19.07.2023

Nach brutkasten-Sexismus-Recherche: PR-Interessensvertreter tritt zurück

In der Vorwoche berichtete brutkasten über Fälle von Sexismus und Belästigung in einer Wiener PR-Agentur. Der Geschäftsführer bestreitet die Vorwürfe zwar. Von einer Funktion in einem Interessensverband tritt er nun trotzdem zurück.
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Die Recherche der brutkasten-Redakteurin Carolin Rainer wurde erst vergangene Woche veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative #growrespect, die sich den Themen sexuelle Belästigung und Diskriminierung widmet, hat die Journalistin mit ehemaligen Mitarbeiter:innen einer Wiener PR-Agentur über ihre Erfahrungen mit ihrem früheren Arbeitgeber gesprochen. Insgesamt neun Frauen und Männer berichteten von sexistischen und belästigen Erlebnissen und Beobachtungen durch den Geschäftsführer, aber auch durch andere männliche Angestellte der Agentur. 

Der Geschäftsführer selbst wurde im Rahmen der Recherche mit den Vorwürfen konfrontiert und gab Stellungnahmen zu seiner Wahrnehmung der jeweiligen Vorfälle ab. Ein Fehlverhalten auf seiner Seite sah der Manager dabei im Wesentlichen nicht.

Rücktritt „in keiner Weise Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art“

Dennoch trat er nun in seiner Funktion bei einer Interessensvertretung zurück. In einem Brief, der sich an die Mitglieder der Organisation richtet, schreibt er, dass er sich daher nach Rücksprache mit der Interessengemeinschaft entschlossen habe, seine Funktion als Interessenvertreter niederzulegen, um die “anonym gestreuten Gerüchte” aufzuklären.

„Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass dieser Schritt einzig und alleine dazu dient, Aufklärung zu ermöglichen und in keiner Weise ein Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art darstellt“, heißt in dem Schreiben weiter. „Inadäquates Verhalten, Sexismus und Übergriffe
jeder Art“ seien in seinem wie auch in allen anderen Unternehmen in der PR-Branche und darüber hinaus „absolut inakzeptabel“.

An anderer Stelle heißt es: „Anonyme Vorwürfe, die für mich nicht nachvollziehbar oder zuordenbar sind und meinem Unternehmen schaden, werde ich allerdings nicht akzeptieren und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln dagegen vorgehen“.

Der Manager sieht also weiter kein Fehlverhalten bei sich. Die Aussagen der Betroffenen wurden jedoch bereits vor der Berichterstattung von Anwalt Alexander Stücklberger im Rahmen eines anwaltlichen Gutachtens als arbeitsrechtlich relevant und grenzüberschreitend eingestuft. Aufgrund von Verjährungsfristen konnten die ehemaligen Mitarbeiter:innen jedoch keine Ansprüche geltend machen.

Vorwurf: Übermäßiger Körperkontakt mit Mitarbeiter:innen und schlechte Feedback-Kultur

Die Betroffenen beschrieben den Agenturchef in Gesprächen als auffallend “flirty” und “touchy”. Zu den unangenehmen Erlebnissen und Konversationen, von denen sie berichteten gehörten unter anderem Kniffe auf die Hüfte und übermäßiger Körperkontakt durch den Chef, verniedlichende Spitznamen wie „Schatzi“ oder „Darling“, sowie Gespräche über sexuelle Erfahrungen. Einmal habe ein Mitarbeiter sogar zu einer Kollegin gesagt: “Du musst unbedingt Analsex haben. Und wenn du es hast, dann denk dabei an mich.” 

Wenn man den Chef auf die Probleme angesprochen habe, habe dieser nicht gut auf Kritik reagiert. Die Feedbackkultur sei sehr einseitig und eher von oberen Positionen abwärts gewesen, so die Betroffene. “Er hat immer zu Feedback eingeladen, wenn es dann aber negativ ausgefallen ist, ist er damit nicht gut zurechtgekommen”, so eine weitere Kontaktperson gegenüber brutkasten. 

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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