31.08.2020

GRPSTAR: Stollen-Startup wählt Konzernchef statt Weltmeister

Das Startup GRPSTAR aus Oberösterreich konnte mit seinen Fußballstollen gleich zwei Löwen in der deutschen Startup-Show "Die Höhle der Löwen" zu einem Investment überzeugen. Warum man sich für Nils Glagau und gegen Nico Rosberg entschieden hat, erläutern die Gründer dem brutkasten. Und geben Einblick in weitere Pläne.
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GRPSTAR, Höhle der Löwen, Glagau, Rosberg, Fußball, Stollen, Fußballstollen
(c) GRPSTAR - Manuel Kössl (li.) und David Krusch kehren mit einem Erfolg aus der Höhle der Löwen zurück.

„Es war nervenaufreibend für uns“. Mit diesen Worten beschreibt Manuel Kössl das Gefühl, als die beiden „Höhle der Löwen“-Investoren Nils Glagau und Nico Rosberg ihr Duell um GRPSTAR begannen: „Bevor Nils und Nico ihr Interesse bekundeten, waren ja bereits alle anderen Löwen aus dem Rennen. Da kamen schon erste Gedanken hoch, dass wir wohl mit leeren Händen heimfahren. Als dann aber beide losgelegt haben und sich gegenseitig duellierten, war das ein richtig gutes Gefühl.“

Achterbahnfahrt der Gefühle

Manuel Kössl und David Krusch waren zu Beginn darauf eingestellt, nicht mehr als zehn Prozent ihrer Anteile abzugeben. Diese Hartnäckigkeit hätte sie beinahe beide interessierten Investoren gekostet. „Es war wie eine Achterbahnfahrt. Den Deal vor Augen, dann wieder in weiter Ferne, das war schon ziemlich heftig“, sagt Kössl. Der eindringliche Appell des Formel 1 Weltmeisters Nico Rosberg ließ beide Gründer nochmal in sich und von der zehn Prozent-Hürde abgehen.

Doch trotz der Rolle, die Rosberg bei der Entscheidungsfindung spielte, wurde der Ex-Rennfahrer nicht die Wahl der beiden Oberösterreicher. Man entschied sich für Nils Glagau.

Nils Glagau von Anfang an GRPSTAR-Favorit

„Nils war von Beginn an unser Favorit. Er hat sehr gute Kontakte in den Sportartikelhandel, und das wollten wir nutzen. Durch seine Aussagen hatten wir auch das Gefühl, dass er uns und unserem Produkt einiges zutraut und er das große Potential von uns spürt“, so die Gründer.

GRPSTAR-Deal aus Sendung hält

Und dies scheint zu stimmen. Denn, wo andere im Nachgang gescheitert sind, hat der Deal vor laufenden Kamera danach exakt so stattgefunden, wie vereinbart – 85.000 Euro für 19 Prozent Anteile. Danach begann die Arbeit.

Was ein Löwe bringt…

„Das Team von Nils hat in einem ersten Schritt Kontakt zu großen deutschen Sportartikelhändlern, etwa Sport 2000 und 11teamsports, hergestellt. Die Gespräche, inklusive Produktvorstellung und Verhandlungen haben wir natürlich selbst geführt“, sagt Kössl: „Neben den Kontakten haben wir auch Unterstützung in den Bereichen Marketing, Werbung und PR erhalten. Das Team von Nils steht eigentlich immer zur Verfügung.“

GRPSTAR, Corona und kein Fußball

GRPSTAR hatte im letzten Halbjahr, wie viele andere, eine schwierige Zeit hinter sich. Das erhaltene Kapital wird nun in die Steigerung der Marken- und Produktbekanntheit fließen und soll vieles wieder ankurbeln.

„Während der Corona Krise wurde kaum Fußball gespielt und wir konnten deshalb kaum Umsätze verbuchen. Wir haben daher die letzten Monate genutzt, um unsere Bekanntheit in den sozialen Netzwerken zu erhöhen und unser Lager bestmöglich aufzufüllen. Sport2000 und 11teamsport werden ab Anfang September mit ihrem Verkauf starten, was zeitlich sehr gut mit der Ausstrahlung und dem Start der neuen Fußballsaison zusammenpasst“, so Kössl weiter.

Neue Ideen für Fuß im Kopf

Zudem arbeitet man beim Startup bereits an einem neuen Produktportfolio. Kössl dazu: „Neben den neuen färbigen Stollen, stehen zwei komplett neue Produkte kurz vor der Markteinführung. Zudem haben wir noch viele weitere Ideen, an denen wir schon fleißig werkeln. GRPSTAR soll in fünf Jahren der Inbegriff für perfekten Halt am grünen Rasen sein.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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GRPSTAR: Stollen-Startup wählt Konzernchef statt Weltmeister

  • Wo andere Deals im Nachgang gescheitert sind, hat der Deal von GRPSTAR exakt so stattgefunden – 85.000 Euro für 19 Prozent Anteile – wie in der Sendung ausgemacht.
  • Nils Glagau war von Anfang an die Wahl der Gründer.
  • GRPSTAR hatte im letzten Halbjahr, wie viele andere, eine schwierige Zeit hinter sich.
  • Nun arbeitet man beim Startup bereits an einem neuen Produktportfolio.

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  • Nun arbeitet man beim Startup bereits an einem neuen Produktportfolio.

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