01.12.2021

Das sind drei Sieger-Teams von greenstart

Am Dienstag wurden die drei Siegerteams von greenstart gekürt. Zudem startet die neue Bewerbungsphase für die mittlerweile siebte Runde des Accelerator-Programms.
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Greenstart
Die drei Sieger-Teams von greenstart | (c) greenstart /collage by brutkasten

Die Entscheidung ist gefallen. Der Klima- und Energiefonds hat am Dienstag die zehn Finalisten von greenstart bekanntgeben. Zu ihnen zählen die drei österreichischen Startups Reeduce, Lignovations und Plantika.

Die drei Siegerteams konnten sich mit ihren nachhaltigen Geschäftsideen unter den Top-10 greenstart Finalisten durchsetzen und erhalten nun weitere 20.000 Euro Unterstützung zur Umsetzung ihrer Business-Pläne. Bereits mit der Teilnahme am Accelerator-Programm des Klima- und Energiefonds erhielten alle zehn Finalisten 10.000 Euro an Startkapital sowie Workshops und Coachings von einem Experten-Netzwerk.

Reeduce

Um einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Lärmschutz und im Straßenbau zu leisten, hat Reeduce eine ökologische Lärmschutzwand aus Schilf, Thermoholz und Lehm entwickelt. Der neuartige Ansatz bietet laut dem Startup gegenüber konventionellen Produkten aus Beton, Aluminium oder chemisch imprägniertem Holz zahlreiche Vorteile: Die Wand besteht nämlich aus erneuerbaren, regionalen Ressourcen, ist rückbaubar im Sinne der Kreislaufwirtschaft, senkt CO2-Emissionen und bietet ein Zuhause für Insekten. Dadurch soll auch die Biodiversität gesteigert werden.

(c) greenstart

Lignovations

Lignovations bietet mit sogenannten „kolloidalen Ligninpartikeln“ einen biologisch abbaubaren Ersatz für synthetische Inhaltsstoffe wie UV‐Filter, Emulgatoren, Antioxidantien oder antimikrobielle Inhaltsstoffe. Das Lignin wird aus verholzter Biomasse gewonnen und mit einem patentierten Prozess in multifunktionelle, industrietaugliche kolloidale Partikel umgewandelt. Diese können in einer Vielzahl an Endprodukten wie z.B. Sonnencremen, Lacken, Anstrichen, Holzschutz, Verpackungen und funktionellen Textilien zum Einsatz kommen. Dadurch soll der Verbrauch fossiler Ressourcen verringert werden.

Plantika

Das Startup Plantika produziert Dachbegrünungs-Module zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt. Für die Produktion der Module werden ausschließlich recycelbare oder natürliche und kompostierbare Materialien verwendet. Das patentierte Konzept ermöglicht auch die Begrünung von Blech- und Ziegeldächern. Diese bilden zwar den größten Teil der Dächer, sind aber mit den heutigen Methoden nicht begrünbar. Zudem bietet Plantika auch vertikale Fassadenbegrünung und modulare Einheiten zur Begrünung von Fensterblechen.

greenstart: Bewerbungsphase ab sofort geöffnet

Der Klima- und Energiefonds hat zudem auf der Website von greenstart ankündigt, dass ab sofort die neue Bewerbungsphase für die mittlerweile siebte Runde des Accelerator-Programms geöffnet ist. Im Rahmen des Programms werden „neue und innovative Geschäftsmodelle“ im Bereich erneuerbare Energie, Energieeffizienz, Mobilität, Landwirtschaft/Bioökonomie, Klimawandelanpassung und deren Querschnittsmaterien gesucht. Die Anmeldung hierfür ist bis 8. März 2022 möglich.

Tipp der Redaktion:

Der brutkasten hat mit brutkasten ventures Ende November das Mentoring-Programm Climate Tech Boost gestartet. Drei Startups, die sich der Bekämpfung der Klimakrise verschreiben haben, werden dabei Mentoring, Netzwerk und Support von einem Experten-Netzwerk geboten. Das Programm setzt sich aus folgenden drei Säulen zusammen:

  • Mentoring | Top-Entrepreneure und Climate-Experts beraten und begleiten beim Aufbau des Startups.
  • Netzwerk & Expertise | Das brutkasten-Netzwerk an Startups, Corporates, Institutionen und Stakeholdern aus Wirtschaft sowie Politik wird für die Startups genau in den Bereichen geöffnet, in denen sie Unterstützung suchen.
  • Sichtbarkeit & Reichweite | Mit insgesamt drei Online- und Print-Magazinen (brukasten, StartingUp und VentureCapital Magazin), einer Multimedia-Produktion mit Schwerpunkten auf innovativen Video-Formaten, Live-Streaming und digitalen Events schaffen wir eine Bühne für nachhaltige Technologien und Projekte der Zukunft. Dadurch bieten wir eine Reichweite von mehr als 600.000 User:innen pro Monat im deutschsprachigen Raum. Zudem unterstützt die brutkasten Jobplattform in der Suche nach neuen Talenten. 
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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