21.06.2017

Greenstart: Wenn Fahrräder mit Kindern wachsen

Kinder wachsen schnell und brauchen in regelmäßigen Abständen ein größeres Fahrrad. Der Wiener Fahrradhändler Julian Walkowiak hat daher ein Mietkonzept namens MiRa entwickelt, das den Kindern mehr Spaß am Radeln, und den Eltern geringere Kosten verspricht.
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MiRa ist unter den Greenstart Top 10.

Freude am Fahrradfarhen – das wollen  Julian Walkowiak und sein Team vermitteln. Doch Spaß macht die Sache nur, wenn das Fahrrad nicht zu schwer und vor allem richtig dimensioniert ist. Alle zwei Jahre ein neues Kinderfahrrad zu kaufen, ist allerdings nicht gerade billig. Und wohin mit dem zu klein gewordenen Rad? Wie viele Kinderfahrräder verstauben und verrosten derzeit in irgendwelchen Abstellkammern oder Kellern? „Das ist nicht sehr nachhaltig“, dachte Walkowiak und entwickelte ein umfassendes Paket zur Vermietung und Wartung von Fahrrädern für Kinder von ein bis zwölf Jahren.

All inclusive

MiRa, das „mitwachsende Kinderrad“, umfasst neben der Fahrradmiete ein jährliches Service, den Ersatz von Verschleißteilen sowie kleinere Reparaturen. Ein „Patschen“ etwa wird kostenlos behoben, nur für selbst verschuldete Schäden muss bezahlt werden. Ein Umstieg auf ein größeres Fahrrad ist jederzeit möglich. Das MiRa-Abo kostet – je nach Fahrradgröße – zwischen 9 und 16 Euro pro Monat. Dazu kommt eine einmalige Einstiegsgebühr von 49 Euro. Gegen eine entfernungsabhängige Pauschale macht der Fahrrad-Doktor sogar Hausbesuche.

Redaktionstipps

„Wir haben Kinderfahrräder in Größen zwischen zwölf und 26 Zoll“, erklärt Walkowiak, der Ende 2015 seinen Fahrradshop in der Seestadt Aspern in Wien eröffnete. „MiRa kommt sehr gut bei den Familien an. Sie schätzen das gute Gefühl, eine kompetente Anlaufstelle zu haben, die sich um alles kümmert.“ Die Freude am Radeln soll auch nicht durch die falsche Farbe des Drahtesels getrübt werden. Daher bietet MiRa an, gegen einen einmaligen Aufpreis von 49 Euro ein neues Fahrrad in der Wunschfarbe zur Verfügung zu stellen.

Wachstumsperspektive

MiRa ist ein nachhaltiges Projekt. Radfahren ist gesund und umweltfreundlich. Gut gewartete Räder erhöhen die Sicherheit und das Fahrvergnügen. Das Mietmodell stellt einen Beitrag zur Ressourcenschonung dar. So sah dies auch die Jury von greenstart, der Start-up-Initiative des Klima- und Energiefonds, und nominierte das Projekt für die Top-Ten des laufenden Wettbewerbs. „Nun überlegen wir, wie wir MiRa auf eine breitere Basis stellen können“, sagt Walkowiak.

Er möchte mehr als nur Fahrräder verkaufen oder vermieten, er möchte das Radfahren insgesamt wieder populärer machen. Dazu gründete er United In Cycling, einen „Verein zur Förderung der Radkultur und des interkulturellen Austausches“. Gepflegt werden kann dieser Austausch mehrmals wöchentlich im Radcafé oder aber auch im Rahmen von zahlreichen Kursen und Touren. Die Palette reicht vom altersgerechten Anfängerkurs über Sicherheitstrainings und Angebote für Kindergärten bis zu Familienradausflügen und Mountainbiketouren.

Kräftig treten

Derzeit liegt der Radverkehrsanteil in Wien bei lediglich 7,2 Prozent. Nur 3,1 Prozent der unter 20-Jährigen fahren in der Bundeshauptstadt mit dem Rad. „Viele Menschen fürchten sich, in der Stadt mit der Rad unterwegs zu sein. Umso wichtiger ist es, schon als Kind Sicherheit auf dem Fahrrad zu gewinnen“, weiß Walkowiak und rührt die Werbetrommel fürs Fahrrad, wo immer er kann, etwa auch beim ersten Wiener Lastenrad-Corso. Schließlich lautet die Vision von United In Cycling 50 Prozent Radverkehrsanteil – zuerst in der Seestadt, dann in ganz Wien. Das klingt nach steil bergauf mit Gegenwind, aber auch nach einer spannenden Routenplanung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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