03.03.2023

Greenwashing: Lufthansa-Werbung in Großbritannien verboten

Eine Werbekampagne der Lufthansa, in der behauptet wurde, dass ihre umweltfreundlichen Initiativen die Welt schützen, wurde von der britischen Werbeaufsichtsbehörde verboten. Die Argumentation: Verbraucher:innen würden in Bezug auf die Umweltauswirkungen des Fliegens in die Irre geführt.
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(c) Adobestock

„Connecting the World. Protecting the Future“ lautet der umstrittene Slogan einer Lufthansa Werbung, die bereits 2022 veröffentlicht wurde. Auf dem Plakat ist ein Flugzeug zu sehen, dessen unterer Rumpf durch eine Ansicht der Erde ersetzt ist. Mit der Werbebotschaft möchte Lufthansa auf seine Nachhaltigkeits-Marketing-Informationskampagne „#MakeChangeFly“ aufmerksam machen. Dazu heißt es auf der Website der Gesellschaft: „Die Marketing-Informationskampagne zeigt die vielfaltigen Initiativen der Lufthansa Group für CO2-neutrales Fliegen“. Als Maßnahmen führt der Konzern unter anderem den Einsatz von „treibstoffeffizientere Flugzeugen“, als auch den Einsatz von sogenannten „Sustainable Aviation Fuels“ (kurz SAF). Bis 2050 möchte der Konzern zudem eine „neutrale CO2-Bilanz“ erreichen.

Britische Werbebehörde prüft Greenwashing

Wie der Guardian nun berichtet, wurde die Werbekampagne von der britischen Werbebehörde, Advertising Standards Authority (ASA), genauer unter die Lupe genommen und verboten. Die Begründung der Behörde: Die deutsche Fluggesellschaft würde den Verbraucher:innen einen „irreführenden Eindruck über ihre Umweltauswirkungen“ vermitteln und somit Greenwashing betreiben.

Zudem könne die Botschaft von Verbraucher:innen so verstanden werden, dass die Lufthansa bereits erhebliche Schritte vollzogen hat, die ihren Einfluss auf die Umwelt vermindern. Viele der Initiativen würden allerdings erst in Jahren zum Tragen kommen.

Die Lufthansa wiederum argumentiert, das Plakat hätte nicht den Anspruch erhoben, das der Konzern keinerlei Schaden an der Umwelt verursache. Es sei falsch, davon auszugehen, dass der „durchschnittliche Verbraucher“ dies so verstehe.

Verbot aber keine Zwangsmittel gegen Greenwashing

Die ASA verbot die Werbekampagne und forderte die Lufthansa auf, in Zukunft klarere und besser begründete Umweltaussagen zu machen und keinen irreführenden Eindruck über die Auswirkungen zu vermitteln, die ein Flug mit der Fluggesellschaft verursacht. Allerdings kann die Behörde laut einem Bericht des Spiegel „keine Zwangsmittel einsetzen“, trotzdem gelten die Entscheidungen als bindend.

„Werbetreibende in Sektoren mit hohem Kohlendioxidausstoß sollten keine Behauptungen aufstellen, die bei den Verbrauchern einen irreführenden Eindruck über ihre Umweltfreundlichkeit und ihre Pläne erwecken oder die sie nicht mit stichhaltigen Beweisen untermauern können“, so Miles Lockwood, Direktor für Beschwerden und Untersuchungen bei der ASA, gegenüber dem Guardian.

Die jüngste Werbung der Lufthansa ist nur eine von mehreren Werbekampagnen gegen die die Behörde in letzter Zeit vorgegangen ist. So wurden laut Guardian auch Werbungen der Milchalternative Oatley, der zu Pepsi gehörenden Teemarke Lipton und dem Waschmittel Persil von Unilever verboten.

Verbot von ÖVP-Tourismussprecher gefordert

Erst Anfang das Jahres sorgte ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl mit seiner Forderung für ein Werbeverbot für „klimaschädliche Flugreisen und Kreuzfahrten“ für Aufsehen. Zudem brachte Hörl eine Kennzeichnungspflicht für besonders CO2-relevante Urlaubsformen ins Spiel, wobei er einen Vergleich zur “Tabakwerbung” zog. Seine Forderung erfolgte als Antwort auf die Kritik an der technischen Beschneiung von Skigebieten. Das geforderte Werbeverbot zog zahlreiche Kritik aus den eigenen ÖVP-Reihen nach sich.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Rebel Music Distribution
© Rebel Music Distribution - Marko Celesty, Gründer Rebel Music Distribution.

Bei der italienischen Stadt Triest werden alte österreichische Gefühle wach. Von 1382 bis 1918 war sie der Haupt- und Seehafen der Habsburgermonarchie. Zudem verstärkt der Hafen, der 1719 unter dem österreichischen Kaiser Karl VI. zum Freihafen erhoben wurde, die wirtschaftlichen Verflechtungen mit Österreich durch zahlreiche Logistikverbindungen. Zusammen mit dem Zollkorridor Triest–Villach/Fürnitz gilt er heute als Logistikdrehkreuz zwischen Asien und Mitteleuropa. In dieser geschichtsträchtigen Stadt entstand 2021 Rebel Music Distribution, ein von Marko Celesty gegründetes Musik-Tech-Startup, das bereits über 25.000 Artists als User:innen vorweisen kann.

Rebel Music Distribution als Schnittstelle

Dem Founder nach ist die Musikindustrie längst auch eine Softwareindustrie. Hinter jeder digitalen Veröffentlichung stünden Metadaten, Plattformregeln, Rechteverwaltung, Abrechnungen und technische Prozesse. Genau an dieser Schnittstelle arbeitet Rebel Music Distribution, das unabhängigen Artists und Labels den Zugang zur globalen digitalen Distribution vereinfachen will.

Seine Perspektive als Musiker prägte die Produktidee von Beginn an: „Distribution sollte nicht nur technisch funktionieren, sondern für Artists möglichst verständlich, flexibel und ohne unnötige Einstiegshürden nutzbar sein“, beschreibt Celesty sein Mindset.

Aus diesem Ansatz entstand die Plattform, über die Künstler:innen ihre Releases verwalten, Metadaten organisieren und Musik an große Streaming- und Download-Dienste ausliefern können. Auch Labels und Nutzer mit mehreren Projekten können verschiedene Artists und Releases über einen zentralen Account verwalten.

Mehrere 10-Millionen-Streams im Monat

Der über die Plattform verwaltete Katalog erzielt nach Unternehmensangaben jeden Monat mehrere zehn Millionen Streams. Gleichzeitig bleibt die operative Struktur bewusst schlank: Das Kernteam besteht aus vier Personen.

Möglich wird diese Skalierung vor allem durch Automatisierung und eigene technische Prozesse. Statt jede Veröffentlichung manuell zu bearbeiten, werden große Teile des Workflows softwaregestützt abgewickelt.

Rebel Music Distribution versteht sich in diesem Sinne nicht nur als Vermittler zwischen Artist und Streaming-Plattform. Ein wesentlicher Teil des Unternehmens ist ebenjene eigene Software-Infrastruktur, die laufend weiterentwickelt wird. Sie bildet den technischen Kern für Release-Management, Datenverarbeitung und die Verwaltung wachsender Kataloge.

Gerade im digitalen Musikvertrieb sei diese technische Ebene entscheidend. Unterschiedliche Anforderungen der Plattformen, große Mengen an Metadaten und eine steigende Zahl von Releases würden vor allem skalierbare Systeme zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil machen, so der Gründer.

Rebel Music Distribution: Revenue-Share-Modell

Ein weiterer Bestandteil des Modells von Rebel Music Distribution ist der kostenlose Einstieg in die Musikdistribution. Artists können ihre Musik veröffentlichen, ohne für die reine Distribution zunächst eine klassische jährliche Abo-Gebühr zahlen zu müssen. Ergänzt wird das Angebot durch ein kostenloses Online-Mastering-Studio, monatliche Royalty-Auszahlungen und direkten Support.

„Das Angebot richtet sich damit besonders an Independent Artists, Produzenten, Songwriter und kleinere Labels, die professionelle digitale Infrastruktur nutzen möchten, ohne schon vor dem ersten Release hohe Fixkosten einzugehen“, heißt es per Aussendung.

Das Geschäftsmodell von Rebel Music Distribution basiert konkret auf einem Revenue-Share-Modell: Die Musikdistribution ist – wie erwähnt – für Artists grundsätzlich kostenlos, im Gegenzug behält Rebel Music laut eigenen AGB standardmäßig zehn Prozent der über die Plattform generierten Royalties, 90 Prozent bleiben bei den Künstler:innen. Zusätzlich monetarisiert das Unternehmen optionale Services wie YouTube Content ID, für das 25 Euro pro Track sowie 20 Prozent der daraus erzielten Einnahmen verrechnet werden, sowie die „QC Fast Track Validation“ (Fast-Track-Qualitätskontrolle) für 15 Euro pro Release.

Ohne Investoren

Das Startup wurde ohne externe Investoren aufgebaut. Nach Angaben des Unternehmens liegt die heutige Bewertung im Bereich von mehreren Millionen Euro. Die Kombination aus eigener Technologie, internationaler Nutzerbasis und einem stark wachsenden Markt mache das Unternehmen „zu einem Beispiel dafür, wie sich spezialisierte Softwareprodukte auch mit kleinen Teams global skalieren lassen“, so der Claim.

Für Celesty bleibt dabei der Musikerblick zentral, wie er sagt: „Die Technologie soll nicht Selbstzweck sein, sondern Probleme lösen, die unabhängige Künstler:innen im Alltag tatsächlich haben. Genau darin sieht Rebel Music Distribution die Grundlage für weiteres Wachstum.“

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