19.07.2023

Nach brutkasten-Sexismus-Recherche: PR-Interessensvertreter tritt zurück

In der Vorwoche berichtete brutkasten über Fälle von Sexismus und Belästigung in einer Wiener PR-Agentur. Der Geschäftsführer bestreitet die Vorwürfe zwar. Von einer Funktion in einem Interessensverband tritt er nun trotzdem zurück.
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© Pixelshot

Die Recherche der brutkasten-Redakteurin Carolin Rainer wurde erst vergangene Woche veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative #growrespect, die sich den Themen sexuelle Belästigung und Diskriminierung widmet, hat die Journalistin mit ehemaligen Mitarbeiter:innen einer Wiener PR-Agentur über ihre Erfahrungen mit ihrem früheren Arbeitgeber gesprochen. Insgesamt neun Frauen und Männer berichteten von sexistischen und belästigen Erlebnissen und Beobachtungen durch den Geschäftsführer, aber auch durch andere männliche Angestellte der Agentur. 

Der Geschäftsführer selbst wurde im Rahmen der Recherche mit den Vorwürfen konfrontiert und gab Stellungnahmen zu seiner Wahrnehmung der jeweiligen Vorfälle ab. Ein Fehlverhalten auf seiner Seite sah der Manager dabei im Wesentlichen nicht.

Rücktritt „in keiner Weise Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art“

Dennoch trat er nun in seiner Funktion bei einer Interessensvertretung zurück. In einem Brief, der sich an die Mitglieder der Organisation richtet, schreibt er, dass er sich daher nach Rücksprache mit der Interessengemeinschaft entschlossen habe, seine Funktion als Interessenvertreter niederzulegen, um die “anonym gestreuten Gerüchte” aufzuklären.

„Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass dieser Schritt einzig und alleine dazu dient, Aufklärung zu ermöglichen und in keiner Weise ein Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art darstellt“, heißt in dem Schreiben weiter. „Inadäquates Verhalten, Sexismus und Übergriffe
jeder Art“ seien in seinem wie auch in allen anderen Unternehmen in der PR-Branche und darüber hinaus „absolut inakzeptabel“.

An anderer Stelle heißt es: „Anonyme Vorwürfe, die für mich nicht nachvollziehbar oder zuordenbar sind und meinem Unternehmen schaden, werde ich allerdings nicht akzeptieren und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln dagegen vorgehen“.

Der Manager sieht also weiter kein Fehlverhalten bei sich. Die Aussagen der Betroffenen wurden jedoch bereits vor der Berichterstattung von Anwalt Alexander Stücklberger im Rahmen eines anwaltlichen Gutachtens als arbeitsrechtlich relevant und grenzüberschreitend eingestuft. Aufgrund von Verjährungsfristen konnten die ehemaligen Mitarbeiter:innen jedoch keine Ansprüche geltend machen.

Vorwurf: Übermäßiger Körperkontakt mit Mitarbeiter:innen und schlechte Feedback-Kultur

Die Betroffenen beschrieben den Agenturchef in Gesprächen als auffallend “flirty” und “touchy”. Zu den unangenehmen Erlebnissen und Konversationen, von denen sie berichteten gehörten unter anderem Kniffe auf die Hüfte und übermäßiger Körperkontakt durch den Chef, verniedlichende Spitznamen wie „Schatzi“ oder „Darling“, sowie Gespräche über sexuelle Erfahrungen. Einmal habe ein Mitarbeiter sogar zu einer Kollegin gesagt: “Du musst unbedingt Analsex haben. Und wenn du es hast, dann denk dabei an mich.” 

Wenn man den Chef auf die Probleme angesprochen habe, habe dieser nicht gut auf Kritik reagiert. Die Feedbackkultur sei sehr einseitig und eher von oberen Positionen abwärts gewesen, so die Betroffene. “Er hat immer zu Feedback eingeladen, wenn es dann aber negativ ausgefallen ist, ist er damit nicht gut zurechtgekommen”, so eine weitere Kontaktperson gegenüber brutkasten. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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