07.06.2021

Großhändler Kastner: Wie Startups das Geschäft beflügeln

Für den Lebensmittelgroßhändler Kastner ist eine innovative Denkweise seit jeher der Schlüssel zu einer erfolgreichen Geschäftsentwicklung. Christof Kastner verrät im Gespräch mit brutkasten Wirtschaft was er darunter versteht und wie vielseitig sich Kooperationen mit Startups gestalten.
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Christof Kastner
Christof Kastner, geschäftsführender Gesellschafter der Kastner Gruppe © Stephan Huger

Seit dem Jahr 2005 kooperiert das Unternehmen mit Sitz in Zwettl im Waldviertel (NÖ) zum Beispiel mit Biogast, dem Bio-Großhändler für die Gastronomie. Gemeinsam wurden logistische Synergien erarbeitet und die positive Entwicklung beider Unternehmen weiter vorangetrieben. Für Kastner war das damals die Möglichkeit, sich im Segment der Bio-Lebensmittel zu verstärken und eine Vorreiterrolle im Bio-Bereich einzunehmen. Heute erwirtschaftet Biogast mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Biogast und Logistik Kastner) mehr als 55 Millionen Euro Umsatz und bietet mehr als 2.000 Kunden aus Österreich und dem benachbarten Ausland ein Sortiment von 14.000 Bio-Artikeln.

Neben diesem Beispiel, schon früh die Trends der Zeit zu erkennen, ist auch die Zusammenarbeit mit Startups längst Teil des daily business von Kastner. 2015 hat sich der Lebensmittel-Großhändler mit 60 Prozent an myproduct.at, einer von drei Studenten gegründeten Onlinevermarktungsplattform für regionale Produkte von österreichischen Kleinproduzenten, beteiligt. Mittlerweile ist das Sortiment auf 8.000 Produkte angewachsen, die auch über Partnerplattformen wie zum Beispiel shöpping.at vertrieben werden. Und im Dezember 2020 hat Kastner das St. Pöltner Gastro-Startup Ordito übernommen, der brutkasten hat berichtet. Dieses bietet Restaurants eine Software an, über die Kunden unkompliziert über das Smartphone Speisen und Getränke an den Tisch ordern können. Die digitale Speisekarte mit Bezahlfunktion hat sich insbesondere während der Coronakrise im Take-Away-Bereich sehr bewährt.

Aber auch sortimentsseitig baut Kastner die Zusammenarbeit mit Gründern kontinuierlich aus. Im Gespräch mit brutkasten Wirtschaft legt Christof Kastner, geschäftsführender Gesellschafter der Kastner Gruppe, die zu erfüllenden Rahmenbedingungen auf den Tisch und schildert was es braucht, um miteinander ins Geschäft zu kommen.

Wie viele Startups zählen derzeit zu Ihren Lieferanten?

Wir kooperieren in der Kastner Gruppe aktuell mit rund 500 Startups. Bei myproduct.at liegt der Schwerpunkt gezielt auf österreichischen, regionalen Gründungen. Bei Biogast sind es auch ausländische Startups.

Sind diese Startups im Rahmen einer eigenen Initiative gebündelt?

Ja. Mit unserer Vertriebsschiene myProduct.at bieten wir eigene Startup-Pakete mit Sonderkonditionen an und helfen hier jungen Unternehmen bei der Markteinführung. Das geht sogar bis in die Produktentwicklung rein, wo wir beratend tätig sind. Weiters gibt es bei myProduct.at auch eine eigene Startup-Kategorie, die gesondert beworben wird. Wir kooperieren weiters mit Startup-Centern wie z.B. der FH Wiener Neustadt am Campus Wieselburg, wo jede Gründung mit Sonderkonditionen und kostenloser Beratung unterstützt wird. Und wenn uns ein Startup gefällt, dann sprechen wir es natürlich auch direkt an.

Wie viele Produkte von Startups haben Ihnen denn bereits gefallen, sprich, wie viele führen Sie aktuell im Sortiment?

In allen Kastner Vertriebsschienen sind es insgesamt rund 1.500 Produkte.

Welche Bedingungen muss ein Startup erfüllen, um in den Vertriebsschienen Ihres Unternehmens gelistet zu werden?

Das hängt von der jeweiligen Vertriebsschiene ab und beginnt bei rechtlichen Rahmenbedingungen wie Kennzeichnungspflichten bis hin zur Versandfähigkeit. Hier gibt es dieselben Prüfungsschritte vor einer Listung wie bei allen anderen Lieferanten auch.

Wann, also in welcher Phase. ist ein Produkt eines Startups überhaupt für Sie interessant?

Dann, wenn es keine Kinderkrankheiten mehr gibt, die Lieferfähigkeit garantiert ist und die Nachfrage des Konsumenten zu spüren ist.

Setzen Sie auf Exklusivkooperationen?

Ja. Wenn wir an ein Produkt glauben und es in der Vermarktung dementsprechend unterstützen, dann macht das für beide Seiten natürlich Sinn. Ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Wie viel Zeit erhalten die Produkte von Startups, um sich am POS zu etablieren?

Bei gänzlich neuen Produkten in der Regel ein Jahr, um hier auch ein Gespür für die Saisonen des Produktes zu bekommen. Wenn wir danach keine positive Entwicklung sehen, dann ist es meist ein Indikator dafür, dass die Marke bzw. das Produkt keine ausreichende Nachfrage generieren konnte.

Wie nehmen Sie den Startups die Sorge, dass deren Konzepte vom Handel kopiert und als Eigenmarke gelistet werden könnten?

Indem wir das nicht machen.

Können Sie exemplarisch drei Kooperationen mit Startups nennen, die besonders erfolgreich waren?

Ja, gerne. Das sind zum Beispiel Bärnstein, Wiener Würze und Pona.

Und gibt es neue vielversprechende Kooperationen, über die Sie uns schon etwas verraten können?

Ja, die gibt es – Sie dürfen gespannt sein, denn es wird das Thema Startup nochmals auf eine neue Ebene heben.

Vielen Dank für das Gespräch.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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