28.03.2023

Danke, lieber Staat! Was würden ausländische VCs nur ohne euch tun?

Kommentar. Der Staat nimmt 40 Prozent des zwischen 2013 und 2021 in österreichische Startups investierten Kapitals auf seine Kappe. Klar doch!
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Dominik Perlaki Kommentar Geld aws Gründerfonds Hebelwirkung
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash
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Heute wurde der Austrian Startup Monitor 2022 präsentiert. Wie auch in den vorangegangenen Jahren gilt: Es gibt sowohl positive als auch negative Entwicklungen. In einigen Bereichen laufen die Dinge gut, in anderen gibt es großen Aufholbedarf. Kurzum: Nüchtern betrachtet sind weder Katastrophenrhetorik noch Jubelstimmung angebracht. Aber es wäre nicht Österreich, wenn sich zu so einer Präsentation nicht ein Spitzenpolitiker hinzugesellen würde, der eine Jubelmeldung und Selbstschulterklopfer mit im Gepäck hat. Diesmal überbrachte Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher die gute Nachricht: Es wird einen neuen aws Gründerfonds – bzw. nun „Gründungsfonds“ – mit „bis zu“ 72 Millionen Euro Budget geben.

aws Gründerfonds: Ein typischer VC-Fonds – und das ist auch gut so

Das ist natürlich ohne Zweifel eine gute Nachricht für das heimische Startup-Ökosystem. Der aws Gründerfonds war und ist ein wichtiges Eigenkapital-Finanzierungsinstrument für Österreichs Startups. Er wird professionell gemanagt und leistet gute Arbeit. Eine etwas größere Neuauflage ist richtig und wichtig. Wie auch jeder andere VC-Fonds, investiert er mit einem klaren Ziel: lukrative Exits. Er ist also – worüber wir als Steuerzahler:innen, die für das Budget aufkommen, froh sein sollten – kein Gießkannen-Förderinstrument. Seine Investments erfolgen nach marktwirtschaftlichen Kriterien. Und das wird erfolgreich umgesetzt. Das ist gut so!

Aus 60 mach 500

Was will man mehr? Nun, als Wirtschaftsminister bei der Startup Monitor-Präsentation fällt einem da schon etwas ein. Zum Beispiel, nicht nur die tatsächlich in den vergangenen zehn Jahren vom Gründerfonds in 46 Startups investierten 60 Millionen Euro als Verdienst der Regierung darzustellen, sondern gleich eine halbe Milliarde Euro von allen möglichen Investor:innen und VCs investiertes Kapital.

Wie das? Die Zauberworte heißen „mobilisieren“ und „hebeln“. Die Argumentation: Der Einstieg der öffentlichen Hand über den aws Gründerfonds brachte die entscheidende Motivation für private Investor:innen, sich an Startups zu beteiligen. In einer Aussendung zum neuen „Gründungsfonds II“ liest sich das so: „Insgesamt konnten mit Investitionen von 60 Millionen Euro in 46 Portfoliounternehmen knapp 500 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für österreichische Startups mobilisiert werden. Die Hebelwirkung des Kapitals war 1:8 (das ursprüngliche Ziel 2013 war 1:5), d.h. dass auf einen Euro öffentliche Investition acht Euro privates Kapital gefolgt sind.“

Und weiter: „Die Investitionen des Gründerfonds inklusive des mobilisiertem Kapital von Co-Investoren beträgt 40 Prozent des zwischen 2013 und 2021 insgesamt in österreichische Startups investierten Kapitals. Rund die Hälfte der internationalen Co-Investorinnen und Co-Investoren haben durch den Gründerfonds erstmals in Österreich investiert.“

Gründerfonds-„Hebelwirkung“: Ein kürzerer Zeitraum bringt den besseren Prozentsatz

Dass es diese Hebelwirkung immer wieder gibt, soll an dieser Stelle nicht bestritten werden. Sich aber einfach mal die gesamte halbe Milliarde Euro bzw. „40 Prozent des investierten Kapitals“ an die eigenen Fahnen zu heften, ist schon ein starkes Stück. Man beachte auch den gewählten Zeitrahmen bis 2021. Nicht wenige Megainvestments, etwa die 300 Millionen Euro-Rekord-Kapitalrunde von GoStudent im Vorjahr, wurden hier bewusst nicht eingerechnet, um einen (erheblich) höheren Prozentsatz nennen zu können.

Über die eigentlichen Versäumnisse hinwegtäuschen

Was würden die internationalen VCs bloß ohne die sechs- und siebenstelligen Investments durch den staatlichen Gründungsfonds tun? Die Antwort: Sie würden natürlich trotzdem in vielversprechende Startups investieren, wie es bei all den anderen Finanzierungsrunden der Fall war.

Diese Jubel-PR anlässlich der Startup Monitor-Präsentation dient wieder einmal einer Sache: über die eigentlichen Versäumnisse hinwegzutäuschen. Ein großer Katalog an Forderungen der Startup- und Investor:innen-Szene an die Politik liegt bekanntlich seit vielen Jahren am Tisch und wird sehr langsam oder überhaupt nicht bearbeitet. Viele davon beziehen sich darauf, die Mobilisierung von privatem Kapital zu erleichtern. Darüber, ob die Erfüllung all dieser Forderungen auch gesamtgesellschaftlich die Richtige Entscheidung wäre, lässt sich ohne Zweifel diskutieren. Aber diese Diskussion passiert nicht. Stattdessen werden sie angeblich gehört, tatsächlich ignoriert und zu geeigneten Gelegenheiten mit Selbstschulterklopfern gekontert. Na dann: Danke, liebe Regierung!

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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