19.07.2023

Nach brutkasten-Sexismus-Recherche: PR-Interessensvertreter tritt zurück

In der Vorwoche berichtete brutkasten über Fälle von Sexismus und Belästigung in einer Wiener PR-Agentur. Der Geschäftsführer bestreitet die Vorwürfe zwar. Von einer Funktion in einem Interessensverband tritt er nun trotzdem zurück.
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© Pixelshot

Die Recherche der brutkasten-Redakteurin Carolin Rainer wurde erst vergangene Woche veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative #growrespect, die sich den Themen sexuelle Belästigung und Diskriminierung widmet, hat die Journalistin mit ehemaligen Mitarbeiter:innen einer Wiener PR-Agentur über ihre Erfahrungen mit ihrem früheren Arbeitgeber gesprochen. Insgesamt neun Frauen und Männer berichteten von sexistischen und belästigen Erlebnissen und Beobachtungen durch den Geschäftsführer, aber auch durch andere männliche Angestellte der Agentur. 

Der Geschäftsführer selbst wurde im Rahmen der Recherche mit den Vorwürfen konfrontiert und gab Stellungnahmen zu seiner Wahrnehmung der jeweiligen Vorfälle ab. Ein Fehlverhalten auf seiner Seite sah der Manager dabei im Wesentlichen nicht.

Rücktritt „in keiner Weise Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art“

Dennoch trat er nun in seiner Funktion bei einer Interessensvertretung zurück. In einem Brief, der sich an die Mitglieder der Organisation richtet, schreibt er, dass er sich daher nach Rücksprache mit der Interessengemeinschaft entschlossen habe, seine Funktion als Interessenvertreter niederzulegen, um die “anonym gestreuten Gerüchte” aufzuklären.

„Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass dieser Schritt einzig und alleine dazu dient, Aufklärung zu ermöglichen und in keiner Weise ein Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art darstellt“, heißt in dem Schreiben weiter. „Inadäquates Verhalten, Sexismus und Übergriffe
jeder Art“ seien in seinem wie auch in allen anderen Unternehmen in der PR-Branche und darüber hinaus „absolut inakzeptabel“.

An anderer Stelle heißt es: „Anonyme Vorwürfe, die für mich nicht nachvollziehbar oder zuordenbar sind und meinem Unternehmen schaden, werde ich allerdings nicht akzeptieren und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln dagegen vorgehen“.

Der Manager sieht also weiter kein Fehlverhalten bei sich. Die Aussagen der Betroffenen wurden jedoch bereits vor der Berichterstattung von Anwalt Alexander Stücklberger im Rahmen eines anwaltlichen Gutachtens als arbeitsrechtlich relevant und grenzüberschreitend eingestuft. Aufgrund von Verjährungsfristen konnten die ehemaligen Mitarbeiter:innen jedoch keine Ansprüche geltend machen.

Vorwurf: Übermäßiger Körperkontakt mit Mitarbeiter:innen und schlechte Feedback-Kultur

Die Betroffenen beschrieben den Agenturchef in Gesprächen als auffallend “flirty” und “touchy”. Zu den unangenehmen Erlebnissen und Konversationen, von denen sie berichteten gehörten unter anderem Kniffe auf die Hüfte und übermäßiger Körperkontakt durch den Chef, verniedlichende Spitznamen wie „Schatzi“ oder „Darling“, sowie Gespräche über sexuelle Erfahrungen. Einmal habe ein Mitarbeiter sogar zu einer Kollegin gesagt: “Du musst unbedingt Analsex haben. Und wenn du es hast, dann denk dabei an mich.” 

Wenn man den Chef auf die Probleme angesprochen habe, habe dieser nicht gut auf Kritik reagiert. Die Feedbackkultur sei sehr einseitig und eher von oberen Positionen abwärts gewesen, so die Betroffene. “Er hat immer zu Feedback eingeladen, wenn es dann aber negativ ausgefallen ist, ist er damit nicht gut zurechtgekommen”, so eine weitere Kontaktperson gegenüber brutkasten. 

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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