Group 11 angeführt, gemeinsam mit Beteiligung von Bain Capital, Tru Arrow Partners, Antler „und weiteren globalen Investoren“.

„Wir sind noch ein junges Unternehmen, aber wir sind sehr dankbar, dass sich alles in die richtige Richtung entwickelt und wir schnell wachsen. Wir arbeiten weiter hart daran, dass es sich auch in den nächsten Jahren weiter so positiv entwickelt“, kommentiert Co-Founder und Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der als President von Dream fungiert.

Auch Co-Founder mit bekannter Vorgeschichte

Nicht nur sein Name ist ein klingender. Auch Mitgründer und CEO Shalev Hulio erlangte bereits zuvor internationale Bekanntheit. Als Co-Founder und Ex-CEO des Unternehmens NSO hatte er mit dessen Spionagesoftware Pegasus, die an Staaten vertrieben wurde, weltweit für Kontroversen gesorgt. Mit Dream wechselte Hulio vom Cyber-Offensiv- in den Cybersecurity-Bereich. Die Zielgruppe hat aber eine große Überschneidung: Staaten und Betreiber kritischer Infrastruktur. In diesem Bereich ist freilich auch der Ex-Kanzler bestens vernetzt.

Digitale Souveränität als neues Verkaufsargument

Im Produkt setzt Dream mit seinem „Cyber Language Model“ voll auf Künstliche Intelligenz, im Narrativ mittlerweile auch auf Digitale Souveränität, die zuletzt vor allem in Europa zum großen Thema wurde. „Die entscheidende Frage für Staaten ist nicht mehr, ob sie Künstliche Intelligenz einsetzen werden, sondern ob sie diese auch besitzen, betreiben und vollständig kontrollieren. Andernfalls begeben sie sich in eine kritische Abhängigkeit von anderen Staaten, wie beispielsweise China oder den USA“, sagt Kurz.

Und Hulio legt nach: „Wer die Kontrolle über seine KI verliert, verliert langfristig auch einen Teil seiner staatlichen Souveränität. So wie es undenkbar wäre, die Kontrolle über Verteidigung, kritische Infrastruktur oder die Innere Sicherheit aus der Hand zu geben, wird es künftig undenkbar sein, keine vollständige Kontrolle über die eigenen KI-Systeme zu haben.“ Dass KI-Modelle, auf denen zentrale Elemente staatlichen Handelns abgestützt sind, über Nacht abgestellt werden können, sei keine theoretische Debatte, wie man zuletzt bei „Fable“ von Anthropic gesehen habe, argumentiert man beim Unternehmen.

Cybersecurity: KI als Herausforderung und Lösung

Und wie will Dream das konkret lösen? Die KI-Systeme des Scaleups arbeiten laut Unternehmen „in einer völlig souveränen und sicheren Umgebung“. Dort biete man unter anderem einen umfassenden Cyber-Abwehr-Schirm, strukturiere sensible Daten als Entscheidungsbasis und decke noch unbekannte Cybersecurity-Schwachstellen („Zero Days“) auf. „Durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat sich Cybersicherheit grundlegend verändert. Herkömmliche Systeme können keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Nur durch den konsequenten Einsatz von KI auch in der Cyber-Abwehr ist ein Schutz auch in der Zukunft möglich“, sagt Hulio.

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