19.12.2018

Tiroler E-Mobilität-Anbieter Greenstorm sichert sich achtstelliges Investment

Das Kufsteiner E-Mobility-Startup Greenstorm hat bekanntgegeben, dass die europäische Private-Equity-Firma Bregal Milestone einen zweistelligen Millionenbetrag in das Unternehmen investiert. Das Kapital stammt aus dem 400 Millionen Euro Fonds von Bregal Milestone – in der Regel beträgt das Investitionsvolumens des Fonds zwischen 20 und 60 Millionen Euro. 
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Greenstorm
(c) Greenstorm

Der in Kufstein ansässige E-Mobilität-Dienstleister Greenstorm hat in den letzten Jahren ein Verleihsystem für E-Bikes und Elektroautos aufgebaut. Zu den Kunden zählen vorwiegend Hotels, die ihren Gästen E-Mobilitäts-Lösungen anbieten möchten. Die Geschäftsidee von Greenstorm baut unter anderem auf einem Tauschprinzip auf: Das Startup tauscht mit Hotels E-Bike- und E-Auto-Verleihdienstleistungen gegen Hotelgutscheine, die es anschließend weiterverkauft. Nach zwei Jahren werden die E-Bikes generalüberholt und anschließend Fachhändlern und Privatpersonen angeboten. Mittlerweile würden laut Greenstorm rund 1.000 Hotels zu den Kooperationspartner zählen. Greenstorm ist aktuell in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Italien, Kroatien und Slowenien vertreten. Für die weitere internationale Expansion sicherte sich das Startup nun ein Investment im zweistelligen Millionenbereich.

+++ E-Mobility: Ein Gegenwartsthema mit großer Zukunft +++ 

Bregal Milestone setzt auf E-Commerce-Präsenz von Greenstorm

Das Investment tätigte die Private-Equity-Firma Bregal Milestone. Zur genauen Investitionsvolumen äußerten sich bis dato weder Bregal Milestone, noch Greenstorm. In einer Aussendung heißt es, dass der 400 Millionen Euro schwere Fonds in der Regel Investitionssummen zwischen 20 und 60 Millionen Euro tätige. Jan Bruennler, Managing Partner bei Bregal Milestone, sieht insbesondere im E-Commerce Bereich von Greenstorm ein großes Wachstumspotential gegeben: „Die E-Commerce-Präsenz von Greenstorm im Mobilitäts- und Reisebereich ist besonders vielversprechend. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit, um diesen Aspekt des Geschäfts weiterzuentwickeln und profitables Wachstum zu erzielen.“

Die Kooperation soll internationale Expansion sichern

Das Investment von Bregal Milestone, sowie dessen Netzwerk, wollen die Greenstorm-Geschäftsführer Richard Hirschhuber und Philipp Zimmermann für die internationale Expansion nutzen. Zudem soll das E-Commerce-Angebot weiterentwickelt werden. „Die Investition und die praktische Unterstützung von Bregal Milestone werden uns helfen, unsere ehrgeizigen Wachstumsziele zu erreichen. Wir freuen uns, einen unternehmerischen Partner mit einem breiten internationalen Netzwerk gefunden zu haben“, so Hirschhuber und Zimmermann.

Aktuell beschäftigt Greenstorm 59 Mitarbeiter. 2017 erreichte der E-Mobilität-Anbieter im Wachstumsranking österreichischer Unternehmen den vierten Platz. Für sein innovatives Verleihkonzept wurde Greenstorm in den letzten Jahren mit zahlreiche nationalen und internationalen Preisen ausgezeichnet, wie beispielsweise dem Tiroler Innovationspreis oder dem German Innovation Award.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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