03.03.2023

Greenwashing: Lufthansa-Werbung in Großbritannien verboten

Eine Werbekampagne der Lufthansa, in der behauptet wurde, dass ihre umweltfreundlichen Initiativen die Welt schützen, wurde von der britischen Werbeaufsichtsbehörde verboten. Die Argumentation: Verbraucher:innen würden in Bezug auf die Umweltauswirkungen des Fliegens in die Irre geführt.
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(c) Adobestock

„Connecting the World. Protecting the Future“ lautet der umstrittene Slogan einer Lufthansa Werbung, die bereits 2022 veröffentlicht wurde. Auf dem Plakat ist ein Flugzeug zu sehen, dessen unterer Rumpf durch eine Ansicht der Erde ersetzt ist. Mit der Werbebotschaft möchte Lufthansa auf seine Nachhaltigkeits-Marketing-Informationskampagne „#MakeChangeFly“ aufmerksam machen. Dazu heißt es auf der Website der Gesellschaft: „Die Marketing-Informationskampagne zeigt die vielfaltigen Initiativen der Lufthansa Group für CO2-neutrales Fliegen“. Als Maßnahmen führt der Konzern unter anderem den Einsatz von „treibstoffeffizientere Flugzeugen“, als auch den Einsatz von sogenannten „Sustainable Aviation Fuels“ (kurz SAF). Bis 2050 möchte der Konzern zudem eine „neutrale CO2-Bilanz“ erreichen.

Britische Werbebehörde prüft Greenwashing

Wie der Guardian nun berichtet, wurde die Werbekampagne von der britischen Werbebehörde, Advertising Standards Authority (ASA), genauer unter die Lupe genommen und verboten. Die Begründung der Behörde: Die deutsche Fluggesellschaft würde den Verbraucher:innen einen „irreführenden Eindruck über ihre Umweltauswirkungen“ vermitteln und somit Greenwashing betreiben.

Zudem könne die Botschaft von Verbraucher:innen so verstanden werden, dass die Lufthansa bereits erhebliche Schritte vollzogen hat, die ihren Einfluss auf die Umwelt vermindern. Viele der Initiativen würden allerdings erst in Jahren zum Tragen kommen.

Die Lufthansa wiederum argumentiert, das Plakat hätte nicht den Anspruch erhoben, das der Konzern keinerlei Schaden an der Umwelt verursache. Es sei falsch, davon auszugehen, dass der „durchschnittliche Verbraucher“ dies so verstehe.

Verbot aber keine Zwangsmittel gegen Greenwashing

Die ASA verbot die Werbekampagne und forderte die Lufthansa auf, in Zukunft klarere und besser begründete Umweltaussagen zu machen und keinen irreführenden Eindruck über die Auswirkungen zu vermitteln, die ein Flug mit der Fluggesellschaft verursacht. Allerdings kann die Behörde laut einem Bericht des Spiegel „keine Zwangsmittel einsetzen“, trotzdem gelten die Entscheidungen als bindend.

„Werbetreibende in Sektoren mit hohem Kohlendioxidausstoß sollten keine Behauptungen aufstellen, die bei den Verbrauchern einen irreführenden Eindruck über ihre Umweltfreundlichkeit und ihre Pläne erwecken oder die sie nicht mit stichhaltigen Beweisen untermauern können“, so Miles Lockwood, Direktor für Beschwerden und Untersuchungen bei der ASA, gegenüber dem Guardian.

Die jüngste Werbung der Lufthansa ist nur eine von mehreren Werbekampagnen gegen die die Behörde in letzter Zeit vorgegangen ist. So wurden laut Guardian auch Werbungen der Milchalternative Oatley, der zu Pepsi gehörenden Teemarke Lipton und dem Waschmittel Persil von Unilever verboten.

Verbot von ÖVP-Tourismussprecher gefordert

Erst Anfang das Jahres sorgte ÖVP-Tourismussprecher Franz Hörl mit seiner Forderung für ein Werbeverbot für „klimaschädliche Flugreisen und Kreuzfahrten“ für Aufsehen. Zudem brachte Hörl eine Kennzeichnungspflicht für besonders CO2-relevante Urlaubsformen ins Spiel, wobei er einen Vergleich zur “Tabakwerbung” zog. Seine Forderung erfolgte als Antwort auf die Kritik an der technischen Beschneiung von Skigebieten. Das geforderte Werbeverbot zog zahlreiche Kritik aus den eigenen ÖVP-Reihen nach sich.


Tipp der Redaktion

Mit Jänner 2023 startete die brutkasten-Redaktion einen neuen thematischen Schwerpunkt zum Thema Kreislaufwirtschaft. Im Zentrum stehen Innovationen von Startups, Corporates und Mittelstand, die eine ressourceneffiziente und schadstoffarmen Produktion ermöglichen. Zudem berichten wir über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe rund um eine kreislauforientierte Wirtschaft.

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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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