28.03.2023

Danke, lieber Staat! Was würden ausländische VCs nur ohne euch tun?

Kommentar. Der Staat nimmt 40 Prozent des zwischen 2013 und 2021 in österreichische Startups investierten Kapitals auf seine Kappe. Klar doch!
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Dominik Perlaki Kommentar Geld aws Gründerfonds Hebelwirkung
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash
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Heute wurde der Austrian Startup Monitor 2022 präsentiert. Wie auch in den vorangegangenen Jahren gilt: Es gibt sowohl positive als auch negative Entwicklungen. In einigen Bereichen laufen die Dinge gut, in anderen gibt es großen Aufholbedarf. Kurzum: Nüchtern betrachtet sind weder Katastrophenrhetorik noch Jubelstimmung angebracht. Aber es wäre nicht Österreich, wenn sich zu so einer Präsentation nicht ein Spitzenpolitiker hinzugesellen würde, der eine Jubelmeldung und Selbstschulterklopfer mit im Gepäck hat. Diesmal überbrachte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher die gute Nachricht: Es wird einen neuen aws Gründerfonds – bzw. nun „Gründungsfonds“ – mit „bis zu“ 72 Millionen Euro Budget geben.

aws Gründerfonds: Ein typischer VC-Fonds – und das ist auch gut so

Das ist natürlich ohne Zweifel eine gute Nachricht für das heimische Startup-Ökosystem. Der aws Gründerfonds war und ist ein wichtiges Eigenkapital-Finanzierungsinstrument für Österreichs Startups. Er wird professionell gemanagt und leistet gute Arbeit. Eine etwas größere Neuauflage ist richtig und wichtig. Wie auch jeder andere VC-Fonds, investiert er mit einem klaren Ziel: lukrative Exits. Er ist also – worüber wir als Steuerzahler:innen, die für das Budget aufkommen, froh sein sollten – kein Gießkannen-Förderinstrument. Seine Investments erfolgen nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Und das wird erfolgreich umgesetzt. Das ist gut so!

Aus 60 mach 500

Was will man mehr? Nun, als Wirtschaftsminister bei der Startup Monitor-Präsentation fällt einem da schon etwas ein. Zum Beispiel, nicht nur die tatsächlich in den vergangenen zehn Jahren vom Gründerfonds in 46 Startups investierten 60 Millionen Euro als Verdienst der Regierung darzustellen, sondern gleich eine halbe Milliarde Euro von allen möglichen Investor:innen und VCs investiertes Kapital.

Wie das? Die Zauberworte heißen „mobilisieren“ und „hebeln“. Die Argumentation: Der Einstieg der öffentlichen Hand über den aws Gründerfonds brachte die entscheidende Motivation für private Investor:innen, sich an Startups zu beteiligen. In einer Aussendung zum neuen „Gründungsfonds II“ liest sich das so: „Insgesamt konnten mit Investitionen von 60 Millionen Euro in 46 Portfoliounternehmen knapp 500 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für österreichische Startups mobilisiert werden. Die Hebelwirkung des Kapitals war 1:8 (das ursprüngliche Ziel 2013 war 1:5), d.h. dass auf einen Euro öffentliche Investition acht Euro privates Kapital gefolgt sind.“

Und weiter: „Die Investitionen des Gründerfonds inklusive des mobilisiertem Kapital von Co-Investoren beträgt 40 Prozent des zwischen 2013 und 2021 insgesamt in österreichische Startups investierten Kapitals. Rund die Hälfte der internationalen Co-Investorinnen und Co-Investoren haben durch den Gründerfonds erstmals in Österreich investiert.“

Gründerfonds-„Hebelwirkung“: Ein kürzerer Zeitraum bringt den besseren Prozentsatz

Dass es diese Hebelwirkung immer wieder gibt, soll an dieser Stelle nicht bestritten werden. Sich aber einfach mal die gesamte halbe Milliarde Euro bzw. „40 Prozent des investierten Kapitals“ an die eigenen Fahnen zu heften, ist schon ein starkes Stück. Man beachte auch den gewählten Zeitrahmen bis 2021. Nicht wenige Megainvestments, etwa die 300 Millionen Euro-Rekord-Kapitalrunde von GoStudent im Vorjahr, wurden hier bewusst nicht eingerechnet, um einen (erheblich) höheren Prozentsatz nennen zu können.

Über die eigentlichen Versäumnisse hinwegtäuschen

Was würden die internationalen VCs bloß ohne die sechs- und siebenstelligen Investments durch den staatlichen Gründungsfonds tun? Die Antwort: Sie würden natürlich trotzdem in vielversprechende Startups investieren, wie es bei all den anderen Finanzierungsrunden der Fall war.

Diese Jubel-PR anlässlich der Startup Monitor-Präsentation dient wieder einmal einer Sache: über die eigentlichen Versäumnisse hinwegzutäuschen. Ein großer Katalog an Forderungen der Startup- und Investor:innen-Szene an die Politik liegt bekanntlich seit vielen Jahren am Tisch und wird sehr langsam oder überhaupt nicht bearbeitet. Viele davon beziehen sich darauf, die Mobilisierung von privatem Kapital zu erleichtern. Darüber, ob die Erfüllung all dieser Forderungen auch gesamtgesellschaftlich die Richtige Entscheidung wäre, lässt sich ohne Zweifel diskutieren. Aber diese Diskussion passiert nicht. Stattdessen werden sie angeblich gehört, tatsächlich ignoriert und zu geeigneten Gelegenheiten mit Selbstschulterklopfern gekontert. Na dann: Danke, liebe Regierung!

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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