28.09.2023

Greenwood Power: Sensoren-Startup holt 5,1 Millionen Euro Wachstumskapital

Mit dem Kapital soll das Greenwood Power-Team aufgestockt und ein möglicher USA-Standort finanziert werden.
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Greenwood Power
(c) Michael Beck - (v.l.n.r.): Jürgen Milde-Ennöckl, Franz Salomon, Herbert Gartner, Willibald Bacher, Doris Agneter und Norbert Juschicz

Das von Norbert Juschicz (CEO) und Willibald Bacher (CTO) im Jahr 2017 gegründete Unternehmen Greenwood Power gibt den Abschluss einer Finanzierungsrunde in der Höhe von 5,1 Millionen Euro bekannt. Das Wachstumskapital stammt vom österreichischen Venture Capital Investor eQventure und dem niederösterreichischen VC-Fonds tecnet equity.

Greenwood Power mit zehn Mio. Euro Umsatz

Das mittlerweile 161 MitarbeiterInnen umfassende Unternehmen verzeichnet eine global stark wachsende Nachfrage nach seinen in Eigenproduktion gefertigten Strom- und Spannungssensoren für gas- und luftisolierte Ortsnetzstationen. Diese begründe sich in der zunehmenden Netzeinspeisung von erneuerbaren Energien durch Sonnen- und Windkraft.

Die patentierten Produkte von Greenwood Power, die bei der Weiterentwicklung elektrotechnischer Prinzipien ansetzen, würden einer Destabilisierung der Stromnetze durch Produktions- und Nachfrageschwankungen entgegenwirken.

Dieses Jahr wird mit einem Exportanteil von 99 Prozent und einem Umsatz von zehn Millionen Euro die Gewinnschwelle erreicht. Mit dem frischen Kapital sollen weitere Mitarbeiter:innen eingestellt, ein möglicher Produktionsstandort in den USA finanziert und der eigene Weltmarktanteil auf zehn Prozent verfünffacht werden.

Naher Osten als Absatzmarkt

Mit einem Umsatzanteil von rund 70 Prozent stellt der Nahe Osten derzeit die wichtigste Absatzregion für das niederösterreichische Unternehmen dar.

“Für uns entsteht gerade ein gigantischer Absatzmarkt auf allen Kontinenten, da im Schnitt pro 100 Haushalte eine Trafostation mit Strom- und Spannungssensoren ausgestattet werden muss, um sie für zukünftige Last- und Einspeiseprofile zu modernisieren. Unsere messgenauen Sensoren wurden speziell für die Nachrüstung von Ortsnetzstationen ausgerichtet und zeichnen sich im Vergleich zur Konkurrenz durch eine kostengünstige Produktionsweise im 3D-Druck-Verfahren aus”, betont CEO Norbert Juschicz.

Zur Erklärung: Ortsnetzstationen sind Transformations- und Knotenpunkte in den Verteilnetzen der Energieversorger. Ihnen kommt künftig eine noch stärkere Aufgabe bei der Vermeidung von Blackouts zu.

“Wir forschen gerade an einem System, wo unsere Sensoren Strom- und Spannungsdaten an ein zentrales Datenverarbeitungssystem senden. Abweichungen zum Normalbetrieb sollen damit in Zukunft automatisiert erkannt und an den Netzbetreiber gemeldet werden”, gibt Juschicz die nächsten Entwicklungsschritte bekannt.

Greenwood Power als Weltmarktführer

Für Herbert Gartner und Franz Salomon von eQventure beweist das Investment in Greenwood Power: “Österreichische Unternehmen können binnen weniger Jahre die Weltmarktführerschaft in neuen, rasch wachsenden Märkten erlangen. Erfolgsfaktoren hierzu sind ein gutes unternehmerisches Team, ein schnell wachsender Markt und starke USPs auf Basis von patentierten Technologien in Kombination mit Risikokapital und unternehmerischem Mut.”

Doris Agneter und Jürgen Milde-Ennöckl von tecnet equity stimmen in diesen Chor mit ein: “Greenwood Power liefert mit seinen Produkten eine Schlüsselkomponente, um aus bestehenden Stromnetzen leistungsfähige Smart Grids zu machen. Wir sehen mit Begeisterung, wie sich durch unser Investment neue Wertschöpfung, attraktive Arbeitsplätze und fachspezifisches Know-how in Niederösterreich entfalten.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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