19.07.2023

Nach brutkasten-Sexismus-Recherche: PR-Interessensvertreter tritt zurück

In der Vorwoche berichtete brutkasten über Fälle von Sexismus und Belästigung in einer Wiener PR-Agentur. Der Geschäftsführer bestreitet die Vorwürfe zwar. Von einer Funktion in einem Interessensverband tritt er nun trotzdem zurück.
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© Pixelshot

Die Recherche der brutkasten-Redakteurin Carolin Rainer wurde erst vergangene Woche veröffentlicht. Im Rahmen der Initiative #growrespect, die sich den Themen sexuelle Belästigung und Diskriminierung widmet, hat die Journalistin mit ehemaligen Mitarbeiter:innen einer Wiener PR-Agentur über ihre Erfahrungen mit ihrem früheren Arbeitgeber gesprochen. Insgesamt neun Frauen und Männer berichteten von sexistischen und belästigen Erlebnissen und Beobachtungen durch den Geschäftsführer, aber auch durch andere männliche Angestellte der Agentur. 

Der Geschäftsführer selbst wurde im Rahmen der Recherche mit den Vorwürfen konfrontiert und gab Stellungnahmen zu seiner Wahrnehmung der jeweiligen Vorfälle ab. Ein Fehlverhalten auf seiner Seite sah der Manager dabei im Wesentlichen nicht.

Rücktritt „in keiner Weise Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art“

Dennoch trat er nun in seiner Funktion bei einer Interessensvertretung zurück. In einem Brief, der sich an die Mitglieder der Organisation richtet, schreibt er, dass er sich daher nach Rücksprache mit der Interessengemeinschaft entschlossen habe, seine Funktion als Interessenvertreter niederzulegen, um die “anonym gestreuten Gerüchte” aufzuklären.

„Es ist mir sehr wichtig zu betonen, dass dieser Schritt einzig und alleine dazu dient, Aufklärung zu ermöglichen und in keiner Weise ein Eingeständnis für inadäquates Verhalten jeglicher Art darstellt“, heißt in dem Schreiben weiter. „Inadäquates Verhalten, Sexismus und Übergriffe
jeder Art“ seien in seinem wie auch in allen anderen Unternehmen in der PR-Branche und darüber hinaus „absolut inakzeptabel“.

An anderer Stelle heißt es: „Anonyme Vorwürfe, die für mich nicht nachvollziehbar oder zuordenbar sind und meinem Unternehmen schaden, werde ich allerdings nicht akzeptieren und mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln dagegen vorgehen“.

Der Manager sieht also weiter kein Fehlverhalten bei sich. Die Aussagen der Betroffenen wurden jedoch bereits vor der Berichterstattung von Anwalt Alexander Stücklberger im Rahmen eines anwaltlichen Gutachtens als arbeitsrechtlich relevant und grenzüberschreitend eingestuft. Aufgrund von Verjährungsfristen konnten die ehemaligen Mitarbeiter:innen jedoch keine Ansprüche geltend machen.

Vorwurf: Übermäßiger Körperkontakt mit Mitarbeiter:innen und schlechte Feedback-Kultur

Die Betroffenen beschrieben den Agenturchef in Gesprächen als auffallend “flirty” und “touchy”. Zu den unangenehmen Erlebnissen und Konversationen, von denen sie berichteten gehörten unter anderem Kniffe auf die Hüfte und übermäßiger Körperkontakt durch den Chef, verniedlichende Spitznamen wie „Schatzi“ oder „Darling“, sowie Gespräche über sexuelle Erfahrungen. Einmal habe ein Mitarbeiter sogar zu einer Kollegin gesagt: “Du musst unbedingt Analsex haben. Und wenn du es hast, dann denk dabei an mich.” 

Wenn man den Chef auf die Probleme angesprochen habe, habe dieser nicht gut auf Kritik reagiert. Die Feedbackkultur sei sehr einseitig und eher von oberen Positionen abwärts gewesen, so die Betroffene. “Er hat immer zu Feedback eingeladen, wenn es dann aber negativ ausgefallen ist, ist er damit nicht gut zurechtgekommen”, so eine weitere Kontaktperson gegenüber brutkasten. 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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